Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 16-03499
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Sachverhalt:
Auf die Mitteilung außerhalb von Sitzungen „Städtebauliche Infrastrukturentwicklung am Forschungsflughafen Braunschweig“ (DS 16-01754) vom 11. April 2016 sowie insbesondere die Vorlage „Struktur-Förderung Braunschweig GmbH - Gründung der Tochtergesellschaft "BSParken GmbH"“ (DS 16-01829) vom 15. April 2016 wird Bezug genommen.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung am
26. April 2016 entsprechend dem Beschlussvorschlag in o. g. Vorlage Folgendes beschlossen:
„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Struktur-Förderung
Braunschweig GmbH werden angewiesen,
1. die Geschäftsführung der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH zu veranlassen,
alle notwendigen Handlungen zur Errichtung der BSParken GmbH vorzunehmen,
2. die Geschäftsführung der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH zu veranlassen, in
der Gesellschafterversammlung der BSParken GmbH
a) dem dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrages
für die BSParken GmbH zuzustimmen und
b) alle Maßnahmen zu ergreifen, damit Frau Carola Meyer zur Geschäftsführerin sowie
Herr Martin Pietsch zum Geschäftsführer der BSParken GmbH bestellt werden.“
Die Gesellschafterversammlung der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH (SFB) hatte entsprechend der Anweisung in ihrer Sitzung am 17. Mai 2016 beschlossen.
Die Verwaltung betrachtete es seinerzeit – auch im Sinne der Transparenz – als sinnvoll und zielführend, dieses Projekt frühzeitig den politischen Gremien zur Kenntnis und Entscheidung vorzulegen. Da es sich um ein wichtiges Projekt für den weiterhin expandierenden Forschungs- und Wissenschaftscluster Forschungsflughafen (Flughafenumfeld) handelt und hoher Druck zur Entscheidungsreife bestand, sollte frühzeitig Handlungsfähigkeit hergestellt werden.
Wie bei großen gemeinschaftlichen Projekten üblich, ergab sich im Laufe des zweiten Halbjahres 2016 im Rahmen der weiteren Gespräche mit der Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg (VoBa) weiterer Abstimmungs- und Anpassungsbedarf, der aber nicht zu substanziellen Veränderungen führte.
Hierüber soll mit dieser Mitteilung überblickartig informiert werden.
So wurde mit den Leitungsgremien der VoBa abgestimmt, dass die Konzernmutter VoBa selbst - und nicht wie zunächst vorgesehen die Tochtergesellschaft Volksbank BraWo Projekt GmbH - Gesellschafterin der gemeinsamen Tochtergesellschaft wird. Die VoBa bekräftigt durch diese Zuordnung des Projektes unmittelbar bei der Konzernmutter ihr Bekenntnis zur gemeinsamen Infrastrukturentwicklung am Forschungsflughafen. In diesem Zusammenhang regte die VoBa eine Änderung der Firma der Gesellschaft an. So ist nunmehr vorgesehen, dass die gemeinsame Gesellschaft unter dem Namen „Braunschweiger Parken GmbH“ firmiert (statt BSParken GmbH).
Neben einzelnen redaktionellen Veränderungen wurden im Gesellschaftsvertrag nunmehr die Modalitäten weiter präzisiert, unter denen die Optionen bis hin zum perspektivisch vollständigen Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch die SFB möglich werden.
Es wurde diesbezüglich ein „Stufenplan“ im Hinblick auf die Fortschritte bei der Entwicklung des Areals (Lilienthalhäuser II bis IV) mit entsprechend definierten Schritten und Fristen eingearbeitet. In diesem Zusammenhang erfolgten auch Klarstellungen hinsichtlich des Kaufpreises der im Rahmen der Option zu erwerbenden Anteile. Der auch ursprünglich schon festgelegte ‚Verkehrswert‘ wurde nunmehr einvernehmlich entsprechend der in der Rechtsprechung anerkannten Rahmenbedingungen konkretisiert.
