Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 16-03513  

Betreff: Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen über 100 €
bis 2.000 €
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat   
Beratungsfolge:
Finanz- und Personalausschuss Vorberatung
31.01.2017 
Sitzung des Finanz- und Personalausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
14.02.2017    Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Zuwendungen VA Februar 2017

Sachverhalt:


Gemäß § 111 Abs. 7 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG; ehemals § 83 Abs. 4 Nieders. Gemeindeordnung) in Verbindung mit § 25 a Gemeindehaushalts- und –kassen-verordnung entscheidet seit dem 20. Mai 2009 der Rat über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen über 100 €. Mit Beschluss vom 16. Februar 2010 hat der Rat für Zuwendungen von über 100 € bis höchstens 2.000 € von der in der Verordnung geregelten Delegationsmöglichkeit an den Verwaltungsausschuss Gebrauch gemacht. Bezüglich der Zuwendungen über 2.000 € wird auf die ebenfalls in der heutigen Sitzung vorgelegte Ratsvorlage verwiesen.

 

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass bei der Festlegung der Wertgrenzen eine Sonderregelung zu sogenannten Kettenzuwendungen zu beachten ist. Nach den Regelungen der o. g. Verordnung werden als Kettenzuwendungen mehrere Einzelzuwendungen eines Gebers innerhalb eines Haushaltsjahres bezeichnet, deren Werte erst in der Summierung die für die Zuständigkeiten maßgeblichen Wertgrenzen überschreiten. Ein entsprechender Hinweis ist der Spalte Zuwendungszweck/Erläuterungen zu entnehmen.

 

Die Zuwendungen werden erst nach der entsprechenden Entscheidung angenommen bzw. vermittelt. Ausnahmen bilden Zuwendungen, für die eine nachträgliche Zustimmung erforderlich ist, weil sie zweckgebunden vor der Gremienentscheidung verwendet werden sollten oder von dem zuständigen Fachbereich versehentlich nicht fristgerecht gemeldet wurden.

 


Nach einem Jahreswechsel wird regelmäßig eine sehr hohe Zahl an Zuwendungen zur nachträglichen Zustimmung gemeldet, da einheitlich alle noch im Vorjahr bekanntgewordenen Zuwendungen diesem Haushalts-/Kalenderjahr zugeordnet werden.

 

Zuwendungsbestätigungen werden erst nach dem erforderlichen Gremienbeschluss zur Annahme oder Vermittlung ausgestellt. Nähere Informationen zu den einzelnen Zuwendungen sind den Anlagen zu entnehmen.


 

 


Beschluss:


„Der Annahme bzw. Vermittlung der in den Anlagen aufgeführten Zuwendungen wird

zugestimmt.“
 

 


Anlage/n:

Zuwendungen VA Februar 2017
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zuwendungen VA Februar 2017 (162 KB)    

Erläuterungen und Hinweise