Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 16-02952  

Betreff: Braunschweig-Mobil-Ticket - Ausweitung der Nutzungszeit
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit Vorberatung
31.08.2016 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   
Finanz- und Personalausschuss Vorberatung
01.09.2016 
Sitzung des Finanz- und Personalausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
06.09.2016    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
13.09.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

1. Ausgangslage

 

Der Rat der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung am 15. März 2016 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Die Verwaltung wird gebeten, im Zusammenwirken mit der Braunschweiger Verkehrs-GmbH eine Ausweitung der Nutzungszeit des BS-Mobil-Tickets auf die Zeit vor 9:00 Uhr zu prüfen und dem Rat zeitnah einen Vorschlag zur Beschlussfassung vorzulegen.“

 

2. Abstimmung

 

Zur Abstimmung möglicher Szenarien und zur Abwägung der Interessen wurden die BSVG und der Fachbereich Soziales und Gesundheit eingebunden. Zwei Szenarien wurden untersucht:

 

1. Aufhebung des zeitlich eingeschränkten Nutzungszeitraums des BS-Mobil-Tickets

 

2. Ausweitung des Nutzungszeitraums des BS-Mobil-Ticket (8.30 Uhr statt 9.00 Uhr)

 


Rahmenbedingungen

 

Ca. 28.000 Personen in Braunschweig erhalten den Braunschweig-Pass. Dieser berechtigt nach Vorlage zum Erwerb des Braunschweig-Mobil Ticket zum monatlichen Preis von 15 Euro. Das BS-Mobil-Ticket berechtigt die Inhaber zu beliebig vielen Fahrten im Tarifbereich 40 (Stadtgebiet Braunschweig) täglich von 9 Uhr bis Betriebsschluss (3 Uhr) ausschließlich auf den Linien der Braunschweiger Verkehrs-GmbH. Das Ticket gilt vom 15. Kalendertag eines Monats bis zum 14. Kalendertag des Folgemonats.

 

Ca. 6000 Personen erwerben monatlich das Braunschweig-Mobil Ticket. Großes Interesse an einer zeitlichen Entfristung des Nutzungszeitraums hat nach Aussage des Fachbereichs Soziales und Gesundheit die Gruppe der so genannten „Ergänzer“. Diese Personen erzielen mit ihrer Beschäftigung ein so geringes Einkommen, dass sie ergänzend finanzielle Leistungen vom Jobcenter erhalten und deshalb auch zur Bezugsgruppe des Braunschweig-Passes gehören. Diese Gruppe umfasst ca. 4000 Personen in Braunschweig.

 

Ein Verkehrsunternehmen wie die BSVG hat in der Zeit von ca. 6:30 - 8:30 Uhr seine tägliche Verkehrsspitze. Hier fallen Berufspendler mit Schülern (Schulbeginn bis 8:15 Uhr) sehr konzentriert zusammen und führen zu der am stärksten nachgefragten Verkehrszeit. Ziel einer jeden wirtschaftlichen Angebotsplanung ist das Erreichen einer möglichst optimal ausgewogenen Dimensionierung von bereitgestellten Fahrzeugkapazitäten zur jeweils nachfragenden Kundenanzahl. Im Ergebnis werden in der Spitzenzeit außerhalb der Ferien nur wenig freie Kapazitäten in den Fahrzeugen vorgehalten.

 

Jede signifikant steigende Kundenanzahl in dieser Spitzenzeit bedeutet eine notwendige Verdichtung der Leistung und damit einen Aufwuchs des Fahrpersonals sowie des Fahrzeugbedarfs, was zu einem Kostenanstieg führt. Entsprechend würde der Aufwand der Verkehrs-GmbH steigen. Im Normalverkehr zwischen 8.30 Uhr und Betriebsschluss reichen die Kapazitäten der BSVG in der Regel aus, um zusätzliche Fahrgäste zu befördern.

 

Szenario 1: Aufhebung des eingeschränkten Nutzungszeitraums des BS-Mobil-Tickets

 

Es ist davon auszugehen, dass ein Anteil der 6000 Nutzerinnen und Nutzer des BS-Mobil Tickets derzeit vereinzelte Fahrten vor 9 Uhr wahrnimmt. Für diese Fahrten werden Einzelfahrscheine erworben. Entfällt die zeitliche Einschränkung des Nutzungszeitraums ist der Erwerb von Einzelfahrscheinen nicht mehr notwendig, was zu Einnahmeausfällen bei der BSVG führt.

 

Ausgehend von derzeit rd. 6.000 Nutzungsberechtigten des BS-Mobil-Tickets wurde unter Berücksichtigung verschiedener Annahmen die zusätzliche Ergebnisbelastung der BSVG ermittelt. Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie die Ergebnisbelastung steigt, wenn prozentual von den derzeit 6000 Nutzungsberechtigten Fahrten im Zeitraum zwischen Betriebsbeginn und 9.00 Uhr getätigt würden. Die Ertragsausfälle ergeben sich aus den geschätzten Mindereinnahmen aus nicht mehr erfolgenden Einzelfahrscheinverkäufen der BS-Mobil-Ticket Inhaber vor 9 Uhr. Der Aufwandsanstieg beziffert die Kosten für Leistungserweiterungen, um die erhöhte Personenzahl befördern zu können.


