Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 16-03482  

Betreff: Einführung des Betreuungsangebotes SchuKiPlus - Änderungsantrag zur Vorlage 16-03125-01
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag (öffentlich)
  Bezüglich:
16-03125-01
Federführend:0100 Steuerungsdienst   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
15.12.2016 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses geändert beschlossen   
Schulausschuss Vorberatung
16.12.2016 
Sitzung des Schulausschusses geändert beschlossen   
Finanz- und Personalausschuss Vorberatung
31.01.2017 
Sitzung des Finanz- und Personalausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
14.02.2017    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
21.02.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS net Ratsinformation

Sachverhalt:
Das Betreuungsangebot SchukiPlus bedeutet eine qualitative Verschlechterung gegenüber der bisherigen Form der Schulkindbetreuung und der KoGS. Es kann eindeutig nur eine kurze Übergangslösung in echten „Betreuungsnotlagen“ sein. Das SchuKiPlus-Modell ist ein rein additives Modell von 9,5 Stunden Betreuung pro Woche, einem verpflichtenden AG-Angebot für Betreuungsbedarfe nach 15 Uhr und einer frei buchbaren Ferienbetreuung als 3. Baustein und fällt damit eindeutig gegenüber den ganzheitlich praktizierten Konzepten zurück. Die Doppelnutzung eines Klassenraumes für Unterrichtszwecke und ein Betreuungsangebot am Nachmittag mit Mittagessen in diesem Raum ist vorgesehen. Ein Konzept zur Nutzung dieses eine Raumes am Nachmittag ist nicht einfach. Ein Konzept zur Nutzung und Gestaltung der gesamten Schule am Nachmittag gibt es nicht. Das führt naturgemäß in einer beengten räumlichen Situation zu großen Konflikten und zur Verschlechterung der pädagogischen Qualität des Jugendhilfe-Bildungsangebotes am Nachmittag, somit zu einer Verschlechterung der Bildungsqualität. Geschuldet ist die derzeitige Notlage der schleppenden Umsetzung von 2 Grundvoraussetzungen für die Umwandlung in kooperative Ganztagsgrundschulen:
1. Die bauliche Umsetzung stagniert trotz Grundsatzbeschlüssen des Rates seit Jahren. In jedem Haushaltsjahr wird die notwendige Investition an den Grundschulen, die ihre Bereitschaft erklärt haben, verschoben. So jetzt wieder erfolgt an der Grundschule Lamme (HH Entwurf 2017)
2. Die Bereitschaft von Schulen und teilweise auch Trägern der Schulkindbetreuung zu einem gemeinsamen Ganztagsschulkonzept erfolgt nur zögerlich und stockt an einigen Schulen.
Das SchukiPlus Modell kann aber nur eine zeitlich eindeutig begrenzte Übergangsmöglichkeit zur KoGS sein. Ohne die unter den beiden obigen Punkten erfolgte Bereitschaft aller Beteiligten und realistische Umsetzungschancen innerhalb kurzer Zeit, besteht die große Gefahr, ein qualitatives schlechteres Modell zum Ersatzstandard zu machen. Das nimmt den Druck von allen Beteiligten (Haushalt, bauliche Realisierung, pädagogische Neukonzeption der Schule), geht aber zu Lasten der Kinder und Pädagogen. Darum müssen klare Rahmenbedingungen für den Einsatz des SchuKiPlus-Angebotes beschlossen werden.


1. Der Rat der Stadt Braunschweig beschließt ergänzend zu den bestehenden Angeboten der Schulkindbetreuung die Einführung der Angebotsform SchuKiPlus.

2. Das Angebot SchuKiPlus wird zunächst nur an der Grundschule Lamme und Lehndorf als Pilotprojekt eingeführt und erprobt. An der Grundschule Edith Stein wird die Betreuung der 2. Gruppe zunächst weiter in den Räumen der Gruppe „Till Eulenspiegel“ durchgeführt, bis Räumlichkeiten für Schulkindbetreuung in oder in unmittelbarer Nähe der Schule geschaffen sind. Grundschule und Jugendhilfeträger werden gebeten, in absehbarer Zeit ein Konzept für eine KoGS zu entwickeln.

3. Die Einführung weiterer SchuKiPlus-Angebote bedarf eines jeweils gesonderten Ratsbeschlusses. Dazu sind folgende Bedingungen Grundvoraussetzung:
- Es ist ein zwingender Betreuungsbedarf vorhanden und die Bereitschaft zur gemeinsamen Nutzung von Klassenräumen zwischen Träger der Jugendhilfe und Schule ist gegeben.
- Möglichkeiten räumlicher Nutzungen, bzw. Möglichkeiten der räumlichen Erweiterungen für Schulkindbetreuung in oder an der Schule sind nicht vorhanden.
- Schule und Jugendhilfeträger erklären ihre Bereitschaft zur Einrichtung einer KoGS und der Entwicklung eines gemeinsamen Konzeptes.
- Die minimalen räumlichen Voraussetzungen zur Umwandlung in eine KoGS werden innerhalb von 2 bis maximal 3 Schuljahren hergestellt.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, dem JHA, dem Schulausschuss und dem Rat ein Konzept über die notwendige Raumausstattung einer KoGS vorzulegen und dabei darzustellen, welche räumlichen Voraussetzungen minimal vorhanden sein müssen. Es soll geprüft werden, wie die Verwaltung in Ihrer Funktion als Schulträger die Umwandlung an den Schulen vorantreiben kann, die noch nicht ihre Bereitschaft zu einer  KoGS erklärt haben.

 

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Anlagen:
 

Stammbaum:
16-03125   Einführung des Betreuungsangebotes SchuKiPlus   51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie   Beschlussvorlage
16-03125-01   Einführung des Betreuungsangebotes SchuKiPlus   51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie   Beschlussvorlage
16-03482   Einführung des Betreuungsangebotes SchuKiPlus - Änderungsantrag zur Vorlage 16-03125-01   0100 Steuerungsdienst   Antrag (öffentlich)

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