Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 16-02336-01  

Betreff: Neubaugebiet "Vor den Hörsten"
Status:öffentlichVorlage-Art:Stellungnahme
  Bezüglich:
16-02336
Federführend:61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   
Beratungsfolge:
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach zur Kenntnis
06.06.2016 
Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 112 zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Vorbemerkung:

 

Die einschlägigen immissionsschutzrechtlichen Regelungen zum Schutz vor Baulärm finden im Rahmen der anlassbezogenen Überwachung Anwendung und nicht - wie bereits ausgeführt (Stellungnahme 16-02026-01) - in der Bauleitplanung. Im konkreten Beschwerdefall erfolgen anlassbezogene Kontrollmessungen des Baulärms durch die Abteilung Umweltschutz; hierbei werden die Regelungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV-Baulärm) sowie der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) zugrunde gelegt.

 

Grundsätzlich besteht gemäß § 22 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für den Betreiber einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage (hier: Baustelle) die Pflicht, schädliche Umwelteinwirkungen (u. a. erhebliche Belästigungen) zu verhindern, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, und nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß zu beschränken (sog. Betreiberpflicht).

 

Dies vorangestellt beantwortet die Verwaltung die Anfrage wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Der Verwaltung liegen grundsätzlich keine dezidierten Informationen über zu erwartende  Baustellenverkehre vor.

 

Zu Frage 2:

Es ist bei der Erschließung von Baugebieten nicht üblich und auch hier nicht vorgesehen, den Baulärm routinemäßig zu messen und zu dokumentieren.

 

Zu Frage 3:

Der Betreiber einer Baustelle ist für die Einhaltung der Immissionswerte selbst verantwortlich und somit auch für die Wahl geeigneter Lärmminderungsmaßnahmen.

 

Bislang liegen der Stadtverwaltung keine Hinweise vor, dass bei den Baumaßnahmen im Neubaugebiet „Vor den Hörsten“ gegen die immissionsschutzrechtlichen Vorgaben verstoßen wird, so dass derzeit seitens der Stadtverwaltung kein Anlass besteht, hier weitergehende Minderungsmaßnahmen zu fordern.
 

 



 

 

Stammbaum:
16-02336   Neubaugebiet W 69 "Vor den Hörsten"   10 Fachbereich Zentrale Dienste   Anfrage (öffentlich)
16-02336-01   Neubaugebiet "Vor den Hörsten"   61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   Stellungnahme

Erläuterungen und Hinweise