Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-03981  

Betreff: Beteiligung an der neu aufgestellten Partnerschaft Deutschland - Berater der öffentlichen Hand GmbH (PD)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20 Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanz- und Personalausschuss Vorberatung
16.03.2017 
Sitzung des Finanz- und Personalausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
21.03.2017    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
28.03.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
RS_O_2228_PD_Beratung_Anlage1
161221_PD-Infoflyer_Gesellschaftsbeitritt_Anlage 2
170106_Infobroschuere_PD-Anteilswerb_Anlage 3
161215_Eckpunktevereinbarung_Anlage 4

1. Vorstellung der Partnerschaft Deutschland – Berater der öffentlichen Hand GmbH


Das für die öffentliche Hand tätige Beratungsunternehmen ÖPP Partnerschaften Deutschland AG hat sich zum Jahresende 2016 neu aufgestellt. Es wurde in eine rein öffentlich getragene GmbH umgewandelt und führt nun den Namen „Partnerschaft Deutschland – Berater der öffentlichen Hand GmbH“ (PD). Damit wurden die Voraussetzungen geschaffen, der öffentlichen Hand als Inhouse-Beratungsunternehmen zur Verfügung zu stehen. Ziel ist es, insbesondere Kommunen dabei zu unterstützen, ihre Investitionsprojekte schneller, kosteneffizienter und termintreuer zu realisieren. Damit würden Verwaltungskapazitäten entlastet und sinnvoll mit externem Know-how ergänzt. Die Gesellschaft liegt zu 100 Prozent in öffentlichen Händen. Eine Informationsbroschüre der PD ist beigefügt (Anlage 1)

 

Die ÖPP Partnerschaften Deutschland AG wurde im November 2008 unter Federführung des Bundesministeriums der Finanzen sowie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur ausschließlichen Projektberatung für die öffentliche Hand gegründet. Schwerpunkt der Beratung war bislang die Prüfung von ÖPP-Modellen als Beschaffungsvariante. Eine direkte Beauftragung des Unternehmens ohne Ausschreibung war nur den 110 Kommunen möglich, die seinerzeit die Rahmenvereinbarung, die Ende des Jahres 2016 auslief, gezeichnet hatten. Braunschweig gehörte nicht dazu.

 

Die PD hat für das Projekt „Sanierung der Stadthalle“ im Rahmen eines kostenlosen Beratungsangebotes eine kurze Machbarkeitsstudie zur Umsetzung alternativer Beschaffungsvarianten mit vier Realisierungsvarianten erarbeitet. Zudem erstellt sie im Frühjahr dieses Jahres eine vorläufige Wirtschaftslichkeitsuntersuchung zur Feststellung der am besten geeignetsten Umsetzungsvariante als Grundlage für den Ratsbeschluss zur Sanierung der Stadthalle.

 

 

Mit der Neustrukturierung in die Partnerschaft Deutschland – Berater der öffentlichen Hand GmbH wird gleichzeitig ein Vorschlag der Kommission zur „Stärkung von Investitionen in Deutschland“ des Bundeswirtschaftsministeriums aufgegriffen. Ziel soll es sein, künftig noch breiter als bisher eine kompetente und erschwingliche Beratung gezielt für Kommunen zur Verfügung zu stellen. Das Beratungsangebot umfasst grundsätzlich alle Beschaffungsvarianten (Eigenrealisierung, Miete, Kauf, ÖPP, etc.). Somit stünde die Gesellschaft insbesondere auch für den sehr großen Anteil von konventionell realisierten Investitionsprojekten als Berater zur Verfügung.

 

Die Beratung könnte sowohl über den kompletten Lebenszyklus eines Projektes, beispielsweise bei der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, der Vertragsgestaltung und dem Controlling, als auch bei einzelnen Teilschritten erfolgen. So könnten Infrastrukturvorhaben sowie Vorhaben der Interkommunalen Zusammenarbeit, E-Governance, Verwaltungsmodernisierung oder IT-Konsolidierung beratend begleitet werden.

 

Schon bei einem Bauvorhaben ab einer Größe von rund zwei Millionen Euro hält die PD eine Beratung für wirtschaftlich sinnvoll. Die Kommunen würden insbesondere bei folgenden Schritten unterstützt:

 

  • Bedarfsermittlungen und Projektstrategiekonzepte
  • Machbarkeitsuntersuchungen und Variantenvergleiche
  • Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
  • Vergabeverfahren und Verhandlungen mit Auftragnehmern
  • Projektmanagement und Projektcontrolling
  • Supervision und Analyse von Projekten und Vergabeverfahren (z. B. in Krisensituationen)

 

Das Team der PD setzt sich aus Experten verschiedener Fachdisziplinen, wie Betriebs- und Volkswirten, Architekten und Bauingenieuren, Wirtschaftsingenieuren, Juristen und Verwaltungswissenschaftlern zusammen. Zudem wird interdisziplinär gearbeitet, bei Bedarf könnten weitere projekterfahrene Spezialisten eingebunden werden.

 

 

2. Beteiligungsmöglichkeiten für die Kommunen

 

Damit Kommunen die PD einfach, kurzfristig und flexibel beauftragen können, wurde diese in eine 100 Prozent öffentliche, sogenannte „Inhouse“-Gesellschaft umgewandelt. Die Inhouse-Beschaffung ersetzt ab 2017 die bisherige Rahmenvereinbarung mit den 110 Kommunen. Der Bund bietet hierfür den Kommunen die Möglichkeit, sich risikofrei und zu stark vergünstigten Konditionen an der PD zu beteiligen. Mit einer Beteiligung könnte die PD ausschreibungsfrei mit Beratungsleistungen sowie Grundlagenarbeit beauftragt werden.

