Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-03641  

Betreff: Konzept zur Nutzung der Flüchtlingsunterkünfte
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:50 Fachbereich Soziales und Gesundheit   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit Vorberatung
02.02.2017 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Integrationsfragen Vorberatung
22.02.2017 
Sitzung des Ausschusses für Integrationsfragen (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
21.03.2017    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
28.03.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
NutzungskonzeptStandorte-26.01.2017

Sachverhalt:

 

Am 21. Dezember 2015 hat der Rat der Stadt Braunschweig der Umsetzung des dezentralen Standortkonzeptes zur Unterbringung von Flüchtlingen (DS 15-01259) zugestimmt. Es sieht 16 dezentrale Standorte für Flüchtlingsunterkünfte im Stadtgebiet vor. Acht Standorte befinden sich zurzeit in der Umsetzung.

 

Im Jahr 2016 wurden der Stadt Braunschweig deutlich weniger als die Anfang des Jahres angekündigten 1.000 Flüchtlinge zugewiesen. In 2016 wurden bis zum Jahresende tatsächlich 434 Personen zugewiesen. Für 2017 beträgt die Zuweisungsquote derzeit 492 Personen. Nach Mitteilung der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen Standort Braunschweig ist zunächst von einer wöchentlichen Zuweisung von 3 5 Flüchtlingen auszugehen.

 

Nicht alle der o. g. acht Standorte werden sofort und auf Dauer für die Unterbringung von Flüchtlingen benötigt und können daher auch als Wohnstandorte und für studentisches Wohnen genutzt werden. Das kommt dem angespannten Braunschweiger Wohnungsmarkt zugute und verbessert die Wohnungssituation der Studentinnen und Studenten in Braunschweig.

 

Maßgeblich für die in anliegendem Konzept aktuell vorgesehene Art der Nutzung der einzelnen Standorte sind die Kriterien Umfang des Unterbringungsbedarfs, Zeitpunkt der Fertigstellung der jeweiligen Standorte, baurechtlich zulässige Nutzungsart sowie Lage der Standorte.

 

Die vorgesehene Nutzung geht von den derzeit im Wesentlichen bekannten Bedingungen aus. Diese können großen Veränderungen unterworfen sein. Größtmögliche Flexibilität bei der Nutzung der Standorte muss gewährleistet sein, da die Gesamtflüchtlingssituation sehr unsicher ist. Aufgrund dieser ungewissen Gesamtlage müssen die zu treffenden vertraglichen Konstellationen so flexibel wie möglich gestaltet werden. Auf zurzeit noch nicht absehbare Entwicklungen muss möglichst umgehend reagiert werden können. Eine schnelle Nutzungsrückführung zur Unterbringung von Flüchtlingen muss vorgesehen werden. Entsprechende Verträge, z. B. mit dem Studentenwerk, sind abzuschließen.

 

Die zurzeit als Gemeinschaftsunterkunft zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzte Sporthalle in der Arminiusstraße soll schnellstmöglich dem Schul- und Vereinssport wieder zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Gemeinschaftsunterkunft in der Saarbrückener Straße soll zunächst als Unterbringungsreserve vorgehalten werden.

 

Die betroffenen Stadtbezirksräte wurden im Rahmen einer Mitteilung zur Anhörung

gem. § 94 Abs. 1 S. 1 NKomVG, DS 17-03640, über die geplanten Nutzungen informiert. Zur Wahrung ihrer Beteiligungsrechte gem. § 94 Abs. 3 NKomVG wurden die Planungen zur Nutzung der Flüchtlingsunterkünfte anhand einer Präsentation, die inhaltlich dem beigefügten Nutzungskonzept entspricht, vorgestellt.

 


Beschluss:

 

Dem anliegenden Konzept zur Nutzung der Flüchtlingsunterkünfte wird zugestimmt.

 


Anlage/n:


Nutzungskonzept Standorte

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NutzungskonzeptStandorte-26.01.2017 (1491 KB)    
Stammbaum:
17-03641   Konzept zur Nutzung der Flüchtlingsunterkünfte   50 Fachbereich Soziales und Gesundheit   Beschlussvorlage
17-03641-01   Konzept zur Nutzung der Flüchtlingsunterkünfte   50 Fachbereich Soziales und Gesundheit   Beschlussvorlage

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