Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 16-02336
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Sachverhalt:
In der Sitzung am 21.4.2016 antwortete die Verwaltung, dass Lärm durch
Baustellenverkehre grundsätzlich nicht berücksichtigt werden, da sie lediglich
temporärer Natur sind.
Baustellenlärm (auch: Baulärm) ist Lärm, der an Baustellen im Zusammenhang
mit der Beseitigung und Errichtung baulicher Anlagen wie z. B. Gebäuden,
Straßen entsteht. Dies wird von der AVV Baulärm geregelt.
Baustellen sind so zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert
werden, die nach dem Stand der Technik verhinderbar sind, nach dem Stand der
Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen sind auf ein Mindestmaß
zu beschränken.
Wann eine „schädliche Umwelteinwirkung“ vorliegt, ergibt sich aus § 3 BImSchG.
Dies sind „Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind,
Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die
Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.“ Die Erheblichkeit der
Immission wird grundsätzlich vermutet, wenn die Richtwerte aus der AVV
Baulärm – Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm
(Geräuschimmissionen – AVV Baulärm) vom 19. August 1970, Beilage zum
Bundesanzeiger Nr.160 vom 1. September 1970 – überschritten werden. Die
Richtwerte sind nach Baugebieten sortiert, ähnlich der TA Lärm. In allgemeinen
Wohngebieten ist der Richtwert z.B. tagsüber 55 Dezibel (A). Die AVV Baulärm
enthält auch Vorgaben zum Messverfahren und zeigt
Lärmreduzierungsmaßnahmen auf (wie Schallschutzeinhausungen).
Ansprüche gegen erhebliche Immissionen, auch Lärm, ergeben sich aus den
zivilrechtlichen Vorschriften der §§ 906, 1004 BGB. Wenn der (Bau-)Lärm nicht
zulässig oder vermeidbar war, erheblich belästigt oder die Gesundheit schädigen
kann, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, § 117 OWiG. Wenn der Lärm geeignet
ist, die Gesundheit zu gefährden, kann auch ein Umweltstraftat vorliegen, § 325
a StGB.
Hierzu ergeben sich folgende Fragen:
1. Wieviele Baufahrzeuge werden im Schnitt täglich die Straße „ Zum
Kahlenberg“ bis 75% Fertigstellung der Hochbauten passieren?
2. Durch wen bzw. wie wird der Baulärm in dieser Zeit gemessen und
dokumentiert?
3. Welche Maßnahmen wurden ergriffen um den Baulärm zu minimieren?
Tatjana Jenzen
Anlage/n:
keine
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