 

 

Szenario 1

Szenario 2

Szenario 3

Szenario 4

Szenario 5

 

Nutzung

Nutzung

Nutzung

Nutzung

Nutzung

BS Mobil Inhaber

10%

15%

40%

50%

75%

(6000 Berechtigte)

 

 

 

 

 

Nutzer gem. Szenario

             600  

             900  

           2.400  

           3.000  

             4.500  

Ertragsausfall

       114.000  

       171.000  

       456.000  

       570.000  

          855.000  

 

 

 

 

 

 

Aufwandsanstieg

> 20.000

> 80.000

> 170.000

> 200.000

> 300.000

Ergebnisbelastung

rd. 130.000 €

rd. 250.000 €

rd. 530.000 €

rd. 770.000 €

rd. 1.160.000 €

 

Der gezeigte Ertragsausfall ist eine erfahrungsgestützte Annahme mit konservativer Ermittlung. Nach Einschätzung der BSVG würden aus den oben genannten Gründen ca. 3000 zusätzliche Fahrgäste für den Zeitraum vor 9 Uhr und insbesondere zwischen 6.30 Uhr und 8.30 Uhr erwartet. Das entspräche einer ermittelten zusätzlichen Ergebnisbelastung von ca. 770.000 Euro (Szenario 4).

 

Vor diesem Hintergrund sieht die Verwaltung eine Freigabe der Frühspitze nicht als vertretbar an. Die Ergebnisbelastung der BSVG bzw. des städtischen Haushalts stände in keinem angemessenen Verhältnis zu einer Ausweitung der Nutzungszeiten.

 

Szenario 2: Die Ausweitung des Nutzungszeitraums des BS-Mobil-Ticket (8.30 Uhr statt 9.00 Uhr)

 

Die oben dargestellte Verkehrsbelastung in der Spitzenzeit endet laut BSVG zwischen 8 Uhr und 8.30 Uhr. Somit steht bereits gegen 8.30 Uhr das Leistungsangebot des Normalverkehrs zur Verfügung, das zusätzliche Fahrgäste aufnehmen kann. Eine zusätzliche Bereitstellung von Fahrzeugen ist bei einer Ausweitung des Nutzungszeitraums von 9 Uhr auf 8.30 Uhr somit voraussichtlich nicht erforderlich.

 

Der Ertragsausfall wird aufgrund geringerer Ticketverkäufe auf ca. 114.000 Euro geschätzt. Es ist nicht bekannt, in welchem Umfang die Ticketverkäufe an BS-Mobil-Ticket Nutzer in diesem Zeitraum zurückgehen. Eine verlässliche und seriöse Prognose ist nicht abschließend möglich.

 

Fazit

 

Nach der oben dargestellten Abwägung empfiehlt die Verwaltung, den Nutzungszeitraum des BS-Mobil-Tickets probeweise für 1 Jahr ab dem 1. Januar 2017 von 9 Uhr auf 8.30 Uhr zu erweitern. Im Anschluss wird die BSVG eine Bewertung vor allem im Hinblick auf die Ergebnisauswirkungen vornehmen. Der Rat der Stadt Braunschweig wird über die Ergebnisse informiert werden.

 

Sämtliche Geschäftsanteile der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) werden von der Stadt Braunschweig Beteiligungs-GmbH (SBBG) gehalten. Gemäß § 11 Abs. 4 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der BSVG bedürfen die Festsetzung und Änderung der Beförderungstarife einschließlich der Preise und Bedingungen der Beratung im Aufsichtsrat, die Entscheidung hierüber trifft die Gesellschafterversammlung der BSVG gemäß § 12 Ziffer 13 des Gesellschaftsvertrages. Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der BSVG der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.

 


Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich.
 

 


Beschluss:

 

„1.Die Nutzungszeit des BS-Mobil-Tickets wird probeweise für ein Jahr ab dem

1. Januar 2017 von bisher 9.00 Uhr auf 8.30 Uhr ausgeweitet.

 

2.Nach dem einjährigen Probebetrieb erfolgt eine Bewertung durch die Braunschweiger

Verkehrs-GmbH, in der die Fahrgastentwicklung sowie die Ergebnisbelastung aufgrund dieser zeitlichen Nutzungsausweitung dargestellt wird.

 

3.Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig

Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Verkehrs-GmbH die Ausweitung des zeitlichen Nutzungszeitraums probeweise für ein Jahr auf 8.30 Uhr zu beschließen.“

 

 


Anlage/n:

keine
 

 

Erläuterungen und Hinweise