Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-03639  

Betreff: Haushaltssatzung 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20 Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanz- und Personalausschuss Entscheidung
31.01.2017 
Sitzung des Finanz- und Personalausschusses geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 0_Nachversand von Anträgen
Anlage 1_Anfragen Anregungen
Anlage 2_Finanzunwirksame Anträge
Anlage 3_nicht besetzt
Anlage 4_Ergebnishaushalt
Anlage 5_Finanzhaushalt inkl. IP
Anlage 6_Bürgerhaushalt
Anlage 7_Haushaltsplan FB65

 


Sachverhalt:


Mit Schreiben vom 21. Oktober 2016 hat die Verwaltung den Entwurf des Haushaltsplans 2017 und des Investitionsprogramms 2016 - 2020 vorgelegt. Außerdem war eine Auflistung der 75 am besten bewerteten Vorschläge aus dem Bürgerhaushaltsverfahren beigefügt.

 

Die Anhörung der Stadtbezirksräte hat in der Zeit vom 7. bis 18. November 2016 stattgefunden. In den Sitzungen der Stadtbezirksräte haben diese auch über die gemäß § 93 NKomVG in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig mögliche Bildung von Bezirksratsbudgets abgestimmt. Hierbei haben alle Stadtbezirksräte für eine Budgetbildung gestimmt.

 

Dem Rat sind mit mehreren Mitteilungen Anfang Dezember 2016 die Anträge der Ratsfraktionen und der Stadtbezirksräte vorgelegt worden.

 

Der Verwaltungsentwurf zum Haushalt 2017/Investi­tionsprogramm 2016 - 2020 ist auf diesen Grundlagen in der Zeit vom 13. bis zum 20. Dezember 2016 in den Fachausschüssen beraten worden.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2016 keinen Beschluss über den Haushaltsplanentwurf 2017 sowie das Investitionsprogramm 2016 - 2020 gefasst. Der Schulausschuss, der Ausschuss für Soziales und Gesundheit, der Feuerwehrausschuss und der Wirtschaftsausschuss haben den Haushaltsplanentwurf 2017 sowie das Investitionsprogramm 2016 – 2020 insgesamt passieren lassen. Die übrigen Fachausschüsse haben der Beschlussempfehlung zugestimmt.


Die Anträge der Fraktionen, die nach dem Versand der Antragslisten eingereicht oder während der Beratungen in den Ausschüssen gestellt wurden, sind in den beigefügten Zusammenstellungen mit „neu“ gekennzeichnet worden. Später eingegangene und bisher nicht versandte Anfragen/Anträge sind als Anlage 0 beigefügt und bereits in die Listen aufgenommen worden.

 

In der Anlage 1 Anfragen/Anregungen sind die gestellten Anfragen bzw. deren Beantwortung enthalten.

 

In der Anlage 2 (Finanzunwirksame Anträge), Anlage 4.1 (Ergebnishaushalt) und Anlage 5.1 (Finanzhaushalt inkl. IP) sind die Ergebnisse der Ausschussberatungen aufgeführt.

 

In den Anlagen 4.2 und 5.2 sind die Ansatzveränderungen der Verwaltung im Ergebnis- und Finanzhaushalt aufgeführt. Nach Abschluss der Haushaltsberatungen in den Fachausschüssen haben sich im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt noch Ansatzveränderungen ergeben, die in den Anlagen mit „neu“ gekennzeichnet sind.

 

In den Anlagen 4.3 und 5.3 sind die sich nach der Erstellung des Haushaltsplanentwurfes 2017 ergebenden neutralen Mittelumsetzungen (inkl. Haushaltsvermerke) im Ergebnis- und Finanzhaushalt aufgelistet.

 

In der Anlage 6 sind die 75 am besten bewerteten Einwohnervorschläge aus dem Bürgerhaushalt aufgelistet.

 

 


1.Finanzierung von Haushaltsresten

 

In die Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2017 bis 2020 ist der vorgesehene Abbau der Haushaltsreste folgendermaßen aufgenommen worden:

 

Ergebnishaushalt

In Mio. €

2017

2018

2019

2020

 

4,8

1,9

3,4

1,3


Finanzhaushalt

In Mio. €

2017

2018

2019

2020

 

11,5

4,3

5,4

1,4


Wie im Haushaltsplan 2016 wird unverändert davon ausgegangen, dass die Haushaltsreste im Planungszeitraum 2017 bis 2020 nur teilweise abgebaut werden können.

 

In den folgenden Ausführungen wird bei den Darstellungen zum Ergebnis- und zum
Finanzhaushalt der dargestellte Abbau der Haushaltsreste berücksichtigt.

 

 

 

2. Ansatzveränderungen der Verwaltung gegenüber dem Entwurf

 

 

2.1Ergebnishaushalt

 

Der Entwurf des Ergebnishaushaltes 2017 wies für das Planjahr 2017 bei Versand an die Ratsmitglieder (Stand: Oktober 2016) einen Fehlbetrag inkl. Haushaltsresten in Höhe von rd. 33,1 Mio. € aus. Aufgrund der vorgelegten Ansatzveränderungen ergibt sich ein Fehlbetrag von 31,3 Mio. €.

2.1.1Ansatzveränderungen im Ergebnishaushalt

Die wesentlichen Ansatzveränderungen, die gegenüber dem im Oktober 2016 versandten Haushaltsplanentwurf zur Veränderung des Ergebnisses für das Jahr 2017 führen, werden nachstehend näher erläutert:
 

Der Haushaltsplanentwurf 2017 enthält Gewerbesteuererträge in Höhe von 145,0 Mio. €. Basis für diese Einschätzung war vor allem die voraussichtliche Entwicklung bei den regionalen Steuerzahlern, wobei davon ausgegangen wurde, dass insbesondere die Vorauszahlungen auf das Jahr 2017 nicht das Niveau steuerstarker Jahre erreichen werden. Nach aktuellen Erkenntnissen kann jedoch davon ausgegangen werden, dass insbesondere die Nachzahlungen für vergangene Jahre mindestens die erwartete Höhe erreichen und dass sich die Vorauszahlungen positiver entwickeln werden als zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsplanentwurfes angenommen wurde. Für das Jahr 2017 ergeben sich hieraus Mehrerträge von rd. 5,0 Mio. €, so dass die Veranschlagung 150,0 Mio. € beträgt. Unter Berücksichtigung der Gewerbesteuerumlage, die hierdurch um rd. 0,8 Mio. € steigen würde, ergäbe sich eine Haushaltsverbesserung von rd. 4,2 Mio. €. Diese voraussichtliche positive Entwicklung im Jahr 2017 wird nach derzeitigen Erkenntnissen nicht zu höheren Erträgen bei der Gewerbesteuer in den Folgejahren führen.