 

Dabei sind folgende Beteiligungsmöglichkeiten sind vorgesehen (Anlage 2):

 

  1. Direkte Beteiligung zum Marktwert mit Wertchance und –risiko
  2. Direkter Erwerb zum reduzierten Nominalpreis (ohne Wertchance und –risiko) zum Anteilspreis von 100 Euro. Bei der Preisfindung wird die Größe der Kommune berücksichtigt, nach der gestaffelt eine Mindestbeteiligung erfolgen muss. Eine Stadt mit 100 bis 300 Tausend Einwohnern, wie Braunschweig, müsste 15 Anteile erwerben.
  3. In Ergänzung einer direkten Beteiligung soll, insbesondere den Kommunen, eine indirekte Beteiligung über eine Vereinslösung möglich sein. Dazu müssten sich Kommunen zusammenschließen, um einen Verein mit entsprechender Satzung zu gründen. Die Eintragung des gegründeten Vereins erfordert mindestens sieben Gründungsmitglieder, die zunächst die Errichtung des Vereins und die Vereinssatzung beschließen, den Vorstand wählen, ggf. eine Geschäftsordnung für den Vorstand und/oder etwaige weitere Organe des Vereins bestimmen und die Eintragung ins Vereinsregister beantragen müssten. Die benötigte Anzahl von Geschäftsanteilen würde der Anzahl der Geschäftsanteile der Gründungsmitglieder entsprechen.

 

Da sich für die Beteiligung über eine Vereinsmitgliedschaft, die der Deutsche Städtetag derzeit prüft, noch keine zeitliche Realisierungsschiene abzeichnet, erscheint derzeit eine direkte Beteiligung entsprechend Punkt 2.) als die am besten geeignete Umsetzungsvariante, möglichst zügig das Angebot der PD im Rahmen einer Inhouse-Vergabe in Anspruch nehmen zu können. Mit einer solchen Beteiligung erginge kein Risiko, die erworbenen Anteile könnten wieder zum Kaufpreis zurückgegeben werden, so dass später auch die Möglichkeit bestünde, jederzeit einem Vereinsmodell beizutreten, nachdem dieses realisiert wurde.

 

3. Anteilserwerb an der PD

 

Für eine direkte Beteiligung zum reduzierten Nominalpreis entstehen Kosten in Höhe von 1.500,- Euro. Mit dem Anteilserwerb könnte die Stadt die PD für die unterschiedlichsten Beratungsleistungen, die unter Punkt 2 aufgeführt sind, im Rahmen einer Inhouse-Vergabe ausschreibungsfrei in Anspruch nehmen (Anlage 3).

 

Die PD hat für die einzelnen Beratungsmodule (Bedarfsprüfung, Konzeptentwicklung, Markterkundung, Variantenvergleich, Wirtschaftlichkeitsuntersuchung,…) in der beigefügten Anlage 1 Aufwandsschätzungen nach dem Umfang abgegeben. Die konkret zu zahlenden Beträge für eine Beratung würden sich dann nach den Tagessätzen aus der mit den Gesellschaftern geschlossenen Eckpunktevereinbarung (Anlage 4) berechnen. Die in § 7 der Eckpunktevereinbarung angeführte Stundenvergütung, insbesondere der einheitliche Stundensatz von 160,- Euro, liegt unter den Honorarsätzen, die bislang für Beratungsleistungen in größeren Projekten aufzuwenden waren.

 

Eine Beteiligung an der PD mit der Möglichkeit einer direkten Beauftragung von Beratungsleistungen wäre für die Abwicklung von Projekten, bei denen eine externe Beratung erforderlich wird, eine gute Option. Insbesondere bei Projekten, die in einem begrenzten zeitlichen Rahmen abgewickelt werden müssen, wie die Sanierung der Stadthalle, würde diese Möglichkeit zeitliche Vorteile durch die Inhouse-Vergabe bieten, da die PD ausschreibungsfrei mit Beraterleistungen beauftragt werden könnte.

 

4. Weiteres Verfahren

 

Für den Erwerb von Anteilen an der PD wird ein notarieller Vertrag geschlossen.

 

Die Beteiligung der Stadt an der PD bedarf gemäß § 152 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG der schriftlichen Anzeige gegenüber der Kommunalaufsicht. Im Vorfeld erfolgte bereits eine Kontaktaufnahme der Verwaltung mit der Kommunalaufsicht, in der das beabsichtigte Vorhaben geschildert wurde.

 

 


Beschluss:


„Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen 15 Anteile zum reduzierten Nominalpreis in Höhe von 100,- Euro je Anteil, also in Höhe von insgesamt 1.500,- Euro, für eine Beteiligung der Stadt Braunschweig an der Partnerschaft Deutschland GmbH zu erwerben.“


 

 


Anlage/n:

Infobroschüre „Beratung für kommunale Infrastrukturprojekte“

Infoflyer „Gesellschaftsbeitritt“

Infobroschüre „Anteilserwerb“

Eckpunktevereinbarung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 RS_O_2228_PD_Beratung_Anlage1 (731 KB)    
Anlage 2 2 161221_PD-Infoflyer_Gesellschaftsbeitritt_Anlage 2 (318 KB)    
Anlage 3 3 170106_Infobroschuere_PD-Anteilswerb_Anlage 3 (776 KB)    
Anlage 4 4 161215_Eckpunktevereinbarung_Anlage 4 (1652 KB)    

Erläuterungen und Hinweise