Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 16-02259
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Sachverhalt:
In einem Workshop mit dem Stadtelternrat der Kindertagesstätten, Vertretern der Ratsfraktionen und der Fachverwaltung wurde das obige Modell der Übergangsregelung einhellig erarbeitet und von allen Teilnehmern befürwortet. Die auch in der Verwaltungsvorlage aufgeführten Vorteile überwiegen bei weitem den einzigen Nachteil einer gegenüber der Haushaltsplanung im Jahr 2016 erzielbaren Mindereinnahme von geschätzten 750.000 €. Da diese mit den Mehreinnahmen im Jahr 2017 verrechnet werden können, entsteht gegenüber dem Vorschlag der Verwaltung kein Haushaltsdefizit.
Für Kinder, die in Braunschweig wohnen und für die vor Vollendung des 3. Lebensjahres Entgelte nach
- dem Entgelttarif für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig vom 27. Mai 2014,
- dem Entgelttarif für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig vom 27. Mai 2014,
- dem Entgelttarif für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig vom 8. Mai 2012,
- dem Entgelttarif für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig vom 8. Mai 2012,
- dem Entgelttarif für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig vom 28. Juni 2011 oder
- dem Entgelttarif für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig vom 28. Juni 2011
gezahlt wurden, werden die Entgelte für den Besuch der Krippen- bzw. Kindergartenbetreuung in Einrichtungen oder die Inanspruchnahme der Kindertagespflege im Krippen- oder Kindergartenalter maximal für die Hälfte der Monate, für die Entgelte nach den o.g. Entgelttarifen gezahlt wurden, auf Null festgesetzt. Sofern sich bei der Ermittlung des Ermäßigungszeitraumes Nachkommastellen ergeben, wird der Ermäßigungszeitraum bei einem Betreuungszeitraum von weniger als 12 Monaten aufgerundet, bei einem höheren Betreuungszeitraum abgerundet.
Der durch die Übergangsregelung im Jahr 2016 geschätzte Fehlbedarf der Entgelte gegenüber dem Haushaltsplan 2016 in Höhe von 750.000 € wird mit den einkalkulierten Mehreinnahmen im Jahr 2017 verrechnet.
Darüber hinaus gehende Mehreinnahmen aus der neuen Entgeltregelung werden für Qualitätsverbesserung in der Kinderbetreuung eingesetzt. Die Höhe und die Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung werden dem Rat gesondert mitgeteilt und im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossen.
Anlagen:
keine
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