 

Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer waren im Haushaltsplanentwurf 2017 Erträge von 123,0 Mio. € veranschlagt. Nach den regionalisierten Daten der November-Steuerschätzung wird sich jedoch im Jahr 2017 und auch in den Finanzplanungsjahren eine etwas geringere Steigerung als ursprünglich prognostiziert ergeben. Für das Jahr 2017 entstehen daraus Mindererträge von rd. 0,9 Mio. €, so dass der Ansatz 122,1 Mio. € beträgt. In den Jahren 2018 bis 2020 wachsen die Mindererträge auf 1,4 Mio. €, 1,7 Mio. € bzw. 2,0 Mio. € an.

 

Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer hat sich im vergangenen Jahr etwas schwächer entwickelt als erwartet. Auf der Grundlage dieser geringeren Basis ergeben sich bei fast gleichbleibenden Steigerungen in den Jahren 2017 und 2018 Mindererträge von jeweils rd. 0,3 Mio. €, so dass die im Haushaltsplanentwurf 2017 veranschlagten Erträge in Höhe von 25,1 Mio. € auf 24,8 Mio. € abzusenken sind. Im Jahr 2018 wird jedoch unabhängig davon nach den gesetzlichen Regelungen zur Ausgestaltung der bundesweiten 5 Mrd. €-Entlastung der Kommunen einmalig eine Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer um 1,4 Mio. € über die aktuelle Veranschlagung im Haushaltsplanentwurf erwartet, so dass die Veranschlagung für 2018 um 1,1 Mio. € erhöht werden kann. Im Jahr 2019 bleibt das Aufkommen beim gemeindlichen Umsatzsteueranteil unverändert, für 2020 werden Mehrerträge von 0,3 Mio. € angenommen.

 

Im Haushaltsplanentwurf 2017 ist noch von Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 111,0 Mio. € ausgegangen worden. Nach den Berechnungen des Landes werden die Zuweisungen für die Stadt Braunschweig jedoch um rd. 9,0 Mio. € höher ausfallen und somit rd. 120,0 Mio. € betragen. Grund ist eine weiter steigende Verteilungsmasse aufgrund höherer Landessteuereinnahmen sowie eine ebenfalls positive Entwicklung der kommunalen Steuerkraft in Niedersachsen, so dass die Zuweisungen an die Stadt Braunschweig trotz steigender Steuerkraft nicht gegenüber dem Vorjahr sinken. Für die Finanzplanungsjahre 2018 bis 2020 würden sich hieraus nach derzeitiger Einschätzung Schlüsselzuweisungen von 113,5 Mio. €, 126,0 Mio. €, bzw. 122,0 Mio. € ergeben.

 

Die Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) ist ab dem 1. Oktober 2015 im Wege der Direktvergabe gemäß Art. 5 Abs. 2 der EU-VO 1370/2007 auf Basis eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) mit der Erbringung von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr des Teilnetzes 40 (Braunschweig – Stadtbahn und Stadtbus) durch den Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) und die Stadt Braunschweig (sog. „Gruppe von Behörden“) als interner Betreiber beauftragt worden. Die Direktvergabe hat eine Laufzeit bis zum 31. Mai 2028. Im Rahmen des öDA ist die Implementierung eines Anreizsystems nach Nr. 7 des Anhangs der o. g. VO zwingend vorgeschrieben. Da die EU-VO selbst hierzu keine Vorgaben macht, wurden die Rahmenbedingungen im Verhältnis zwischen dem ZGB, der Stadt und der BSVG auf Basis eines von der Rechts- und Steuerkanzlei bbt, Hannover ausgearbeiteten Vorschlags für eine Anreizregelung festgelegt. Das Budget für den im Rahmen der Anreizregelung zu gewährenden Bonus beträgt 300 T€ pro Jahr. Zur Finanzierung ist neben einer erforderlichen Ergebnisverbesserung der BSVG ein städtischer Anteil von jährlich 180.000 € ab dem Jahr 2017 für die übrigen Kriterien erforderlich.

 

Mit Beschluss vom 2. Februar 2016 hat der Rat die Verwaltung gebeten, ein Konzept für die Ausweitung der Geschwindigkeitsüberwachung und die Durchführung von Rotlichtüberwachungen zu erstellen. Es ist vorgesehen, das von der Verwaltung erarbeitete Konzept nach Vorberatung im Bauausschuss am 7. Februar 2017 und im Verwaltungsausschuss am 14. Februar 2017 in der Ratssitzung am 21. Februar 2017 abschließend behandeln zu lassen. Im Vorgriff darauf sind die sich aus dem Beschlussvorschlag der Verwaltung ergebenden finanziellen Auswirkungen in den Ansatzveränderungen bereits berücksichtigt.

 

In den Ansatzveränderungen waren zu den Beratungen in den Fachausschüssen für den Teilhaushalt Kultur und Wissenschaft Mehraufwendungen für sämtliche Planungsjahre aufgrund der städtischen Zahlungsverpflichtung aus dem Staatstheatervertrag berücksichtigt. Aufgrund aktueller Informationen des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur mussten die Beträge gegenüber den Beratungen im Ausschuss für Kultur und Wissenschaft nochmals auf nunmehr insgesamt rd. 440 T€ pro Jahr erhöht werden.

Gravierende Veränderungen ergeben sich im Bereich der Sozialhilfe. Bei der Flüchtlingsthematik war zum Haushaltsentwurf 2017 noch davon ausgegangen worden, dass zwar ab 2017 lediglich 500 Personen neu zugewiesen werden, zum Jahresende 2016 aber 1.000 Personen zu betreuen sein würden. Nach der zwischenzeitlich deutlicher erkennbar gewordenen Entwicklung waren zum Jahresende 2016 nicht mehr als 500 Zuweisungen erwartet worden (tatsächlich wurden 434 Personen zugewiesen.). Deshalb werden auch für 2017 nur noch 500 und nicht 750 durchschnittlich zu betreuende Personen erwartet. Demzufolge ist auch die geplante Zahl der Asylbewerber, die nach Abschluss ihrer Verfahren Leistungen nach dem SGB II erhalten, verringert worden.

