Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 16-03462  

Betreff: Sachstandsbericht zu den Themen Kreditaufnahmen, Geldanlagen und Kontoführungsgebühren
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
Federführend:DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat   
Beratungsfolge:
Finanz- und Personalausschuss zur Kenntnis
31.01.2017 
Sitzung des Finanz- und Personalausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Im Nachgang zu der in letzten Finanz- und Personalausschusssitzung am 8. Dezember 2016 unter TOP 3.2 vorgetragenen mündlichen Mitteilung zu den im Betreff genannten Themen werden die entsprechenden Informationen nachstehend noch einmal schriftlich mitgeteilt:


In der Zusammenarbeit zwischen der Stadt Braunschweig bzw. ihren Konzerngesellschaften mit Kreditinstituten hat sich in letzter Zeit eine Reihe von Veränderungen ergeben. Diese sind durch die aktuelle Zinsentwicklung sowie durch eine veränderte Aufstellung der Kreditinstitute bedingt. So beurteilen die Kreditinstitute bei ihren Entscheidungen nicht mehr die einzelne Gesellschaft, sondern betrachten in der Regel den gesamten Konzern Stadt. Zusätzlich ist festzustellen, dass zahlreiche Kreditinstitute sich gegenüber der Stadt restriktiver aufstellen als in der Vergangenheit.

 

Das historisch niedrige Zinsniveau wird bei den Konditionen bei Fremdkapitalaufnahmen erkennbar. Die vereinbarten Darlehenszinsen sind im Vergleich zu früheren Jahren sehr niedrig. Gegenläufig sind durch die o. a. Punkte insbesondere folgende Problemkreise entstanden:

 

  • Bei der Aufnahme von Fremdkapital werden weniger Angebote als in der Vergangenheit abgegeben. Dabei werden zum Teil höhere Anforderungen als bisher gestellt (z. B. For­derung nach über die früher ausreichende Bürgschaft hinausgehende Sicherheiten, For­derung nach einer vermeintlich nötigen Einzel-Betrauung der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH über die Betrauung, die im Rahmen der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH erfolgt ist, hinaus etc.).

 

  • Es werden deutlich höhere Gebühren bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs gefordert.

 

  • Für die Anlage von Liquidität werden nur noch niedrige Zinsen gezahlt; zum Teil betragen die Zinsen null. Darüber hinaus sind bereits Forderungen nach Verwahrgebühren (um­gangssprachlich: Strafzinsen) bei Geldanlagen vorgetragen und realisiert worden. Die Anlagebeträge werden zusätzlich oft in der Höhe begrenzt.

 

  • Es besteht die Gefahr von erhöhten Zinszahlungen im Fall negativer Zinssätze bei Zinssicherungsgeschäften der Stadt Braunschweig.

 

Negative Zinssätze führen zu höheren Zahlungen der Stadt aus dem Zinssicherungsgeschäft. Dieser Nachteil gleicht sich rechnerisch (eigentlich) über das Grundkreditgeschäft aus, d. h. die Stadt zahlt dort entsprechend geringere Zinsen oder müsste - wenn der Wert aus Bankmarge und variablem Zinssatz unter null sinkt - sogar eine Auszahlung von der Bank erhalten.

 

In der Praxis rechnet die Bank den negativen Zinssatz allerdings lediglich bis zum Wert null gegen, d. h. die Stadt erhält die sich ggf. rechnerisch ergebende Auszahlung aus dem Grundkreditgeschäft nicht.

 

Im Konzern Stadt Braunschweig sind die veränderten Rahmenbedingungen erkannt; der ver­änderten Situation wurde organisatorisch und inhaltlich bereits Rechnung getragen. So ist eine Reihe von Maßnahmen erfolgt. Dazu gehören insbesondere:

 

  1. Es wurde eine Arbeitsgruppe Treasury aus Vertretern der Stadt und der Stadt Braun­schweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH eingerichtet; bedarfsweise werden Vertreter weiterer Gesellschaften hinzugezogen. Ziel ist die konzernweite Steuerung der finan­ziellen Aktivitäten. Die entstandenen Problemstellungen sollen aufgegriffen und gelöst werden. Es sollen grundsätzlich alle Konzerngesellschaften einbezogen werden. Alle finanziellen Aktivitäten sollen aus Konzernsicht betrachtet werden.

 

  1. Es ist gelungen, eine auch im Städtevergleich erfolgreiche Neuverhandlung und -fixierung der Gebühren für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Konzern zu vereinbaren.

 

  1. Es wurden Verhandlungen im Zusammenhang mit der Einführung von Verwahrgebühren aufgenommen. Dabei konnten für das bestehende Girokonto „Freibeträge“ in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrages vereinbart werden, die auch künftig nicht mit Verwahrgebühren belastet werden. Die bereits für 2016 angestrebte Einführung der Verwahrgebühren erfolgt frühestens im Jahr 2017.

 

  1. Die Cashpool-Aktivitäten werden im Hinblick auf die vorhandene Liquidität weiter optimiert. Der Cashpool wird noch stärker als bisher zur Zwischenfinanzierung in Konzern­gesellschaften genutzt; die Aufnahme externer Mittel wird soweit wie möglich vermieden. Weiterhin konnte eine Kreditvergabe der städtischen Sonderrechnungen an die Nibelungen-Wohnbau-GmbH ermöglicht werden. Darüber hinaus wurde das Guthaben des bestehenden Girokontos, das auf Sicht mit Verwahrgebühren belastet werden wird, deutlich reduziert.

 

  1. Mit einer Bank wurden Vereinbarungen getroffen, dass die o. g. negativen Auswirklungen bei allen dort bestehenden Grundkreditgeschäften der Stadt mit aufgesetztem Zinssicherungsgeschäft nicht zum Tragen kommen. Für einige Geschäfte gilt dies bis auf Weiteres, für andere bis zum Ende der Laufzeit.

 

  1. Es wurden Überlegungen zur Überprüfung des Kreises der gelisteten Banken, mit denen
    im Konzern Stadt zusammengearbeitet werden darf, angestellt. Grundsätzlich wird es als sinnvoll betrachtet, wieder einen größeren Kreis von Bankpartnern zur Verfügung zu haben, mit denen Geschäfte gemacht werden dürfen, und somit mehr Wettbewerb zu schaffen.

 

  1. Es wird geprüft, ob künftig auch Finanzierungsinstrumente wie Schuldscheindarlehen, Experimentierklausel etc. eingesetzt werden.

 

Im Rahmen der Experimentierklausel könnte die Stadt - nach entsprechender Genehmigung des niedersächsischen Innenministeriums und befristet für einen Zeitraum von fünf Jahren - Darlehen aufnehmen und an städtische Gesellschaften weiterreichen.

 

  1. Weitere Maßnahmen werden durch die AG Treasury laufend erarbeitet.

 

Sofern weiterer Erläuterungsbedarf besteht, können Detailinformationen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gegeben werden.

 


Anlage/n:

keine

 

Erläuterungen und Hinweise