Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-03666  

Betreff: Delegation von Entscheidungsbefugnissen auf den Oberbürgermeister
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:10 Fachbereich Zentrale Dienste   
Beratungsfolge:
Finanz- und Personalausschuss Vorberatung
31.01.2017 
Sitzung des Finanz- und Personalausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
14.02.2017    Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Neufassung der Dienstanweisung

Sachverhalt:

Die Dienstanweisung zum Umgang mit Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen wurde geändert, um Ausnahmen vom grundsätzlichen Annahmeverbot sozialadäquat zu regeln.

 

Im Rahmen einer interkommunalen Umfrage wurde bestätigt, dass bei der Beurteilung der Korruptionsgefahr nicht alle Dienstkräfte der Stadtverwaltung gleich zu beurteilen sind. Die Regelungen wurden daher insbesondere für den Personenkreis der Dezernentinnen und Dezernenten an den sozialen Status angepasst.

 

Für die Entscheidung über die Zustimmung zu Ausnahmen vom Annahmeverbot ist grundsätzlich gemäß § 49 des Nieders. Beamtengesetzes in Verbindung mit § 107 Abs. 6 S. 1 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes der Verwaltungsausschuss als höherer Dienstvorgesetzter zuständig. Der Verwaltungsausschuss kann diese Befugnisse auf den Oberbürgermeister als Dienstvorgesetzten übertragen.

 

Im Zuge der Überarbeitung der Dienstanweisung wurde festgestellt, dass der entsprechende Delegationsbeschluss nicht auffindbar ist. Aus Gründen der Rechtssicherheit schlägt die Verwaltung daher vor, den Beschluss über die Delegation der Entscheidungsbefugnis auf die Oberbürgermeisterin bzw. den Oberbürgermeister erneut zu fassen.

 

Die Neufassung der Dienstanweisung über die Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen ist als Anlage beigefügt.

 


Beschluss:

Die Befugnis über Ausnahmen vom Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstige Vorteilen gemäß § 42 Abs. 1 S. 2 des Beamtenstatusgesetzes zu entscheiden, wird auf die Oberbürgermeisterin bzw. den Oberbürgermeister übertragen.

 


Anlage/n:

Neufassung der Dienstanweisung (Änderungen in Fettdruck dargestellt)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Neufassung der Dienstanweisung (215 KB)    

Erläuterungen und Hinweise