 

Nach den bei der Betreuung der Flüchtlinge 2016 gewonnenen Erfahrungen reichen die bisher in der Planung berücksichtigten Aufwendungen von 15.000 € jährlich pro Person nicht aus. Es sind nunmehr 18.000  in der Planung berücksichtigt.

 

Die vorgenannten Veränderungen führen zu folgenden Aufwandsanpassungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:

 

 

Auf die Erträge haben neben der Fallzahlenentwicklung folgende weiteren Sachverhalte Auswirkungen:

 

Das niedersächsische Innenministerium hat Ende 2016 einen Erlass aus 2015 wieder aufgehoben, nach dem die Landeserstattungen für die Flüchtlingsbetreuung im Jahr der Aufnahme zu veranschlagen waren, unabhängig davon, dass das Land die Erstat­tungen erst später leistet. Durch die Aufhebung des Erlasses verschiebt sich die ergebniswirksame Veranschlagung um jeweils ein Jahr nach hinten. Dies führt insbesondere in 2017 zu Mindererträgen.

 

Der Bund hatte im Juni 2016 zugesagt, die Wohnkosten von Flüchtlingen im SGB II-Bezug bis Ende 2018 vollständig übernehmen zu wollen. Auf der Grundlage erster Verlautbarungen war eine Entlastung im Haushaltsentwurf berücksichtigt worden. Nach dem im November 2016 bekanntgewordenen Entwurf des Bundes­gesetzes musste diese Entlastung mit den Ansatzveränderungen verringert werden.

 

Die mit der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung in Aussicht gestellte Entlastung der Kommunen um bundesweit jährlich 5 Mrd. € sollte ursprünglich im Bereich der Eingliederungshilfe für Behinderte umgesetzt werden. Nach mehrfach geänderten Ankündigungen war die Entlastung zum Teil im Bereich der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft der SGB II-Bezieher im Haushaltsentwurf veranschlagt worden. Aufgrund der Konkretisierung im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens musste mit den Ansatzveränderungen eine Verringerung der ab 2018 zu berücksichtigenden Ertragserwartung an dieser Stelle erfolgen.

 

 

 

 

Die o. g. Sachverhalte führen gegenüber dem Entwurf zu folgenden Änderungen bei den Sozialhilfeerträgen:

 

 

Nach der Beratung im Ausschuss für Soziales und Gesundheit sind zu zwei der vorgenannten Themen durch die Verabschiedung von Gesetzen nochmalige Ansatzveränderungen erforderlich geworden:

 

Die „vollständige Übernahme“ der flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft nach dem SGB II fällt für 2017 noch einmal um 995.000 € geringer aus.

 

Eine im vergangenen Jahr drastisch um 945.000 reduzierte Ausgleichsleistung des Landes im Zusammenhang mit der Einführung des SGB II wird für 2017 um 751.800 € jährlich wieder angehoben.

 

Saldiert ändert sich die Sozialhilfebelastung wie folgt:

 

 

Zur Beratung im Ausschuss für Soziales und Gesundheit standen die für die Ausweitung des Probewohnens durch die Zentrale Stelle für Wohnraumhilfe benötigten Aufwandsansätze noch nicht fest. Nunmehr werden hierfür jährlich zusätzlich 263.500 € vorgesehen.

 

Es besteht ein Ratsauftrag zur Erstellung eines kommunalen Handlungskonzepts für bezahlbares Wohnen in Braunschweig (Drucksache Nr. 16-03017). Die Ermittlung der finanziellen Auswirkungen ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Für erste Maßnahmen wird mit den Ansatzveränderungen vorgeschlagen, im Haushaltsjahr 2017 insgesamt 450.000 € Aufwendungen im Investitionsmanagement einzuplanen zzgl. eines für das Jahr 2017 anteilig zu berücksichtigenden Personalaufwands (68.000 €), s. auch Ziffer 2.1.2. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass aktuell mit dem Abschluss Städtebaulicher Verträge der Bau von 146 Wohneinheiten mit Belegungsbindungen vertraglich bindend vereinbart wurde. Weitere 90 Wohneinheiten sind Gegenstand der derzeitigen Verhandlungen mit den Investoren. Für die Projekte, bei denen bereits städtebauliche Verträge abgeschlossen bzw. verhandelt wurden, würde ein Förderprogramm nicht rückwirkend angewandt. Dadurch sind keine Mittel im Umfang von ca. 2 Mio. € für 2017 aufzuwenden, wie es in politischen Anträgen zu dieser Thematik (vgl. Ziffer 3) vorgesehen ist.

 

Im Rahmen der geplanten Neuordnung des Unterhaltsvorschussgesetzes wird von einer Verdreifachung der Fallzahlen ausgegangen. Dies führt zu einer Haushaltsbe­lastung i. H. v. rund 1,2 Mio. €, resultierend aus einer Erhöhung der Landeszu­wei­sungen um rund 3,6 Mio. € sowie einer Aufwandserhöhung um etwa 4,8 Mio. €.

 

 

2.1.2Investitionsmanagement

Das Investitionsmanagement beinhaltet auch Aufwandsmaßnahmen (z. B. Festwertbeschaffungen, Vorplanungen, Instandhaltungsmaßnahmen), die sich nicht nur auf den Finanzhaushalt, sondern auch auf den Ergebnishaushalt auswirken. Für das Haushaltsjahr 2017 ergibt sich aufgrund der Ansatzveränderung der Verwaltung eine zusätzliche Ergebnisbelastung in Höhe von rd. 1,7 Mio. €.

 

Allein durch die erstmalige Einstellung von Haushaltsmitteln für die Ertüchtigung von Unterdecken insbesondere in Sporthallen ergibt sich eine zusätzliche Ergebnisbelastung in Höhe von jährlich mindestens 1,8 Mio. €. Der Bedarf ist darauf zurückzuführen, dass in Nordrhein-Westfalen Probleme mit unsachgemäß befestigten Unterdecken in 40 bis 50 Jahre alten Sporthallen entstanden sind. Daraufhin wurden private und öffentliche Gebäudeeigentümer von der jeweils örtlich zuständigen Bauordnung aufgefordert, ihre Hallen umgehend statisch untersuchen und ggf. instand setzen zu lassen.

