Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-03686  

Betreff: Abberufung der Gleichstellungsbeauftragten und öffentliche Ausschreibung der Stelle der Gleichstellungsbeauftragten, zugleich Leiterin des Referates 0150 Gleichstellungsreferat
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:10 Fachbereich Zentrale Dienste   
Beratungsfolge:
Finanz- und Personalausschuss Vorberatung
31.01.2017 
Sitzung des Finanz- und Personalausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
14.02.2017    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
21.02.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:


Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Braunschweig und Leiterin des Referates 0150 Gleichstellungsreferat, Frau Hugo, hat aus persönlichen Gründen eine anderweitige Verwendung innerhalb der Stadtverwaltung beantragt und den Wunsch geäußert, künftig im Sozialreferat eingesetzt zu werden.

 

Nach Abstimmung mit den Beteiligten besteht dort aufgrund der Aufgabenvielfalt
und - komplexität Personalbedarf im Bereich Sozialplanung. Aufgrund ihrer bisherigen Tätigkeit, ihrer Fachkompetenz und ihrer Vernetzung kann Frau Hugo neue Impulse in die Sozialplanung einbringen und die zielgruppenspezifische Stadt- und Stadtteilentwicklung, die Berücksichtigung der Belange einzelner Bevölkerungsgruppen, die Entwicklung und Planung entsprechender Infrastrukturmaßnahmen und die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in den einzelnen Sozialräumen intensivieren.

 

Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen im Referat 0500 (Schaffung einer E 13 – Stelle) sind im Stellenplanentwurf 2017 vorgesehen. Unter Berücksichtigung des Personalbedarfs im Sozialreferat und um dem Wunsch von Frau Hugo nach einer anderweitigen Verwendung zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachzukommen, beabsichtige ich, einer vorzeitigen Besetzung dieser Stelle durch Inanspruchnahme der Stellenreserve zuzustimmen.

 

Voraussetzung für eine anderweitige Verwendung von Frau Hugo ist, dass sie nach
§ 8 Abs. 2 NKomVG durch den Rat von ihrem Amt als Gleichstellungsbeauftragte abberufen wird.

 

Aufgrund des geschilderten Sachverhalts soll die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten kurzfristig öffentlich ausgeschrieben werden. Die Abberufung der bisherigen Gleichstellungsbeauftragten soll zeitlich an die Berufung der künftigen Gleichstellungsbeauftragten gekoppelt werden, um eine möglichst kontinuierliche Aufgabenerledigung sicher zu stellen.
 

 


Beschluss:


1. Die derzeitige Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Braunschweig, Frau Hugo, wird aus dem Amt der Gleichstellungsbeauftragten abberufen. Die Abberufung wird mit dem Zeitpunkt der Berufung der künftigen Gleichstellungsbeauftragten wirksam.

 

2. Die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Braunschweig, zugleich Leiterin des Referates 0150 Gleichstellungsreferat, wird kurzfristig öffentlich ausgeschrieben.
 

 


Anlage/n:

keine

 

 

Erläuterungen und Hinweise