Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 16-03291
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In der Stellungnahme 16-02568-01 der Stadt Braunschweig zu „Informationen über "Flugschneisen" und Flugbewegungen am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg“ des Dezernats III 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz vom 29.07.2016 wird u.a. festgestellt:
„Gleichwohl ist schon jetzt festzustellen, dass gelegentliche Überflüge mit den geltenden Flugregeln konform sind und insbesondere „sicherheitsempfindliche Firmen“ (worunter wir insbesondere den Betrieb in Thune am Mittellandkanal im Geltungsbereich des Bebauungsplans „TH 22“ verstehen) nicht (bzw. nicht unterhalb der Mindestflughöhe) überflogen werden.“
Aus den im Internet veröffentlichten Flugaufzeichnungen des Deutschen Fluglärmdienstes e.V. (DFLD) geht hervor, dass der Betrieb in Thune am Mittellandkanal im Geltungsbereich des Bebauungsplans „TH 22“ im Zeitraum 2013-2015 mehrfach in einer Flughöhe von weniger als 5.000 ft überflogen wurde. Dabei wurde die Mindestflughöhe von 1.000 ft mit 700 ft bzw. 800 ft zum Teil erheblich unterschritten.
Daher stellen sich folgende Fragen:
1. Wie beurteilt die Stadt Braunschweig Ihre Stellungnahme, dass der Betrieb in Thune am Mittellandkanal im Geltungsbereich des Bebauungsplans „TH 22“ nicht überflogen wird, im Lichte der Flugaufzeichnungen des DFLD, nach denen der betreffende Bereich im Zeitraum 2013-2015 mehrfach überflogen wurde?
2. Wie beurteilt die Stadt Braunschweig Ihre Stellungnahme, dass der Betrieb in Thune am Mittellandkanal im Geltungsbereich des Bebauungsplans „TH 22“ nicht unterhalb der Mindestflughöhe überflogen wird, im Lichte der Flugaufzeichnungen des DFLD, nach denen der betreffende Bereich zum Teil mit einer erheblichen Unterschreitung der Mindestflughöhe von 1000 ft bei Flughöhen zwischen 700 ft und 800 ft überflogen wurde?
gez.
Dr. Dr. Wolfgang Büchs
BIBS-Fraktion
Anlagen:keine
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