 

Für die Sanierung der Stadthalle sind erhöhte Planungskosten für 2017 in Höhe von 0,5 Mio. € eingeplant worden, damit die nächsten Phasen der Stadthallensanierung ab 2017 durchgeführt werden können. Derzeit erfolgt die Bestandsanalyse, die den notwendigen Sanierungsumfang ermittelt. Es ist geplant, noch in diesem Jahr einen Entscheidungsvorschlag über die Realisierungsvariante vorzulegen.

 

Um erste Schritte für das kommunale Handlungskonzept für bezahlbaren Wohnraum in die Wege leiten zu können, wurden 450.000 € für erste Maßnahmen in diesem Zusammenhang für das Haushaltsjahr 2017 vorgesehen (s. auch Ziffer 2.1.1). In diesem Zusammenhang wird auf Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN  (Nr. 116 und Nr. 117) und der SPD (Nr. 124) zu dieser Thematik verwiesen

 

Zusätzliche Aufwandsmittel wurden auch für die Vergabe von Planungen zur Vorbereitung diverser Schulbauprojekte in Höhe von rd. 0,7 Mio. € und für die Mehrkosten bei der Mängelbeseitigung an der Sicherheitsbeleuchtung des Städtischen Stadions in Höhe von rd. 0,2 Mio. € vorgesehen.

 

Dagegen konnten die Brandschutzmaßnahmen, die bisher vollständig als ergebniswirksam eingestuft worden sind, nach einer näheren Untersuchung in Höhe von rd. 2,2 Mio. € als investiv eingeplant werden (z. B. Einbau eines zusätzlichen 2. Rettungsweges).

 

 

2.1.3Zusammenfassung

Die für das Jahr 2017 insgesamt vorgesehenen Ansatzveränderungen wirken sich wie folgt aus:

 

 

Erträge

- € -

Aufwand

- € -

Saldo

- € -

Veränderungen durch:

a) die Ansatzveränderungen

    zum Ergebnishaushalt

+ 10.401.600

+ 6.944.300

     + 3.457.300    

b) die Ansatzveränderungen

    im Investitionsmanagement,

    die ergebniswirksam sind

- 30.000

+ 1.620.600

- 1.650.600

Saldo Ergebnishaushalt

+ 10.371.600

+ 8.564.900

+ 1.806.700

 

Die Ansatzveränderungen und die haushaltsneutralen Umsetzungen sowie Änderungen von Haushaltsvermerken sind in den Anlagen 4.2 und 4.3 sowie 5.2 und 5.3 (5.3.1 bis 5.3.2) zusammengestellt.

 

 

2.2Finanzhaushalt

 

Im Entwurf des Finanzhaushaltes 2017 (Stand: Oktober 2016) waren Auszahlungen für Investitionen in Höhe von 66,9 Mio. € vorgesehen. Die Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit beliefen sich auf rd. 21,9 Mio. €, so dass sich ein Finanzierungsbedarf aus der Investitionstätigkeit in Höhe von rd. 45,1 Mio.  ergeben hat.

Unter Berücksichtigung des Überschusses aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von rd. 18,0 Mio. €, des Saldos aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von rd. 0 Mio. € sowie des geplanten Resteabbaus von 16,3 Mio. € ergab sich somit ein Fehlbedarf im Gesamtfinanzhaushalt in Höhe von rd. 43,3 Mio. €.

 

Aufgrund der hiermit vorgelegten Ansatzveränderungen erhöht sich dieser Fehlbedarf auf rd. 46,7 Mio. €. Hierin enthalten sind die finanzwirksamen Anteile der unter 2.1 dargestellten Veränderungen des Ergebnishaushaltes. Für die Investitionstätigkeit haben sich zusätzliche Einplanungen ergeben, die unter Punkt 2.2.1 erläutert werden.

 

 

2.2.1Investitionstätigkeit

 

Die Ansatzveränderungen für Investitionstätigkeit wirken sich im Jahr 2017 im Einzelnen wie folgt aus:

 

 

Einzahlungen

- € -

Auszahlungen

- € -

Saldo

- € -

Ansatzveränderungen

0

+5.311.300

-5.311.300

 

Insgesamt ergeben sich durch die Ansatzveränderungen zusätzliche Finanzhaushaltsbelastungen in Höhe von rd. 5,3 Mio. €.

 

Wie bereits unter Punkt 2.1.2 dargestellt, konnten Teile der bisher als ergebniswirksam eingestuften Brandschutzmaßnahmen nunmehr als investive Maßnahmen eingeplant werden. Dies hat zu zusätzlichen Belastungen im Investitionsbereich in Höhe von rd. 2,2 Mio. € geführt.

 

Anstatt des Umbaus des Nordbades zu einer Gymnastikhalle soll der MTV einen Zuschuss zur Erweiterung des Sportzentrums (inkl. Gymnastikhalle) in 2017 erhalten. Hierfür sind rd. 1,3 Mio. € zusätzliche Investitionsmittel für 2017 eingeplant worden. Die im Entwurf enthaltenen Mittel für das Nordbad für das Jahr 2018 konnten dagegen entfallen.

 

Ein zusätzlicher Investitionsbedarf hat sich für 2017 auch durch das Vorziehen der Finanzrate in Höhe von 0,3 Mio. € für die Erweiterung des Sportfunktionsgebäudes auf der Sportanlage Lamme ergeben.

 

Zu zusätzlichen Auszahlungen führen die Folgemaßnahmen der Stadtbahn (rd. 0,5 Mio. €) sowie der vorgesehene Zuschuss für das Stadtbahnausbaukonzept an die Verkehrs-GmbH in Höhe von rd. 0,1 Mio. € ausgewirkt.

 

Um die Überwachung des fließenden Verkehrs im Stadtgebiet ausweiten zu können (siehe Erläuterung in Ziff. 2.1.1) sind neben Mitteln für den lfd. Betrieb auch zusätzliche Investitionskosten in Höhe von rd. 0,1 Mio. € für 2017 erforderlich. Die notwendigen Finanzmittel sind in den Haushalt 2017 aufgenommen worden.

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen verringert sich durch die
Ansatzveränderungen gegenüber dem Verwaltungsentwurf von bisher 73.320.100 € auf 72.866.100 €.

