Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 15-00414-01  

Betreff: Ausfahrt Feuerwehrhaus Stöckheim
Status:öffentlichVorlage-Art:Stellungnahme
Aktenzeichen:66.4Bezüglich:
15-00414
Federführend:66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr   
Beratungsfolge:
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Stöckheim-Leiferde zur Kenntnis
25.08.2016 
Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 211 zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrates 211 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

Es wird beantragt, dass die Verwaltung geeignete Maßnahmen durchführt, damit die Feuerwehr Stöckheim im Alarmfall nicht durch parkende Autos am Bruchweg behindert wird und ein zügiges Ausrücken vom Feuerwehrhaus möglich ist.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung hat die Angelegenheit gemeinsam mit der Feuerwehr überprüft.

 

Um im Alarmfall einen reibungslosen Verkehrsablauf zu ermöglichen, wurde von der Feuerwehr empfohlen, auf der südöstlichen Seite des Bruchweges zwischen Feuerwehrhaus und Rüninger Weg ein Parkverbot einzurichten. Die Verwaltung ist dieser Empfehlung gefolgt und hat für den genannten Abschnitt ein eingeschränktes Haltverbot angeordnet.
 

 


Anlage/n:

keine

 

 

Stammbaum:
15-00414   Ausfahrt Feuerwehrhaus Stöckheim   10 Fachbereich Zentrale Dienste   Antrag (öffentlich)
15-00414-01   Ausfahrt Feuerwehrhaus Stöckheim   66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr   Stellungnahme

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