Daneben wurden für Gesellschaftsverträge übliche Schlussbestimmungen
eingefügt, darunter auch eine sog. Konkurrenzschutzklausel, die dem Schutz der
Gesellschaft im Rahmen ihres Gesellschaftszwecks dient. Beide Gesellschafterinnen konkretisieren damit lediglich ihre ohnehin bestehende gesetzliche Treuepflicht gegenüber der Gesellschaft.
Die wesentlichen inhaltlichen Interessen der Stadt bei diesem Gemeinschaftsprojekt (Struktur der Gesellschaft, Besetzung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat, Minderheitenrechte, Optionsrecht etc.) sind von den textlichen Präzisierungen und Ergänzungen des Gesellschaftsvertrages nicht berührt. Die gemeinschaftliche Grundstruktur des Projektes, insbesondere die anreizorientierte Zuordnung von Risiken und Chancen auf beiden Seiten, bleibt erhalten. Die vorgenommenen Präzisierungen dienen dem Ziel, etwaige später auftauchende Fragestellungen bereits im Ausgangspunkt durch entsprechende Regelungen einvernehmlich zu lösen.
Hinsichtlich des anstehenden Parkhausbaus ist aufgrund der inzwischen angestiegenen Nachfrage nach Parkplätzen nunmehr eine Parkhauslösung mit 670 Stellplätzen (statt wie bisher 444 Stellplätze, siehe Drucksache 16-01829) vorgesehen. Die erhöhte Nachfrage kommt aus den Reihen der Anrainer und der Mieter, eine touristisch bedingte Ausweitung der Stellplätze ist nicht vorgesehen. Naturgemäß erhöht dies den Investitionsbedarf und die Finanzierungskosten. Weiterhin geht die Langfristbetrachtung von 30 Jahren von einer positiven Durchschnittsrendite für die Gesellschafterinnen SFB und VoBa aus. Aus heutiger Sicht wird erwartet, dass ab dem 13. Geschäftsjahr durchgehend positive Renditen erwirtschaftet werden.
Daneben wurde zwischen den Gesellschafterinnen eine neue Finanzierungsstruktur der Parkhausinvestition abgestimmt. Das in den ersten Überlegungen präferierte Finanzierungsmodell sah eine alleinige Fremdfinanzierung über ein Kreditinstitut vor. Insbesondere für ein nachrangiges Darlehen ergeben sich jedoch hohe Zinssätze, so dass nunmehr die SFB und die VoBa diesen Teil der Finanzierung über (anteilige) Gesellschafterdarlehen darstellen werden. Es soll ein Zinssatz diesbezüglich von 4 % vereinbart werden. In gesamtstädtischer Betrachtung entsteht hierdurch ebenfalls ein positiver Effekt, der bei der SFB über Zinseinnahmen wirksam wird.
Aus Sicht der Stadt Braunschweig ergibt sich daraus eine planerisch positive Rendite bereits ab dem ersten vollen Betrieb des Parkhauses ab 2018.
Nach Klärung der planungs- und gesellschaftsrechtlichen Fragen wird die Inbetriebnahme des Parkhauses für Ende Oktober 2017 erwartet. Außerdem wird eine gutachterliche Stellungnahme von einem branchenerfahrenen Berater zur prognostizierten Kapazitätsauslastung der Parkflächen berücksichtigt. Dementsprechend wurde unter Beachtung kaufmännischer Vorsicht eine leichte Korrektur der ursprünglichen angenommenen Umsatzerlöse im Planungsjahr sowie in der mittelfristigen Unternehmensvorschau angesetzt.
Ein erneuter Beschluss der städtischen Gremien ist nicht erforderlich.
Die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Braunschweiger Parken GmbH ist als Anlage beigefügt.
Anlage/n:
Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Braunschweiger Parken GmbH
Anlage 1 zum Gesellschaftsvertrag
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Gesellschaftsvertrag Brg. Parken GmbH (261 KB) | |||
2 | Anlage 1 zum Gesellschaftsvertrag (1351 KB) |