 

 

 


2.2.2Finanzierungstätigkeit

Gegenüber den bereits im Haushaltsplanentwurf veranschlagten Kreditaufnahmen haben sich keine Veränderungen ergeben.

 

Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Kreditaufnahmen und der ordentlichen Tilgung:

 

Jahr

Kredit-aufnahmen

ordentliche
Tilgung

2017

5,6 Mio. €

5,6 Mio. €

2018

21,5 Mio. €

6,5 Mio. €

2019

26,1 Mio. €

6,1 Mio. €

2020

6,0 Mio. €

6,0 Mio. €

 

 

2.3Investitionsprogramm 2018 - 2020

 

Das Investitionsprogramm wird sich gegenüber dem Verwaltungsentwurf aufgrund der Ansatzveränderungen in den Planungsjahren 2018 bis 2020 um folgende Beträge ausweiten (zu den Veränderungen 2017 s. Ziffer 2.2.1):

 

 

2018

- € -

2019

- € -

2020

- € -

Ansatzveränderungen

+ 2.201.100

-1.740.600

- 5.320.500

      davon ergebniswirksam

+ 1.343.300

+ 844.600

- 1.425.300

      davon werterhöhend

+ 857.800

- 2.585.200

- 3.895.200

 

Hier wirken sich folgende entlastende und belastende Effekte aus:

 

Die Belastungen für das Jahr 2018 sind wie bereits im Jahre 2017 insbesondere auf die zusätzlichen Maßnahmen zur Ertüchtigung der Unterdecken in den Sporthallen als auch auf die zusätzlichen Planungskosten für die Sanierung der Stadthalle zurückzuführen.

 

Entlastend für 2018 konnten dagegen geringere Finanzraten für die Umgestaltung der Helmstedter Straße eingeplant werden, da die erforderlichen Haushaltsmittel bereits 2016 überplanmäßig bereitgestellt worden sind.

 

In den Jahren 2019 und 2020 haben sich Entlastungen ergeben, die auf den Wegfall der Finanzraten für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme der Stadthalle (siehe auch Erläuterung in Ziff. 2.1.2) sowie die Verschiebung der Finanzraten für die Sanierung des Rathaus-Neubaus zurückzuführen sind.

 

Anpassungen der Finanzraten sind in den Jahren 2018 bis 2020 auch für die Altlastensanierungen Breite Straße / Gördelinger Straße und für die Altlastensanierung Voigtländer-Areal durchgeführt worden. Die Notwendigkeit ergab sich aufgrund aktueller Vertragsverhandlungen.

 

Die Ansatzveränderungen und die haushaltsneutralen Umsetzungen des Investitionsmanagements sind in den Anlagen 5.2 und 5.3 (5.3.1 bis 5.3.2) zusammengestellt.


 

2.4Ergebnisse

 

2.4.1Ergebnishaushalt

 

Insgesamt führen die Ansatzveränderungen zu folgenden Jahresergebnissen inkl. des geplanten Resteabbaus:
 

 

2017

2018

2019

2020

Jahresergebnis in Mio. €

-31,3

-21,7

-6,4

4,6

Überschussrücklagen in Mio. €

169,0

147,3

140,9

145,5

 

Gemäß dem vorgelegten Stand der Planung und unter Berücksichtigung der Jahresergebnisse werden sich die Überschuss­rücklagen zum Ende des Jahres 2020 auf rd. 145,5 Mio. € reduzieren.

 

 

2.4.2Finanzhaushalt

 

Die Ergebnisse des Finanzhaushalts zeigen unter Berücksichtigung der Ansatzveränderungen inkl. des geplanten Resteabbaus folgendes Bild:


Im Haushaltsplanentwurf 2017 mit Stand Oktober 2016 wurde der Bestand an Zahlungsmitteln zum 31. Dezember 2016 mit 60 Mio. € prognostiziert. Nach dem vorläufigen Jahresabschluss 2016 beträgt der Bestand an Zahlungsmitteln zum Ende 2016 rund 70 Mio. €. Hieraus ergibt sich folgender Zahlungsmittelbestand:

 

 

2017

2018

2019

2020

Finanzmittelveränderung in Mio. €

-46,7

-14,4

9,4

7,4

Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres (rund) in Mio. €

23,3

8,9

18,3

25,6

Nach dem Haushaltsplanentwurf 2017 betrug der voraussichtliche Bestand an Zahlungs­mitteln am Ende des Jahres 2020 inkl. des geplanten Abbaus der Haushaltsreste rd. 5,6 Mio. €. Nach dem gegenwärtigen Stand ist zu erwarten, dass der Bestand an Zahlungsmitteln Ende 2020 rd. 25,6 Mio. € betragen wird.

 

Aufgrund der dargestellten Entwicklung der Liquidität im Planungszeitraum ist bereits zum Haushaltsplanentwurf im Oktober 2016 in § 4 der Haushaltssatzung eine Ermächtigung zur Aufnahme von Liquiditätskrediten gemäß § 122 NKomVG in Höhe von 50 Mio. € aufgenommen worden. Bevor eine Aufnahme von Liquiditätskrediten am Kreditmarkt erfolgt, sollen die Möglichkeiten zur Liquiditätssteuerung innerhalb des Konzerns Stadt (z. B. Cashpool) möglichst optimal eingesetzt werden.   

 

 


3. Ergebnisse der Ausschussberatungen einschließlich Anträgen der Fraktionen und Stadtbezirksräte


Hinweis:

Bei den nachfolgenden Berechnungen sind die Ansatzveränderungen aus Ziffer 2 berücksichtigt worden. Die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte, zu denen positive Beschlussvorschläge bzw. zu denen bisher noch keine bzw. gegensätzliche Empfehlungen der Fachausschüsse vorliegen, sind entsprechend der üblichen Verfahrensweise als Haushaltsbelastungen gewertet worden. Zu berücksichtigen ist weiter, dass die Fraktions- und Stadtbezirksratsanträge, die die gleichen Sachverhalte abbilden, mit der jeweils weitestgehenden Belastung gerechnet wurden. Anträge, die die gleichen Sachverhalte wie Ansatzveränderungen der Verwaltung abbilden, sind nur einmal einberechnet worden.

