Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 16-03165-01  

Betreff: Hochwasserschutz Mascherode
Status:öffentlichVorlage-Art:Stellungnahme
  Bezüglich:
16-03165
Federführend:61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   
Beratungsfolge:
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode zur Kenntnis
17.01.2017 
Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 213 zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:


Zum Antrag der SPD-Fraktion vom 25. Oktober 2016 (16-03165) nimmt die Verwaltung wie

folgt Stellung:

 

Zu der Thematik hatte am 14.07.2016 ein Ortstermin mit dem Bezirksbürgermeister, Vertre-tern der Feldmarksinteressentschaft, der Stadtentwässerung und der Verwaltung stattgefun-den. Dabei wurde festgestellt, dass nach Starkregenereignissen einige Keller in Mascherode

volllaufen. Dies lag nach Auffassung der Anwesenden daran, dass die Mahd an den Entwäs-serungsgräben in diesem Bereich zu spät im Jahr durchgeführt wird und die intensiven Starkregenereignisse, insbesondere durch Gewitter, vornehmlich von Juni bis August beo-bachtet werden. Zur Zeit des Ortstermins war in weiten Bereichen nahezu das komplette Grabenprofil zugewachsen.

 

Zuständig für die Unterhaltung der fraglichen Gräben ist nicht die Stadt Braunschweig, son-dern die Straßenmeisterei Schöppenstedt und die Feldmarksinteressentschaft Mascherode,

jeweils in eigener Verantwortung.

 

Da es nach naturschutzrechtlichen Vorschriften grundsätzlich verboten ist, Röhrichte in der

Zeit vom 1. März bis zum 30. September zurückzuschneiden, wurde bisher die Unterhaltung

der Gräben erst nach dem 30. September durchgeführt.

 

Um in diesem sensiblen Abflussbereich für eine nachhaltige Verbesserung der Ortsentwäs-serung insbesondere zu Zeiten von Starkregenereignissen zu sorgen, hatte der Vertreter der

unteren Wasserbehörde anlässlich des Ortstermins zugelassen, dass bereits ab dem 15. Juni jeden Jahres mit der Mahd der Gräben in Mascherode begonnen werden darf. Gemäht werden soll dabei wechselseitig aber nicht mehr als etwa zwei Drittel des Bewuchses.

 

Diese Vorgehensweise wurde den Unterhaltungspflichtigen mit Schreiben vom 3.08.2016

bestätigt. Mit diesem Schreiben hat die Untere Wasserbehörde die Mahd von Röhricht vor

dem 30. September aus wasserwirtschaftlichen Gründen im öffentlichen Interesse zugelas-sen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Damit steht einer der vorhandenen Entwässerungssituation angepassten Unterhaltung ab

diesem Jahr nichts mehr im Wege. Sollte es bei der Umsetzung dennoch zu Verzögerungen

kommen, besteht die Möglichkeit, die erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen anzuordnen.

Eine vertragliche Regelung ist angesichts der beschriebenen Konstellation nicht sinnvoll.

 

 

 

I. V.

 


Anlage/n:

 

Keine

 

 

Stammbaum:
16-03165   Hochwasserschutz Mascherode   10 Fachbereich Zentrale Dienste   Antrag (öffentlich)
16-03165-01   Hochwasserschutz Mascherode   61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   Stellungnahme

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