Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-03804-01  

Betreff: Vision Zero auch in Braunschweig?
Status:öffentlichVorlage-Art:Stellungnahme
Aktenzeichen:66.4Bezüglich:
17-03804
Federführend:66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Braunschweig zur Kenntnis
28.03.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:


Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 26.01.2017 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.: Als Vision Zero wird das Ziel bezeichnet, Straßen und Verkehrsmittel so sicher zu gestalten, dass niemand im Straßenverkehr getötet oder so schwer verletzt wird, dass er lebenslange Schäden davonträgt.

 

Da der Polizei die entsprechenden Informationen zur Anzahl von Schwerverletzten und Verkehrstoten vorliegen, hat die Verwaltung hierzu eine Stellungnahme erbeten. Nach den Angaben der Polizeiinspektion Braunschweig gab es in den vergangenen 20 Jahren jährlich jeweils mehrere Verkehrstote im Stadtgebiet. Insgesamt ist die Anzahl der getöteten Verkehrsteilnehmer in den letzten Jahren signifikant gesunken, was nicht zuletzt auf eine verbesserte Sicherheitstechnik in den Fahrzeugen zurückzuführen ist. Auch die Zahl der Verletzten ist in Gänze rückläufig, nicht jedoch die Zahl der Schwerverletzten.

 

Im Jahr 2015 waren im Braunschweiger Stadtgebiet (ohne Bundesautobahn) 6 Verkehrstote und 154 Schwerverletzte zu beklagen. 2016 waren es - vorbehaltlich der Veröffentlichung der offiziellen Verkehrsunfallstatistik 2016 - 2 Getötete und 155 Schwerverletzte.

 

In Braunschweig wurde die Vision Zero in keinem der letzten 20 Jahre erreicht.

 

Zu 2.: Im Braunschweiger Stadtgebiet bestehen nach Mitteilung der Polizeiinspektion Braunschweig aktuell an 83 verschiedenen Örtlichkeiten sog. Unfallhäufungsstellen; das sind Bereiche im Straßennetz mit geringer räumlicher Ausdehnung, an denen ein definierter Grenzwert erreicht oder überschritten wird. Grundlage für die Klassifizierung eines Ortes als Unfallhäufungsstelle bildet der Inhalt des Merkblattes zur Örtlichen Unfalluntersuchung in Unfallkommissionen.

 

Eine Unfallhäufungsstelle liegt nach den Kriterien dieses Merkblattes dann vor, wenn sich innerhalb eines Kalenderjahres an einer Örtlichkeit mindestens fünf Verkehrsunfälle des gleichen Typs (z. B. Abbiegeunfall) ereignet haben. Oder dann, wenn sich bei Betrachtung von drei Kalenderjahren an einem Ort mindestens fünf Unfälle mit Personenschäden ereignet haben.


 

Zu den Unfallhäufungsstellen gehören beispielsweise:

 

Rebering/Hagenring

Neustadtring/Celler Straße

Altewiekring/Husarenstraße

Altewiekring/Kastanienallee

Frankfurter Straße/Fabrikstraße

 

Nach Kenntnis der Polizei gibt es einen Städtevergleich aus dem Jahr 2014, der auf offiziellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes beruht. In der Studie sind Angaben zur Anzahl der Verunglückten je 100.000 Einwohner dargestellt. Dabei liegt Braunschweig im bundesweiten Vergleich von insgesamt 100 Städten mit Platz 52 im mittleren Bereich.

 

Die Bekämpfung von Verkehrsunfällen im Rahmen der örtlichen Unfalluntersuchung ist nach den Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Straßenverkehrsordnung eine Aufgabe der Unfallkommissionen, in denen Polizei, Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörde ständige Mitglieder sind. Polizei und Verwaltung arbeiten dabei eng zusammen, um zu ermitteln, wo sich Unfälle häufen, worauf diese zurückzuführen sind und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um unfallbegünstigende Besonderheiten zu beseitigen.

 

Zu 3.: Verkehrssicherheitsarbeit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe; sie soll dazu beitragen, allen Menschen eine möglichst gefahrlose Teilnahme am Straßenverkehr zu ermöglichen.

 

Den Maßnahmen der Verwaltung (als Straßenverkehrs- und als Straßenbaubehörde) liegen im Hinblick auf die Verkehrssicherheit im öffentlichen Straßenraum folgende Handlungsansätze und konzeptionelle Überlegungen zugrunde:
 

  • Neuplanungen des Straßenraumes berücksichtigen aktuelle Standards und Erfahrungen aus dem Verkehrsgeschehen; sie berücksichtigen darüber hinaus die Belange aller Verkehrsteilnehmer. So wird der Straßenraum als gemeinschaftlicher Raum erlebt, was zu mehr Toleranz und Rücksicht unter den Verkehrsteilnehmern führt.
     
  • Durch die Förderung des Fuß- und Radverkehrs sowie des ÖPNV – insbesondere durch das Vorantreiben des Stadtbahnausbaukonzeptes – wird das Ziel verfolgt, die Zahl und die Schwere der durch den Kfz-Verkehr verursachten Unfälle zu vermindern.
     
  • Lichtsignalanlagen werden durch hohe Investitionen laufend auf den neuesten Stand gebracht. Dabei erfolgt parallel die Nachrüstung z. B. von Radsignalgebern sowie die Überarbeitung der Schaltung zur Anpassung an sich verändernde Verkehrsströme. Die daraus resultierende Verbesserung der Verkehrsabläufe hat positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit.
     
  • Im Rahmen des Begangs erfolgen regelmäßige Kontrollen der Straßen zur Feststellung von Schäden und Gefahrenstellen und die sofortige Beseitigung von Gefahrenstellen.

 

  • Bauliche Maßnahmen werden zur Entschärfung von Gefahrenpunkten, vorrangig als Folge der Unfallkommissionsarbeit, aber auch nach eigener Einschätzung und nach Prüfung von Hinweisen aus Politik und Bevölkerung, durchgeführt.

 

 

  • Zur stetigen Verbesserung der Verkehrssicherheit werden auf den Hauptverkehrs-straßen Lichtfarben mit positiver Wirkung auf Konzentration und Sehleistung eingesetzt.

 

  • Die Verkehrswacht sensibilisiert die Verkehrsteilnehmer durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit zur Verkehrssicherheit. Die Stadt unterstützt diese Arbeit mit 8.000 € jährlich.
     
  • In Abhängigkeit von einer bestehenden Gefahrenlage in konkreten Straßen-abschnitten erfolgt die Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
     
  • Aktuell wird die Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Tempo 30-Zonen und in Bereichen mit einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h durchgeführt. Dies erfolgt zum Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer vorrangig vor Kindertagesstätten und Schulen.
     

Die Verwaltung hat dem Rat mit der Drucksache 16-03076 ein Konzept zur Ausweitung der Geschwindigkeitsüberwachung vorgelegt, das in seinen Zielen neben der Erhöhung der Verkehrssicherheit auch die Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer berücksichtigt.
 

 


Anlage/n:

keine

 

 

Stammbaum:
17-03804   Vision Zero auch in Braunschweig?   0100 Steuerungsdienst   Anfrage (öffentlich)
17-03804-01   Vision Zero auch in Braunschweig?   66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr   Stellungnahme

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