 

Allgemeines:

Zu den Anträgen von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN zur Schaffung preiswerten Wohnraums und zum Ankauf von Wohnungsbindungsrechten (Nr. 116 und Nr. 117) sowie dem Antrag der SPD zum Handlungskonzept für bezahlbares Wohnen (Nr. 124) liegen nur begrenzt Informationen zu den finanziellen Bedarfen vor bzw. fehlt es an der Einordnung als Investition bzw. Aufwand. Ohne diese Informationen kann eine belastende Einrechnung sowohl in den Ergebnishaushalt als auch in den Finanzhaushalt nicht erfolgen. Um erste Schritte für das kommunale Handlungskonzept für bezahlbaren Wohnraum in die Wege leiten zu können, wurden 450.000 € für erste Maßnahmen in diesem Zusammenhang sowie 68.000 € für Personalkosten für das Haushaltsjahr 2017 als Ansatzveränderungen der Verwaltung vorgesehen (s. auch Ziffern 2.1.1 und 2.1.2).

 

3.1Ergebnishaushalt

 

Die bisherige Beschlusslage (s. Hinweis) zu den Anträgen der Fraktionen und den Vorschlägen der Stadtbezirksräte führt nach dem gegenwärtigen Beratungsstand im Entwurf des Ergebnishaushaltes 2017 saldiert zu folgenden Veränderungen:

 

 

 

Erträge

- € -

Aufwand

- € -

Saldo

- € -

Veränderungen durch:

a) die Anträge der Fraktionen zum

    Ergebnishaushalt

  + 368.400 

  - 630.700 

  + 999.100

b) Anträge der Fraktionen im

    Investitionsmanagement,

    die ergebniswirksam sind

0

+  650.700

-  650.700

c) die Anträge der Stadt-

    bezirksräte zum

Ergebnishaushalt

0

+  17.700

-  17.700

d) Anträge der Stadtbezirksräte

    im Investitionsmanagement,

    die ergebniswirksam sind

0

+ 1.489.000

- 1.489.000

Saldo Ergebnishaushalt

+ 368.400

+ 1.526.700

- 1.158.300

 

 

Sich ergebende Belastungen aus dem Vorziehen der Finanzrate der Erweiterung des Sportfunktionsgebäudes auf der Sportanlage Lamme (Antrag des SB 321) wurden ebenfalls nicht eingerechnet. Die Verwaltung hat im Rahmen der Ansatzveränderungen bereits ein Vorziehen der Finanzrate 2018 auf das Jahr 2017 vorgesehen.

 

Die Belastungen aus den Fraktions- und Stadtbezirksratsanträgen für 2017 resultieren insbesondere aus dem Vorziehen der Sanierungsmaßnahme GS Stöckheim und aus dem Vorziehen der Einrichtung des Ganztagsbetriebes an der GS Lamme. Zusätzlich sollen weitere Ganztagsbetriebe an der GS Stöckheim und an der GS Lehndorf eingerichtet werden.

 

Die Änderungsanträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte sind in den Anlagen 4.1 und 5.1 zusammengestellt.

 

 

3.2Finanzhaushalt

 

Die bisherige Beschlusslage (s. Hinweis) zu von den Fraktionen gestellten Anträgen und den Vorschlägen der Stadtbezirksräte für die Investitionen führt in 2017 saldiert zu folgenden Veränderungen:

 

 

Veränderungen durch

Einzahlungen

- € -

Auszahlungen

- € -

Saldo

- € -

a) die Anträge der Fraktionen

0

+ 2.244.800

- 2.244.800

b) die Anträge der Stadtbezirksräte

0

+ 6.750.000

- 6.750.000

Ergebnis Investitionen

0

+ 8.994.800

- 8.994.800

 

Die Investitionsauszahlungen würden sich somit um rd. 9,0 Mio. € erhöhen.

 

Wie bereits zu den ergebniswirksamen Anträgen des Investitionsmanagements dargestellt, resultieren die Belastungen aus dem Vorziehen der Sanierungsmaßnahme GS Stöckheim und dem Vorziehen der Einrichtung des Ganztagsbetriebes an der GS Lamme als auch aus der Einrichtung diverser zusätzlicher Ganztagsbetriebe an weiteren Grundschulen.

 

Zusätzlich ergeben sich rd. 1 Mio. € Mehrbelastung aus dem Antrag zum Neubau des Radweges Celler Heerstraße nach Veltenhof.

 

Durch die einberechneten Fraktions- und Stadtbezirksanträge würden sich die Verpflichtungsermächtigungen um 1.280.000 € verringern.

 

Hinweis:

Durch die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte zu den Investitionsauszahlungen werden sich im Ergebnishaushalt bei den Haushaltsansätzen „Auflösungserträge aus Sonderposten“, „aktivierte Eigenleistungen“ und „Abschreibungen“ weitere Veränderungen ergeben. Die Höhe dieser Veränderungen kann erst nach den Beschlussempfehlungen durch den Finanz- und Personalausschuss über die vorliegenden Anträge bestimmt werden.

 


3.3Investitionsprogramm 2018 - 2020

 

Das Investitionsprogramm würde sich gegenüber dem Verwaltungsentwurf unter Berücksichtigung der Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte in den Jahren 2018 bis 2020 um folgende Beträge ausweiten (zu den Veränderungen 2017 s. Ziffer 3.2):

 

 

 

 

Planungsjahr

- € -

 

2018

2019

2020

Veränderungen im Investitionsprogramm durch die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte

+ 2.250.000

- 2.353.500

- 1.100.000

      davon ergebniswirksam

- 20.000

- 560.700

- 120.000

      davon werterhöhend

+ 2.270.000

- 1.792.800

- 980.000

 

Die Belastung für 2018 ist insbesondere auf den Antrag auf Neubau des Zentralen Omnibusbahnhofes sowie auf den Antrag auf Einrichtung eines Ganztagsbetriebes an der GS Lehndorf zurückzuführen.

 

Eine weitere Belastung hat sich auch durch das Vorziehen und die Erhöhung der Kosten für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Timmerlah ergeben.

 

Entlastend wirkt sich dagegen auf die Jahre 2018 ff. das Vorziehen der Finanzraten für die Schulsanierung GS Stöckheim als auch das Vorziehen der Einrichtung des Ganztagsbetriebes Lamme auf das Haushaltsjahr 2017 aus.

