Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 17-03740
|
|
Sachverhalt:
Im Blick auf die Ordnung des Straßenverkehrs in der Rischaustraße in Watenbüttel ist festzustellen, dass es einen Fußweg in der Straße nur auf der einen Seite gibt, während die Anlieger auf der gegenüberliegenden Seite von ihrem Grundstück direkt auf die Fahrbahn treten, ferner im Hinblick darauf, dass die Fahrbahn am Ende der Straße ohne Bordsteinkante in einen Fußweg übergeht, den die Autofahrer zum Wenden oder zur Durchfahrt nutzen. Hierbei sind die fünfzehn in der Straße wohnenden Kinder (Altersspanne 0 bis zehn Jahre) ebenso gefährdet wie beim Überqueren der Straße. Eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit würde die Gefährdung reduzieren.
Dies vorausgeschickt möge der Bezirksrat beschließen.
gez. Jens Kamphenkel
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, die Rischaustraße als 30erZone auszuweisen.
Anlage/n:
keine