Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 17-03583
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Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14. Juni 2016 (Drucksache 16-02225) u. a. die Bereitstellung von bis zu 20 Ausbildungsplätzen für die Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste - davon bis zu zwei Plätze für die Zulassung von Beamtinnen und Beamten zum Aufstieg - und 15 Ausbildungsplätzen für die Laufbahngruppe 1 beschlossen. Die zum 1. August 2017 einzustellenden Beamtennachwuchskräfte dieser Fachrichtung erhalten auf der Grundlage dieses Beschlusses die Zusage, dass sie bei einem Laufbahnprüfungsergebnis von „befriedigend“ oder besser nach Abschluss der Ausbildung im Beamtenverhältnis eingestellt werden, sofern die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die aktuelle personalwirtschaftliche Situation stellt sich so dar, dass der Personalbedarf nicht mehr allein durch selbst ausgebildete Kräfte gedeckt werden kann, da viele öffentliche Verwaltungen in der Braunschweiger Region massiv Personal suchen. So wechselten beispielsweise innerhalb weniger Wochen drei städtische Kräfte zum Luftfahrtbundesamt. Zwei weitere Kräfte werden zum Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz wechseln.
Auch ist die Resonanz auf öffentliche Stellenausschreibungen in der Allgemeinen Verwaltung nur sehr begrenzt, sodass ausgeschriebene Stellen sehr schwierig besetzt werden können. Neben den unvorhersehbaren Personalwechseln zu anderen Behörden wird sich der Personalbedarf durch steigende Altersabgänge zusätzlich erhöhen. Als Reaktion darauf werden für das Einstellungsjahr 2017 folgende Anpassungen vorgeschlagen:
- Die Zahl der Ausbildungsstellen für die Laufbahngruppe 2 soll von 20 auf 30 heraufgesetzt werden. Davon sollen bis zu 5 Plätze für den Aufstieg aus der Laufbahngruppe 1 bzw. für den Angestelltenlehrgang 2 vorgesehen werden, um Leistungsträgerinnen und Leistungsträgern eine berufliche Weiterentwicklung zu ermöglichen.
- Für die Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste soll die Zahl der bereitzustellenden Ausbildungsplätze von 15 auf 20 erhöht werden.
- Zur Nachwuchskräftesicherung sollen alle Beamtennachwuchskräfte im Verwaltungsbereich unabhängig von der Abschlussnote die Zusicherung der unbefristeten Übernahme nach erfolgreich bestandener Ausbildung erhalten, sofern die charakterliche und gesundheitliche Eignung gegeben ist.
Bisher wurden Nachwuchskräfte, die die Laufbahnprüfung mit der Note „ausreichend“ bestehen, in ein befristetes Beschäftigungsverhältnis von zunächst einem Jahr eingestellt, sofern Eignung, Führung und fachliche Leistung dies rechtfertigen. In Bedarfsfällen, wie z. B. Krankheitsvertretungen, wird eine Verlängerung der befristeten Beschäftigungsverhältnisse geprüft.
In der gegenwärtigen Situation macht es allerdings keinen Sinn, selbst ausgebildetes Personal nur befristet weiter zu beschäftigen und anschließend extern auszuschreiben, zumal die tatsächliche Leistungsfähigkeit externer Bewerberinnen und Bewerber auch nicht beurteilt werden kann.
Im derzeit laufenden Auswahlverfahren für Nachwuchskräfte ist nicht absehbar, ob alle zur Verfügung stehenden Ausbildungsstellen tatsächlich besetzt werden können. Gegebenenfalls werden nicht zu besetzende Ausbildungsplätze erneut ausgeschrieben.
Finanzielle Auswirkungen
Für die zusätzlichen Ausbildungsplätze entsteht ein finanzieller Aufwand von rd. 1.110.000,00 €, der sich auf 4 Jahre verteilt.
Der finanzielle Mehraufwand von rd. 155.000,00 € für das Jahr 2017 wird aus dem angemeldeten Personalaufwand gedeckt.
Beschluss:
„Über die bereits beschlossene Bereitstellung von 20 Ausbildungsplätzen für die Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste hinaus werden zum 1. August 2017 10 weitere Ausbildungsplätze bereitgestellt. Von den nunmehr 30 Ausbildungsplätzen werden bis zu 5 Plätze für die Zulassung zum Aufstieg bzw. zum Angestelltenlehrgang 2 vorgesehen.
Für die Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste wird die Zahl der bereitzustellenden Ausbildungsplätze von 15 auf 20 Stellen erhöht.
Die bereits in Ausbildung befindlichen und die zum 1. August 2017 einzustellenden
Beamtennachwuchskräfte der Laufbahngruppen 1 und 2 der Fachrichtung Allgemeine
Dienste erhalten die Zusage, dass sie bei Bestehen der Laufbahnprüfung und Erfüllen der sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen (charakterliche/gesundheitliche Eignung) nach Abschluss der Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt werden.“
Anlage
keine