 

3.4Gesamtergebnisse 

 

3.4.1Ergebnishaushalt

 

Die Ansatzveränderungen und die Änderungsanträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte führen zu folgenden Jahresergebnissen:

 

 

 

2017

2018

2019

2020

Jahresergebnis in Mio. €

-32,5

-20,8

-4,9

5,8

Überschussrücklage in Mio. €

167,8

147,0

142,1

147,9

 

 

3.4.2Finanzhaushalt

 

Die Ergebnisse des Finanzhaushalts ergeben sich wie folgt:

 

 

2017

2018

2019

2020

Finanzmittelveränderung in Mio. €

-56,9

-15,8

12,6

9,5

Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres (rund) in Mio. €

13,1

-2,7

10,0

19,5


4. Bürgerhaushalt

 

Die Anlage 6 dient der Beratung der 75 am besten bewerteten gesamtstädtischen Einwohnervorschläge aus dem Bürgerhaushalt. Sie enthält zur Erleichterung neben einer Gesamtdarstellung einschließlich der Stellungnahmen der Verwaltung und der bisherigen Beratungsergebnisse (Anlage 6.2) eine Auflistung gegliedert nach in Fachausschüssen angenommenen bzw. erstmalig durch den FPA zu beratenden Vorschlägen (Abschnitt A), in den Fachausschüssen abgelehnten (Abschnitt B) und bereits erledigten Vorschlägen (Abschnitt C) in der Anlage 6.1. Innerhalb dieser 3 Gliederungsblöcke sind die Vorschläge nach thematischer Verwandtschaft geordnet.

 

Der Abschnitt A ist noch einmal unterteilt in die Unterabschnitte

        A1 mit Vorschlägen, die zur Annahme empfohlen werden,

        A2 mit Vorschlägen, deren Umsetzung nicht vorgeschlagen wird und

        A3 mit Vorschlägen; die  ohne Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel  nach Möglichkeit in das Verwaltungshandeln einfließen sollen.

 

Mehrere der zum Haushalt 2017 ergangenen Bürgervorschläge befassen sich mit der Bürgerbeteiligung, u. a. mit dem Bürgerhaushalt selbst.

 

Zu dieser Thematik wird im Rahmen des Beschlusstextes vorgeschlagen, die Bürgervorschläge auf den Bewertungsrängen 6 und 10 (Unterabschnitt A1) insoweit anzunehmen, wie es der Überführung des Bürgerhaushalts in ein ganzjähriges Vorschlagsverfahren als Teil eines städtischen Beteiligungsportals (siehe hierzu auch Drucksache Nr. 17-03606) entspricht. Hierzu hatte der Rat im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über den Haushalt 2016 der Verwaltung den Auftrag erteilt, ein Konzept zur Umstellung des Bürgerhaushalts auf ein vom Haushaltsplanverfahren zeitlich unabhängiges Verfahren zu entwickeln. Die genannte Vorlage wird ab dem 2. Februar 2017 beraten und dem FPA am 16. März 2017 vorgelegt. Die Beschlussfassung durch den Rat ist für den 28. März 2017 vorgesehen.

 

Bezüglich des ebenfalls zum Themenblock Bürgerbeteiligung gehörenden Vorschlags auf Platz 33 wird keine Annahme empfohlen, insbesondere weil im Falle seiner Umsetzung die gesetzlich normierten Entscheidungsbefugnisse des Rates eingeschränkt würden. Dieser Vorschlag ist im Abschnitt A2 aufgelistet zusammen mit weiteren Vorschlägen, die insbesondere aus Kostengründen nicht angenommen werden sollten, wie z. B. der im Bauausschuss angenommene Vorschlag auf Rang 17 zur Errichtung eines 2. Fahrradparkhauses am Hauptbahnhof.

 

 

5.Schulden

 

Wie bereits unter Ziff. 2.2.2 dargestellt, ist eine Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehen.

 

Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen sowie den Stand der Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften:

 

 

2017

2018

2019

2020

Stand Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Mio. € am Ende des Haushaltsjahres

61,7

76,7

96,7

96,7

Stand Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften in Mio. € am Ende des Haushaltsjahres

83,6

80,3

76,9

73,4

 

6.Haushaltspläne der Sonderrechnungen Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement, Stadtentwässerung sowie Abfallwirtschaft


Die Haushaltsplanentwürfe der Sonderrechnungen Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft sind dem Rat mit dem Entwurf des Haushaltsplans übersandt worden (Schreiben vom 21. Oktober 2016). Diese sind am 20. Dezember 2016 im Bauausschuss behandelt worden.

 

Der Entwurf des Haushaltsplans der Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement wurde ebenfalls am 20. Dezember 2016 im Bauausschuss behandelt und ist als Anlage 7 beigefügt.

 

 

7.Pensionsfonds

 

Durch Beschluss des Rates vom 5. Oktober 1999 wurde der rechtlich unselbständige „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ mit Wirkung vom 1. Januar 2000 errichtet.
Es handelt sich hierbei um ein Sondervermögen nach § 130 Abs. 1 Nr. 5 des NKomVG, für das ein besonderer Haushaltsplan aufgestellt werden kann. Gemäß § 6 der am gleichen Tage vom Rat beschlossenen Satzung zur Errichtung und Verwaltung des Pensionsfonds ist für jedes Jahr ein Haushaltsplan aufzustellen.

 

Der in Abschnitt XIII. des Haushaltsplanentwurfs 2017 dargestellte Haushaltsplan 2017 für das Sondervermögen „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ ist gemäß § 130 Abs. 4 NKomVG anstelle einer Haushaltssatzung zur Beschlussfassung vor­zulegen.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem zur Beschlussfassung vorgelegten Haushaltsplan lediglich um die rechtliche Ausformung des Sondervermögens handelt. Die aus dem städtischen Haushalt bereitzustellenden Mittel sind bereits im Finanzhaushalt und dem Investitionsprogramm des Haushaltsplanentwurfs 2017 ent­halten.

