Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 16-03142  

Betreff: Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Braunschweig (Abfallentsorgungssatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:66.5
Federführend:66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
14.03.2017 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
21.03.2017    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
28.03.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
17-02-20 Abfallentsorgungssatzung - Änderung 2017- Satzungstext - Änd. 0300
16-10-10 Abfallentsorgungssatzung Teilsynopse Änderung 2017 Anlage 2

Erläuterung zur Änderung der Abfallentsorgungssatzung

 

Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 5 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Vorlage um einen Satzungsbeschluss, für den der Rat der Stadt Braunschweig beschlusszuständig ist.

 

Die Abfallentsorgungssatzung regelt die öffentliche Abfallentsorgung, die die Stadt Braunschweig als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger durchzuführen hat.

 

Die Abfallentsorgungssatzung sieht als grundsätzlichen Leerungsrhythmus für die Bioabfallbehälter eine zweiwöchentliche Leerung vor. Aus hygienischen Gründen erfolgt die Leerung in den Sommermonaten bislang jede Woche (Sommerleerung).

 

Die Verwaltung schlägt folgende Änderungen vor:

 

Es wird eine Verlängerung der Sommerleerung um drei Monate vorgenommen. Insgesamt erfolgt die wöchentliche Leerung dann in einem Zeitraum von Mitte Mai bis Mitte November.

 

Im Abfallwirtschaftskonzept 2016 ist die abfallwirtschaftliche Zielsetzung formuliert, die Bio- und Grünabfallerfassung zu verbessern. Die Verlängerung der Sommerleerung wird dort als Schwerpunktmaßnahme vorgestellt, die kurzfristig durchgeführt werden sollte. Die Erfassungsquote für Bio- und Grünabfälle lag im Jahre 2014 bei etwa 62 % und soll gemäß Abfallwirtschaftskonzept gesteigert werden. In dem Konzept wird eine Erfassungsquote von 75 % als Zielwert genannt. Dieser Zielsetzung wird mit der Änderung Rechnung getragen.

 

Um nun auch die Zeiträume mit zu erfassen, in denen besonders viel Grün- und Rasenschnitt bzw. Laub anfällt, wird die wöchentliche Leerung der Bioabfallbehälter um insgesamt drei Monate auf den o. g. Zeitraum verlängert. Dadurch soll erreicht werden, dass insgesamt mehr Grünabfälle einer Verwertung zugeführt werden und sich so die Erfassungsquote verbessert.

 

Die Vorverlegung der wöchentlichen Leerung der Bioabfallbehälter ist zudem ein Bürger-Vorschlag im Bürgerhaushalt 2017 (Vorschlag-Nr. 3481).

 

Die Maßnahme kann ohne Erhöhung der Abfallentsorgungsgebühren realisiert werden.

 

Für den neuen wöchentlichen Leerungszeitraum der Bioabfallbehälter wird der Anhang 3 b) der Satzung entsprechend geändert.

 

Die Sammlung von Elektrokleingeräten über entsprechende Container wurde in einem Modellversuch erfolgreich getestet. Die Menge der entsorgten Elektrokleingeräte hat dadurch zugenommen. Daher wird der Modellversuch nun in den Regelbetrieb überführt und die Entsorgungsmöglichkeit in § 10 der Satzung ergänzt.

 

Für die Innenstadt wird die Möglichkeit eröffnet, dass Grundstücke, die lediglich mit einer Person bewohnt werden, auch einen 40-Liter-Restabfallbehälter erhalten können, der alle vier Wochen geleert wird. Dies wird im Anhang 3 b) entsprechend ergänzt.

 

Weiterhin werden zwei redaktionelle Änderungen vorgenommen. Zum einen wird die Regelung zur Beantragung von Änderungen bei den Abfallbehältern an die Abfallentsorgungsgebührensatzung angepasst (§ 14 Abs. 7). Zum anderen ist nach Umbau des Betriebsgeländes der ALBA Braunschweig GmbH der Begriff „Kleinanliefererplatz“ nicht mehr angemessen. Dieser wird durch das Wort „Wertstoffhof“ ersetzt, weil so die Nutzung besser beschrieben wird. Außerdem besteht dort nach dem Umbau zusätzlich die Möglichkeit, Schadstoffe unabhängig von den Terminen des Schadstoffmobils auf einer speziellen Bereitstellungsfläche anzunehmen.

 

 


Beschluss:


„Die als Anlage 1 beigefügte Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Braunschweig (Abfallentsorgungssatzung) wird beschlossen.“
 

 


Anlage/n:

Anlage 1: Änderungssatzung zur Abfallentsorgungssatzung

Anlage 2: Teilsynopse zu den Änderungen der Abfallentsorgungssatzung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 17-02-20 Abfallentsorgungssatzung - Änderung 2017- Satzungstext - Änd. 0300 (76 KB)    
Anlage 2 2 16-10-10 Abfallentsorgungssatzung Teilsynopse Änderung 2017 Anlage 2 (119 KB)    

Erläuterungen und Hinweise