Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-03682  

Betreff: Struktur-Förderung Braunschweig GmbH - Wirtschaftsplan 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20 Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanz- und Personalausschuss Entscheidung
31.01.2017 
Sitzung des Finanz- und Personalausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
WP 2017 SFB

Sachverhalt:


Der Wirtschaftsplan wird nach § 11 lit. d) des Gesellschaftsvertrages der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH (SFB) von der Gesellschafterversammlung beschlossen und bedarf einer Weisung an die dortigen Vertreter der Stadt Braunschweig.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SFB herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich, für den gem. § 6 Ziffer 1 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 1. November 2016 der Finanz- und Personalausschuss (FPA) zuständig ist.

 

Der Aufsichtsrat der SFB hat in seiner Sitzung am 20. Januar 2017 den Wirtschaftsplan 2017 in der vorgelegten Fassung beraten und der Gesellschafterversammlung empfohlen, entsprechend zu beschließen.

 

Der Erfolgsplan 2017 weist wie im Vorjahr einen Fehlbetrag von 48,1 T€ aus.

 

 

 

 

Im Hinblick auf die Harmonisierung des europäischen Rechtsrahmens wurde das neue Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) am 7. Januar 2015 beschlossen. Dies führt grundsätzlich vom Geschäftsjahr 2016 an zu kleineren Ausweisänderungen u. a. in der Gewinn- und Verlustrechnung, im Anhang und im Lagebericht. Die neue, erweiterte Definition der Umsatzerlöse und der Wegfall der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen haben für die SFB nach jetzigem Kenntnisstand jedoch keine Auswirkungen im Vergleich zu den Vorjahren.

 

Der Plan veranschlagt auf der Ertragsseite Erlöse aus Erbpachtverträgen für das Parkhaus sowie das Lilienthalhaus I.

 

Gegenläufig sind Mittel für die Grundstücksbewirtschaftung für die von der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH erworbenen Grundstücke einzuplanen sowie Zinsaufwendungen für die erfolgte und noch vorzunehmende Kreditaufnahme.

 

Der Finanzplan 2017 beinhaltet zum einen die derzeitigen Planungen zur Gründung und Finanzausstattung der Braunschweiger Parken GmbH. Auf die Mitteilung außerhalb von Sitzungen „Städtebauliche Infrastrukturentwicklung am Forschungsflughafen Braunschweig“ (DS 16-01754) vom 11. April 2016, die Vorlage „Struktur-Förderung Braunschweig GmbH - Gründung der Tochtergesellschaft BSParken GmbH“ (DS 16-01829) vom 15. April 2016 sowie insbesondere die Mitteilung vom 17. Januar 2017 „Struktur-Förderung Braunschweig GmbH - Gründung einer Tochtergesellschaft – Sachstand“ (DS 16-03499) zur heutigen Sitzung des Finanz- und Personalausschusses wird Bezug genommen.

 

Zum anderen sind im Finanzplan 2017 die Investitionen für die Umgestaltung des Lilienthalplatzes in Höhe von 1,3 Mio. € dargestellt, finanziert durch ein kommunalverbürgtes Darlehen.

 

Als Anlage ist der Wirtschaftsplan 2017 der Gesellschaft beigefügt.
 

 


Beschluss:


„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH werden angewiesen, den Wirtschaftsplan 2017 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 20. Januar 2017 gebilligten Fassung zu beschließen.“
 

 


Anlage/n:


Wirtschaftsplan 2017 der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 WP 2017 SFB (93 KB)    

Erläuterungen und Hinweise