 

 

8.Änderung der Teilhaushalte und der Produktdarstellungen
 

Die Beschlussempfehlungen des Finanz- und Personalausschusses, die vorliegenden Anträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte, die von der Verwaltung dargelegten Ansatzveränderungen und später die endgültigen Beschlüsse des Rates zum Haushaltsentwurf 2017 haben auch (redaktionelle) Auswirkungen auf die Teilhaushalte und auf die Produkte. Sie führen in den Teilhaushalten zu einer Änderung der dargestellten Haushaltsansätze und somit auch zu anderen Ergebnissen der Teilhaushalte im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf (Stand: Oktober 2016). Sie haben ferner Änderungen der Produkterträge und Produktaufwendungen zur Folge. Aus technischen Gründen sind diese Auswirkungen auf die Teilhaushalte sowie auf die Produkterträge und Produktaufwendungen erst nach der Beschlussfassung durch den Rat darstellbar. Die endgültige Darstellung der Teilhaushalte sowie der Produktplanbeträge kann daher erst im Enddruck des Haushaltsplanes abgebildet werden.

 

Dies gilt entsprechend für die Aufteilung des Personalaufwandes auf die Teilhaushalte bzw. zwischen den Teilhaushalten. Hierdurch ergeben sich u. a. durch die Auflösung der Personalkostendeckungsreserve noch Verschiebungen, die erst im Enddruck des Haushaltsplanes abgebildet werden können. Durch diese Verschiebungen ergeben sich aber keine Auswirkungen auf die Höhe der Personalaufwendungen im Gesamtergebnis­haushalt.

9.Beteiligungsbericht

 

Nach § 1 Abs. 2 Ziff. 10 GemHKVO ist der „Bericht der Gemeinde über die Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts und ihre Beteiligungen daran sowie über ihre kommunalen Anstalten (Beteiligungsbericht)“ eine Anlage zum Haushaltsplan. Der Beteiligungsbericht 2017 für die städtischen Gesellschaften wird mit separatem Schreiben versandt.

 



 

 


Beschluss:


„Zur Vorbereitung der Haushaltslesung des Rates am 21. Februar 2017 wird der Finanz- und Personalausschuss um folgende Beschlussempfehlung gebeten:

 

1.Der Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung 2017 nach dem derzeitigen Stand mit

 

a)dem Haushaltsplan 2017 einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm 2016 – 2020

 

b)den Haushaltsplänen 2017 einschließlich Stellenübersichten und
Investitionsprogramm 2016 – 2020 für

 

-die Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement

-die Sonderrechnung Stadtentwässerung und

-die Sonderrechnung Abfallwirtschaft

 

c)dem Haushaltsplan 2017 des Sondervermögens „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig"

 

wird beschlossen, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Beschlusspunkten eine andere Empfehlung ergibt.
 

2.Die finanzunwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlage 2).

 

3.Die finanzwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.1 und 5.1).
 

4.Die Ansatzveränderungen der Verwaltung werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.2 und 5.2).
 

5.Die haushaltsneutralen Umsetzungen und die Haushaltsvermerke der Verwaltung werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.3 und 5.3).
 

6.Aus den 75 am besten bewerteten Einwohnervorschlägen zum Bürgerhaushalt werden aus dem Themenbereich Bürgerbeteiligung die im Abschnitt A1 der Anlage 6.1 aufgeführten Bürgervorschläge auf den Rängen 6 und 10 insoweit angenommen, als diesen mit der vorgesehenen Überführung des Bürgerhaushalts in ein ganzjähriges Vorschlagsverfahren als Teil eines städtischen Beteiligungsportals (siehe hierzu auch Drucksache Nr. 17-03606) Rechnung getragen wird.

Für die bereits umgesetzten bzw. in Umsetzung befindlichen Vorschläge oder aus anderen Gründen für erledigt erklärten Vorschläge (Abschnitt C der Anlage 6.1) ist die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel nicht erforderlich.

Die unter Abschnitt B der Anlage 6.1 aufgeführten Vorschläge werden auf Grund des Ergebnisses der Vorberatung in den Fachausschüssen abgelehnt.

Die Bürgervorschläge auf den Plätzen 8, 17, 19, 21, 27, 31, 33, 36 und 42 (siehe Abschnitt A2 der Anlage 6.1) werden nicht umgesetzt.

Für die übrigen Top 75-Vorschläge (Abschnitt A3 der Anlage 6.1) werden keine zusätzlichen Haushaltsmittel bereitgestellt. Die Verwaltung wird gebeten, die Inhalte dieser Vorschläge bei Bearbeitung der jeweiligen Themen unter Berücksichtigung bestehender Prioritäten zu würdigen und in die Entscheidung mit einfließen zu lassen.

 

7.Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den vorstehenden Beschlusspunkten und der Aufteilung der Personalaufwendungen ergebenden Veränderungen im Enddruck des Haushaltsplanes 2017 auf die Teilhaushalte einschließlich der Produktdarstellung zu übertragen.

 

 

 


 

 

 

 

Anlage/n:

 

Anlage 1Anfragen

 

Anlage 2Finanzunwirksame Anträge

 

Anlage 3Wesentliche Produkte und Maßnahmen (nicht besetzt!)

 

Anlage 4Ergebnishaushalt
Anlage 4.1Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte
Anlage 4.2Ansatzveränderungen der Verwaltung

Anlage 4.3Haushaltsneutrale Umsetzungen
 

Anlage 5Finanzhaushalt (inkl. IP)

Anlage 5.1Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte
Anlage 5.2Ansatzveränderungen der Verwaltung

Anlage 5.3Haushaltsneutrale Umsetzungen
 

Anlage 6Bürgerhaushalt
 

Anlage 7Haushaltsplan Sonderrechnung FB 65



 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 0_Nachversand von Anträgen (224 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 1_Anfragen Anregungen (7595 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 2_Finanzunwirksame Anträge (215 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 3_nicht besetzt (23 KB)    
Anlage 6 5 Anlage 4_Ergebnishaushalt (713 KB)    
Anlage 5 6 Anlage 5_Finanzhaushalt inkl. IP (1002 KB)    
Anlage 7 7 Anlage 6_Bürgerhaushalt (616 KB)    
Anlage 8 8 Anlage 7_Haushaltsplan FB65 (6434 KB)    
Stammbaum:
17-03639   Haushaltssatzung 2017   20 Fachbereich Finanzen   Beschlussvorlage
17-03639-01   Haushaltssatzung 2017   20 Fachbereich Finanzen   Beschlussvorlage
17-03639-02   Haushaltssatzung 2017   20 Fachbereich Finanzen   Beschlussvorlage

Erläuterungen und Hinweise