Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 16-02986-01  

Betreff: Nachtmarkt für Braunschweig?!
Status:öffentlichVorlage-Art:Stellungnahme
  Bezüglich:
16-02986
Federführend:32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Braunschweig zur Kenntnis
13.09.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:


Zur Anfrage der CDU-Fraktion im Rat der Stadt vom 31. August 2016 (16-02986) wird wie folgt Stellung genommen.
 

Zu 1.

Die Braunschweig Stadtmarketing GmbH (BSM) hat in den vergangenen anderthalb Jahren bereits informelle Gespräche mit lokalen Veranstaltern zur Überprüfung des Interesses an der Durchführung von Abend- bzw. Nachtmärkten auf privatrechtlicher Basis geführt. Die BSM hatte seinerzeit den Impuls aus Ihrem Stadtmarketingnetzwerk aufgegriffen und sich den Bielefelder Abendmarkt als Vorlage angeschaut. Daraufhin hat die BSM mit dem Veranstalter des donnerstags auf dem Kohlmarkt stattfindenden „Bauernmarktes“ sowie einem potentiellen privaten Veranstalter gesprochen, der sich eine Kooperation mit dem freitags stattfindenden „Feinkost und Frischemarkt“ auf dem Herzogin-Anna-Amalia-Platz vorstellen konnte. Beide Veranstalter hatten seinerzeit ein grundsätzliches Interesse an der Idee signalisiert. Aufgrund der bis dato trotz Nachfassens der BSM ausgebliebenen Rückmeldung der angesprochenen Akteure, geht die BSM davon aus, dass aktuell kein Interesse an der Weiterverfolgung der Idee und Übernahme der Veranstalterrolle besteht.

 

zu. 2.

Die Verwaltung hat wegen der Anfrage am 1. September 2016 Kontakt mit Herrn Weichelt,  dem Vorsitzenden des Vereins der Marktkaufleute aufgenommen. Dieser teilt die Ansicht der Verwaltung, dass sich keiner der bisherigen Wochenmärkte für einen Nacht- bzw. Abendmarkt in Braunschweig eignet. Für diese Marktform müsste ein zentraler Innenstadtplatz gefunden werden, der zeitlich begrenzt auf die „Sommermonate“, z. B. von April bis Oktober genutzt wird, ohne dass dies zu Einschränkungen bei den etablierten Wochenmärkten führt .

 

zu 3.

In Abstimmung mit dem Verband der Marktkaufleute sollte zunächst eine Befragung der Marktbeschicker erfolgen. Sofern sich genügend Interessenten finden, müssten ein geeigneter Platz und die nähere Ausgestaltung des Marktes unter den Beteiligten abgestimmt werden. Bei einem solchen Markt, kann es sich nicht um einen Wochenmarkt im gewerberechtlichen Sinne handeln. Es wären deshalb Sondernutzungserlaubnisse vom Veranstalter bzw. den Marktbeschickern zu beantragen

 

Die starren Vorgaben einer Marktsatzung bzw. der Marktgebührenordnung wären hier hinderlich, da eine Steuerung des Zugangs und des Warenangebots nur sehr begrenzt möglich wäre. Die Erfahrung der Stadt Bielefeld zeigt, dass neben einem gezielten Warenangebot und der Einbindung von Gastronomen auch weitere Angebote, wie ein kulturelles Rahmenangebot wesentliche Faktoren für die Akzeptanz des Marktes sind.

 

 



 

 

Stammbaum:
16-02986   Nachtmarkt für Braunschweig?!   0100 Steuerungsdienst   Anfrage (öffentlich)
16-02986-01   Nachtmarkt für Braunschweig?!   32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit   Stellungnahme

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