Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 17-03639-01
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Sachverhalt:
1. Stellungnahme zu finanzunwirksamem Antrag
Anlage 2 wird um eine Stellungnahme zu dem finanzunwirksamen Antrag Nr. FU 037 ergänzt.
2. Anträge der Fraktionen
In den letzten Tagen sind weitere Fraktionsanträge eingegangen, die in die bereits versandte Hauptvorlage bzw. die Anlagen nicht aufgenommen werden konnten:
Antrag der BIBS-Fraktion „Zuschuss für die Begegnungsstätte Welcome House ART-Kurve“ (Nr. FWE 123 neu)
Bei diesem Antrag handelt es sich um einen Änderungsantrag zum bereits vorliegenden Antrag Nr. 123 neu (Seite 14 der Anlage 4.1 der Ursprungsvorlage).
Antrag der CDU-Fraktion „Zuschuss Niederdeutsches Theater Braunschweig e.V.“ (Nr. FWE 127 neu)
Bei diesem Antrag handelt es sich um einen im Begründungstext geänderten Antrag zum bereits vorliegenden Antrag Nr. 127 neu (Seite 5 der Anlage 4.1 der Ursprungsvorlage).
Antrag der FDP-Fraktion „Globale Minderung“ (Nr. FWE 130 neu)
Bei diesem Antrag handelt es sich um einen neuen Antrag.
3. Änderungen bei wesentlichen Produkten
Das Ideen- und Beschwerde-Management der Stadt wurde organisatorisch vom Fachbereich 01 ‑ Zentrale Steuerung ‑, bei dem es ein Wesentliches Produkt darstellte, in den Fachbereich 10 ‑ Zentrale Dienste ‑ verlegt. Bezüglich der Haushaltsansätze ist dies in den Ansatzveränderungen bereits berücksichtigt. Die Aufgabe ist im Teilhaushalt des Fachbereichs 10 in das Wesentliche Produkt 1.11.1145.01 - Allg. Service- / Steuerungsunterstützung ‑ integriert worden. Dabei wurden die Kennzahlen angepasst (siehe Anlage 3).
Da in der Ursprungsvorlage bisher keine Änderungen an Wesentlichen Produkten und Maßnahmen vorgesehen waren, wurde der Beschlusstext in dieser Ergänzungsvorlage um den Punkt 3 erweitert.
Beschluss:
„Zur Vorbereitung der Haushaltslesung des Rates am 21. Februar 2017 wird der Finanz- und Personalausschuss um folgende Beschlussempfehlung gebeten:
1.Der Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung 2017 nach dem derzeitigen Stand mit
a)dem Haushaltsplan 2017 einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm 2016 – 2020
b)den Haushaltsplänen 2017 einschließlich Stellenübersichten und
Investitionsprogramm 2016 – 2020 für
-die Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement
-die Sonderrechnung Stadtentwässerung und
-die Sonderrechnung Abfallwirtschaft
c)dem Haushaltsplan 2017 des Sondervermögens „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig"
wird beschlossen, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Beschlusspunkten eine andere Empfehlung ergibt.
2.Die finanzunwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlage 2).
3.Die Änderungsvorschläge der Verwaltung zu Wesentlichen Produkten und Maßnahmen in einzelnen Teilhaushalten werden nach Maßgabe der Einzelabstimmungen beschlossen (Anlage 3).
4.Die finanzwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.1 und 5.1).
5.Die Ansatzveränderungen der Verwaltung werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.2 und 5.2).
6.Die haushaltsneutralen Umsetzungen und die Haushaltsvermerke der Verwaltung werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.3 und 5.3).
7.Aus den 75 am besten bewerteten Einwohnervorschlägen zum Bürgerhaushalt werden aus dem Themenbereich Bürgerbeteiligung die im Abschnitt A1 der Anlage 6.1 aufgeführten Bürgervorschläge auf den Rängen 6 und 10 insoweit angenommen, als diesen mit der vorgesehenen Überführung des Bürgerhaushalts in ein ganzjähriges Vorschlagsverfahren als Teil eines städtischen Beteiligungsportals (siehe hierzu auch Drucksache Nr. 17-03606) Rechnung getragen wird.
Für die bereits umgesetzten bzw. in Umsetzung befindlichen Vorschläge oder aus anderen Gründen für erledigt erklärten Vorschläge (Abschnitt C der Anlage 6.1) ist die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel nicht erforderlich.
Die unter Abschnitt B der Anlage 6.1 aufgeführten Vorschläge werden auf Grund des Ergebnisses der Vorberatung in den Fachausschüssen abgelehnt.
Die Bürgervorschläge auf den Plätzen 8, 17, 19, 21, 27, 31, 33, 36 und 42 (siehe Abschnitt A2 der Anlage 6.1) werden nicht umgesetzt.
Für die übrigen Top 75-Vorschläge (Abschnitt A3 der Anlage 6.1) werden keine zusätzlichen Haushaltsmittel bereitgestellt. Die Verwaltung wird gebeten, die Inhalte dieser Vorschläge bei Bearbeitung der jeweiligen Themen unter Berücksichtigung bestehender Prioritäten zu würdigen und in die Entscheidung mit einfließen zu lassen.
8.Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den vorstehenden Beschlusspunkten und der Aufteilung der Personalaufwendungen ergebenden Veränderungen im Enddruck des Haushaltsplanes 2017 auf die Teilhaushalte einschließlich der Produktdarstellung zu übertragen.“
Anlage/n:
Anlage 01. Ergänzung - Nachversand von Anträgen
Anlage 21. Ergänzung - Finanzunwirksame Anträge
Anlage 3Wesentliche Produkte und Maßnahmen
Anlage 4.11. Ergänzung - Ergebnishaushalt- Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 1. Ergänzung Anlage 0_Nachversand von Anträgen (765 KB) | |||
2 | 1. Ergänzung zu Anlage 2_Finanzunwirksame Anträge (65 KB) | |||
3 | Anlage 3_Wesentliche_Produkte (67 KB) | |||
4 | 1. Ergänzung zu Anlage 4.1 - Ergebnishaushalt (153 KB) |
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