Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 15-00414-01
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Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates 211 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
Es wird beantragt, dass die Verwaltung geeignete Maßnahmen durchführt, damit die Feuerwehr Stöckheim im Alarmfall nicht durch parkende Autos am Bruchweg behindert wird und ein zügiges Ausrücken vom Feuerwehrhaus möglich ist.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung hat die Angelegenheit gemeinsam mit der Feuerwehr überprüft.
Um im Alarmfall einen reibungslosen Verkehrsablauf zu ermöglichen, wurde von der Feuerwehr empfohlen, auf der südöstlichen Seite des Bruchweges zwischen Feuerwehrhaus und Rüninger Weg ein Parkverbot einzurichten. Die Verwaltung ist dieser Empfehlung gefolgt und hat für den genannten Abschnitt ein eingeschränktes Haltverbot angeordnet.
Anlage/n:
keine
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