Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 16-03165
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Sachverhalt:
Seitdem eine Mahd aus Naturschutzgründen erst nach dem 30. Setember erfolgt, kommt es im Wohngebiet Mascherode zu gravierenden Überflutungen von Grundstücken und Kellern der Anwohner mit Schäden, da die Gräben durch hohe Gräser und losgerissene Kresse an den Durchflüssen verstopfen und somit das rückgestaute Wasser nicht abfließen kann und somit in die Häuser eindringt. Ein rechtzeitiges Mähen unterstützt den Entwässerungseffekt.
Gez. Meeske
Beschluss:
Es wird beantragt, dass die Verwaltung der Stadt Braunschweig einen Vertrag mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Strassenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Wolfenbüttel (Strassenmeisterei Schöppenstedt) schließen möge, der regelt, dass mit der Mahd der Gräben an der Stöckheimstrasse ab 2017 schon ab dem 15.Juni jeden Jahres begonnen werden darf, da diese Zeit in etwa die Zeit der Starkregenereignisse ist.
Anlage/n:
keine
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