Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 16-03532  

Betreff: Organisatorische Veränderungen im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
  Aktenzeichen:51.0
Federführend:51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis
09.02.2017 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Organigramm Fachbereich Kinder, Jugend und Familie

Sachverhalt:

Die Organisationsstrukturen des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie sind seit der Verwaltungsstrukturreform bei der Stadt Braunschweig aus dem Jahr 2002 im Wesentlichen unverändert. In der Zwischenzeit haben sich eine Vielzahl von neuen Aufgaben, Aufgabenerweiterungen und Aufgabenveränderungen ergeben. Beispielhaft sind die Kindertagespflege, die Schulkindbetreuung, der Kinderschutz, der Bereich Frühe Hilfen, die Qualitätsentwicklung, die Familienzentren, die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge und die Förderung freier Träger der Jugendhilfe zu nennen. Allein die im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie vorhandenen Planstellen haben sich um rund 60 % erhöht (540 Planstellen zu aktuell 874 Planstellen).

 

Diese Entwicklungen wurden in der Vergangenheit in die bestehenden Strukturen integriert. Die so entstandenen Schnittstellen waren zunehmend weniger geeignet, eine optimale Bearbeitung zu gewährleisten.

 

Folgende Veränderungen in der Aufbauorganisation wurden vorgenommen:

 

        Die bisherige Abteilung 51.2 - Besondere Erziehungshilfe wurde aufgelöst. Die Aufgaben der bisherigen Abteilung 51.2 wurden den Abteilungen 51.0 - Verwaltung, 51.1 - Allgemeine Erziehungshilfe und 51.4 - Jugendförderung zugeordnet.

 

Der Aufgabenbereich „Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften, Beistandschaften“ gehört nunmehr zur Abteilung 51.0 - Verwaltung. Der Aufgabenbereich „Pflegekinderdienst, Adoptionsvermittlung und Psychologische Beratung“ gehört zur Abteilung 51.1 - Allgemeine Erziehungshilfe. Der Aufgabenbereich „Jugendgerichtshilfe“ wird jetzt in der Abteilung 51.4 - Jugendförderung wahrgenommen.

 

Das Sachgebiet Sozialpädagogische Familienhilfe wurde aufgelöst. Die damit verbundenen Aufgaben werden nunmehr von freien Trägern der Jugendhilfe wahrgenommen.

 

        Die dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie obliegenden planerischen Aufgaben wurden weitestgehend in der neu geschaffenen Stelle 51.04 - Planung in der Abteilung 51.0 - Verwaltung gebündelt. Dort werden u. a. die Aufgaben der Jugendhilfeplanung, die Kindertagesstättenentwicklungsplanung und die Aufgaben für trägerübergreifende Angelegenheiten wahrgenommen.

 


        Neu hinzu gekommen sind die Aufgaben im Zusammenhang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und Ausländern, die in die neue Abteilung 51.2 - Jugendhilfe- und Inobhutnahmedienste integriert wurden. Dort wurde auch der Aufgabenbereich „Wohn- und Gruppenangebote für junge Menschen“ sowie das Kinder- und Jugendschutzhaus Ölper mit allen Außenstellen zugeordnet.

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind keine weiteren strukturellen Veränderungen im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie geplant, da zunächst die Strukturveränderungen erprobt werden sollen und noch Feinheiten in den Prozessabläufen abgestimmt werden müssen.

 

Das aktuelle Organigramm des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie ist als Anlage beigefügt.

 

 


Anlage/n:

Organigramm Fachbereich Kinder, Jugend und Familie

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Organigramm Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (44 KB)    

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