Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-03892  

Betreff: Bestellung von städtischen Vertretern im Aufsichtsrat der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH und der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
21.03.2017    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
28.03.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:


Im Rahmen der Optimierung der Strukturen im Konzern Stadt Braunschweig und einer aufgaben- und themenbezogenen Kompetenzbündelung sind Wechsel der auf Vorschlag des Oberbürgermeisters entsandten Verwaltungsvertreter in den Aufsichtsräten der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH (SFB) und der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH (HBG) vorgesehen.

 

Die SFB hat sich von der Trägergesellschaft zum Ausbau des Verkehrsflughafens inzwischen zu der städtischen Gesellschaft gewandelt, die die Konzernaktivitäten im Bereich des Forschungsflughafens (Flughafenumfeld) trägt. Perspektivisch könnte sie zu einer Projektgesellschaft entwickelt werden, die weitere Gewerbeprojekte des Konzerns Stadt Braunschweig durchführt. Es bietet sich an, dass eine solche Entwicklung durch den Wirtschaftsdezernenten der Stadt gesteuert wird. Entsprechend soll zukünftig Herr Wirtschaftsdezernent Leppa an Stelle von Herrn Erster Stadtrat Geiger Mitglied im Aufsichtsrat der SFB sein.

 

Herr Erster Stadtrat Geiger soll im Gegenzug das bisherige Mandat von Herrn Wirtschaftsdezernent Leppa im Aufsichtsrat der HBG wahrnehmen. Auch die Fortentwicklung des Hafens ist eine Aufgabe von infrastrukturell strategischer Bedeutung für den Konzern Stadt Braunschweig. In diesem Zusammenhang wird dem Finanz- und Personalausschuss in seiner Sitzung am 16. März 2017 eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der HBG bzgl. des Aufsichtsratsvorsitzes vorgeschlagen (siehe Drucksache 17-03891). An Stelle einer Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden ist nunmehr vorgesehen, dass der Oberbürgermeister bzw. der von ihm vorgeschlagene Beschäftigte der Stadt automatisch Aufsichtsratsvorsitzender ist. Um eine Vakanz bei der Besetzung des Amtes des Aufsichtsratsvorsitzenden zu vermeiden, wird vorgeschlagen, dass die Abberufung von Herrn Wirtschaftsdezernent Leppa sowie die Entsendung von Herrn Erster Stadtrat Geiger erst mit Wirkung der Eintragung der Änderung der gesellschaftsvertraglichen Regelung im Hinblick auf den Aufsichtsratsvorsitz ins Handelsregister erfolgt.
 

 


Beschluss:

 

„1.Herr Erster Stadtrat Geiger wird aus dem Aufsichtsrat der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH abberufen.

 

2.Herr Wirtschaftsdezernent Leppa wird in den Aufsichtsrat der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH entsandt.

 

3.Herr Wirtschaftsdezernent Leppa wird mit Wirkung der Eintragung der gesellschaftsvertraglichen Änderung im Hinblick auf den Aufsichtsratsvorsitz ins Handelsregister (siehe Drucksache 17-03891) aus dem Aufsichtsrat der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH abberufen.

 

4.Herr Erster Stadtrat Geiger wird mit Wirkung der Eintragung der gesellschaftsvertraglichen Änderung im Hinblick auf den Aufsichtsratsvorsitz ins Handelsregister (siehe Drucksache 17-03891) in den Aufsichtsrat der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH entsandt.“


 

 


Anlage/n:

keine

 

Erläuterungen und Hinweise