Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 16-03481
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Sachverhalt:
Die Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr hat die oben genannten Herren als Orts-brandmeister bzw. Stellv. Ortsbrandmeister vorgeschlagen.
Die für die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis geforderten fachlichen und beamten-
rechtlichen Voraussetzungen werden erfüllt.
Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 20 Abs. 4 des Nieders. Brandschutzgesetzes.
Beschluss:
Die nachstehend aufgeführten Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Braunschweig werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen:
lfd.OrtsfeuerwehrFunktionName, Vorname
Nr.
1RüningenOrtsbrandmeisterWitt, Markus
2RüningenStellv. OrtsbrandmeisterGreßmann, Nico-Alexander
Anlage/n:
Keine