Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 16-02656  

Betreff: Bestellung eines städtischen Vertreters in der Gesellschafterversammlung der ITEBO Informationstechnologie Emsland Bentheim Osnabrück GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20 Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
06.09.2016    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
13.09.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Stadt Braunschweig hat auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 15. März 2016 einen Anteil in Höhe von rd. 25,83 % an der ITEBO Informationstechnologie Emsland Bentheim Osnabrück GmbH (ITEBO GmbH) mit Sitz in Osnabrück erworben (Drs. 16-01543).

 

Gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrages der ITEBO GmbH entsendet jeder Gesellschafter einen stimmberechtigten Vertreter in die Gesellschafterversammlung.

 

Nach § 138 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) werden Vertreter der Kommune u. a. in der Gesellschafterversammlung von Unternehmen, an denen die Kommune beteiligt ist, vom Rat gewählt. Da nur ein städtischer Vertreter in die Gesellschafterversammlung der ITEBO GmbH entsandt wird, erfolgt eine Wahl gemäß § 67 NKomVG.

 

Als Vertreter der Stadt Braunschweig in der Gesellschafterversammlung der ITEBO GmbH wird Herr Stadtrat Claus Ruppert vorgeschlagen.

 

Herr Ruppert ist bereits Mitglied im Aufsichtsrat der ITEBO GmbH. Die nächste Aufsichtsratssitzung ist für den 23. September 2016 terminiert. Nach Auskunft der ITEBO GmbH soll die Gesellschafterversammlung am gleichen Tag stattfinden. Herr Ruppert könnte also beide Termine in Osnabrück wahrnehmen, wenn er in die Gesellschafterversammlung der ITEBO GmbH entsandt wird.

 

Eine Bindung für einen längeren Zeitraum wäre damit nicht verbunden. Der Rat wird nach den anstehenden Kommunalwahlen in der konstituierenden Sitzung am 1. November 2016 ohnehin über die Entsendung der Vertreter der Stadt in alle Gesellschafterversammlungen der städtischen Beteiligungen neu entscheiden.

 

 

 

Es ist auch unbedenklich, Herrn Ruppert neben seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat zusätzlich in die Gesellschafterversammlung zu entsenden. Da Herr Ruppert am 23. September 2016 seine erste Sitzung als Mitglied des Aufsichtsrates wahrnimmt, ist ein Interessenkonflikt praktisch ausgeschlossen.

 

 

 

 


Beschluss:

 

„Herr Stadtrat Claus Ruppert wird in die Gesellschafterversammlung der ITEBO Informationstechnologie Emsland Bentheim Osnabrück GmbH entsandt.“

 

 


Anlagen:

keine

 

Erläuterungen und Hinweise