Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 16-03063-02  

Betreff: Bebauungsplan "Pippelweg-Süd, 1. Änderung", HO 53
Stadtgebiet zwischen Pippelweg, Westliches Ringgleis, Münchenstraße und A 391
Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
16-03063
Federführend:61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   
Beratungsfolge:
Planungs- und Umweltausschuss Vorberatung
23.11.2016 
Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
29.11.2016    Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Der Stadtbezirksrat 310 – Westliches Ringgebiet hat in seiner Sitzung vom 09.11.2016 den ursprünglichen Beschlussvorschlag wie folgt geändert:

 

„Für das im Betreff genannte und in der Anlage 2 dargestellte Stadtgebiet wird die Aufstellung des Bebauungsplanes „Pippelweg-Süd, 1. Änderung, HO 53, beschlossen.


Der Bezirksrat Westliches Ringgebiet spricht sich gegen die Errichtung weiterer Vergnügungsstätten im Stadtbezirk, im besonderen Maße im Sanierungsgebiet, unabhängig von der individuellen Größe aus.“

 

Der so geänderte Beschluss wurde einstimmig angenommen.
 

Stellungnahme:

 

Der vorgelegte Beschlussvorschlag bezieht sich auf das vom Rat der Stadt Braunschweig 2012 beschlossene Steuerungskonzept Vergnügungsstätten, das im Wesentlichen Aussagen zum planungsrechtlichen Umgang mit Spielhallen und Wettbüros trifft. Der Begriff Vergnügungsstätten geht über diese beiden Nutzungen hinaus.

 

Das Steuerungskonzept Vergnügungsstätten stellt eine Abwägungsgrundlage für die Verwaltung bei der planungsrechtlichen Beurteilung entsprechender Vorhaben dar und definiert Räume und Umfang, in denen Spielhallen und Wettbüros zulässig sein sollen. Umgekehrt sind damit große Teile des Stadtgebiets von solchen Nutzungen freizuhalten. Für den Stadtbezirk 310 - Westliches Ringgebiet werden dabei der hier betroffene Bereich Pippelweg/Broitzemer Straße und weiterhin die Bereiche Weißes Ross/Celler Straße, Varrentrappstraße und Frankfurter Straße/Theodor-Heuss-Straße als potenzielle Ansiedlungsräume dargestellt, die jedoch häufig schon mit bestehenden Spielhallen und Wettbüros besetzt sind.

 

Grundsätzlich ist jedes Vorhaben im Rahmen der Einzelfallbeurteilung gesondert zu betrachten. Dabei kann ein Prüfungsergebnis sein, dass eine Spielhalle oder ein Wettbüro planungsrechtlich zulässig ist. Ein pauschaler Ausschluss von Vergnügungsstätten für den ganzen Stadtbezirk widerspricht somit dem formulierten Ziel der Steuerung für das ganze Stadtgebiet Braunschweigs im Steuerungskonzept und ist nicht zulässig.

 

Der Stadtbezirksrat 221 - Weststadt hat dem ursprünglichen Beschlussvorschlag unver­ändert zugestimmt.

 

Die Beschlussänderung hat weiterhin keinen unmittelbaren Bezug zum Aufstellungs­beschluss des Bebauungsplanes „Pippelweg-Süd, 1. Änderung“, HO 53. Daher empfiehlt die Verwaltung den Aufstellungsbeschluss unverändert zu fassen.

 

 

 

Leuer

 


Beschluss:

„Für das im Betreff genannte und in Anlage 2 dargestellte Stadtgebiet wird die Aufstellung des Bebauungsplanes „Pippelweg-Süd, 1. Änderung“, HO 53, beschlossen.“
 

 


Anlage/n:

keine

 

Stammbaum:
16-03063   Bebauungsplan "Pippelweg-Süd, 1. Änderung", HO 53 Stadtgebiet zwischen Pippelweg, Westliches Ringgleis, Münchenstraße und A 391 Aufstellungsbeschluss   61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   Beschlussvorlage
16-03063-01   Bebauungsplan "Pippelweg-Süd, 1. Änderung", HO 53 Stadtgebiet zwischen Pippelweg, Westliches Ringgleis, Münchenstraße und A 391 Aufstellungsbeschluss   61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   Beschlussvorlage
16-03063-02   Bebauungsplan "Pippelweg-Süd, 1. Änderung", HO 53 Stadtgebiet zwischen Pippelweg, Westliches Ringgleis, Münchenstraße und A 391 Aufstellungsbeschluss   61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   Beschlussvorlage

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