Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 17-03886
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Sachverhalt:
Die Mitgliederversammlungen der Ortsfeuerwehren haben die oben genannten Mitglieder als
Ortsbrandmeisterin, Ortsbrandmeister bzw. Stellvertretenden Ortsbrandmeister vorgeschlagen.
Die für die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis geforderten fachlichen und beamten-
rechtlichen Voraussetzungen werden erfüllt.
Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 20 Abs. 4 des Nieders. Brandschutzgesetzes.
Beschluss:
Die nachstehend aufgeführten Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Braunschweig werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen:
lfd. Nr.OrtsfeuerwehrFunktionName, Vorname
1BienrodeOrtsbrandmeisterKornhaas, Sven
2BroitzemOrtsbrandmeisterGrabenhorst, Sven
3BroitzemStellv. OrtsbrandmeisterReschke, Karsten
4DibbesdorfOrtsbrandmeisterFiesel, Bastian
5RühmeOrtsbrandmeisterinSiegfried, Bianca
Anlage/n:
Keine