Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-03619  

Betreff: Neuvergabe der Energienetzkonzessionen ab dem 1. Januar 2021
Ausschreibung eines Beratungsauftrages für die Prüfung und Bewertung der zukünftigen grundsätzlichen Handlungsmöglichkeiten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20 Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanz- und Personalausschuss Vorberatung
31.01.2017 
Sitzung des Finanz- und Personalausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
03.02.2017    Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Leistungsbeschreibung

Sachverhalt:

 

Der Konzessionsvertrag der Stadt Braunschweig läuft am 31. Dezember 2020 aus. Zurzeit hat die Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG das Recht, im Stadtgebiet die öffentliche Versorgung mit Wasser sowie mit Elektrizität, Gas und Fernwärme zu betreiben.

 

Gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) hat die Stadt Braunschweig bis zum 31. Dezember 2018 das Vertragsende einschließlich der erforderlichen Daten, die für eine Bewertung des Netzes im Rahmen einer Bewerbung um den Abschluss notwendig sind, bekannt zu machen.

 

  1. Die Ratsgremien wurden durch die Mitteilung vom 28. Januar 2016 (DS16-01453) „Auslaufen der Konzessionsverträge“ grundsätzlich über die Thematik informiert. Die in der Mitteilung angekündigte Unterrichtung der Ratsgremien über die Entwicklung am Energiemarkt sowie die damit zusammenhängenden Chancen und Risiken hat am 27. Oktober 2016 stattgefunden. Einbezogen wurden die bisherigen sowie die ab dem 1. November 2016 amtierenden Ratsmitglieder. Referent war Herr Professor Grübel.

    Am 11. Januar 2017 wurden die Ratsmitglieder sodann mittels einer weiteren Informationsveranstaltung durch die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frau Rechtsanwältin und Steuerberaterin Lepique, über die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Konzessionsvergabe unterrichtet. In Ergänzung der rechtlichen Vorgaben wurden auch die grundsätzlichen Optionen bei der Vergabe von Wegenutzungsrechten in Verbindung mit Beteiligungsmodellen dargestellt und diskutiert. Grundsätzlich lassen sich zwei Handlungsoptionen für die Konzessionsvergabe unterscheiden:

 

  • eine Vergabe an private Dritte (reine Konzessionsvergabe an den bisherigen oder einen neuen Konzessionär) oder
  • eine Vergabe an eine Gesellschaft unter kommunalem Einfluss, wobei Umfang und Rechtsform der kommunalen Beteiligung variieren können (Beteiligungsmodell).

 

 

 

  1. Daran anknüpfend schlägt die Verwaltung vor, im ersten Schritt die entsprechenden Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten der bestehenden Handlungsoptionen zur Vorbereitung einer Grundsatzentscheidung des Rates der Stadt Braunschweig durch ein kompetentes Beratungsunternehmen analysieren zu lassen.
     

Beratungsgegenstand sollen die Erarbeitung und Bewertung der grundsätzlichen Handlungsmöglichkeiten für die Stadt Braunschweig im Rahmen der Neuvergabe der Konzessionen für die Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmenetze sein. Neben der reinen Konzessionsvergabe an Dritte durch die Stadt sollen die Beteiligung der Stadt durch einen Eigenbetrieb oder eine kommunale Netzgesellschaft, die Beteiligung einer gemeinsam von der Stadt und einem (privaten) Dritten getragenen (bestehenden) Netzgesellschaft oder weitere in der Praxis erprobte und in der Braunschweiger Ausgangslage aussichtsreiche Handlungsmöglichkeiten betrachtet werden. Hierbei sollen die rechtlichen Grundlagen dargestellt sowie die wirtschaftliche und qualitative Bewertung der identifizierten Modelle erfolgen und Gestaltungsspielräume aufgezeigt werden. In diesem Kontext sind gleichfalls die rechtlich berücksichtigungsfähigen städtischen Ziele für die Gestaltung der Auswahlkriterien zu beleuchten. Insoweit wird eine präzise Beratung erforderlich sein, welche Ziele rechtssicher gesetzt werden können.
 

Im Ergebnis soll die Untersuchung als Entscheidungsgrundlage für den Rat der Stadt Braunschweig dienen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Leistungsbeschreibung.

 

  1. Unter Zugrundelegung der unter Ziffer 2 vorgeschlagenen Vorgehensweise ergibt sich nach derzeitiger Einschätzung der weitere zeitliche Ablauf des Verfahrens im Jahr 2017 wie folgt:

 

  •         Anfang FebruarVeröffentlichung der Ausschreibung
  • bis ca. Ende MärzAuswertung der Angebote und Vorstellung der ausgewählten

Bewerber unter Beteiligung der Fraktionen

  • Anfang MaiBeschluss der Verwaltungsausschusses zur Vergabe
  • Ende MaiBeginn der Beratungstätigkeit
  • im SeptemberVorstellung der Untersuchungsergebnisse in den Fraktionen
  • im NovemberGrundsatzentscheidung des Rates zur Handlungsoption, die im

weiteren Verfahren zugrunde zu legen ist

 

Das daran anschließende Verfahren zur Realisierung der getroffenen Grundsatzentscheidung erfordert eine gesonderte Beratung. Im Falle einer Entscheidung für ein Beteiligungsmodell ist eine strikte Trennung zwischen der Bewerbung um die Wegenutzungsrechte und der Vergabe der Wegenutzungsrechte zu vollziehen.

 

  1. Begleitend zur Untersuchung der bestehenden Handlungsoptionen soll BSEnergy als derzeitiger Konzessionär und als einer der möglichen künftigen Bewerber um die Wegenutzungsrechte in einer weiteren Informationsveranstaltung gegenüber den Ratsgremien seine Position darstellen.
     


 

  1. Zur Absicherung der Vorgaben für die Wegenutzungsvergabe für Wasser und Fernwärme, die nicht den gesetzlichen Vorgaben der §§ 46 ff. EnWG unterliegen, wurde im Januar eine gutachterliche Stellungnahme zu den vergabe- und verfahrensrechtlichen Anforderungen bezüglich der Konzessionsvergabe von Fernwärme und Wasser beauftragt, deren Ergebnis für Ende Januar 2017 erwartet wird. Die Begutachtung wird zudem die rechtliche Prüfung zur Frage von etwaigen Mitwirkungsverboten von Mandatsträgern in ihrer Eigenschaft als Ratsmitglied oder Aufsichtsratsmitglied beinhalten.

 

 


Beschluss:

 

„Der in der Begründung zu dieser Vorlage dargestellten Vorgehensweise sowie der Veröffentlichung der Vergabebekanntmachung wird zugestimmt.“
 

 


Anlage/n:

Leistungsbeschreibung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Leistungsbeschreibung (214 KB)    

Erläuterungen und Hinweise