Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-03983  

Betreff: Zukunft der Grund- und Hauptschule Rüningen und der Grundschule Gartenstadt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:40-20-06.6
Federführend:40 Fachbereich Schule   
Beratungsfolge:
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet Anhörung
07.03.2017 
Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 310 ungeändert beschlossen   
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 224 Rüningen Anhörung
09.03.2017 
Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 224 geändert beschlossen   
Schulausschuss Vorberatung
17.03.2017 
Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
21.03.2017    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
28.03.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
2017-03-01 FB 40_ Szenario_Rüningen

 

Sachverhalt:



Ziel der Beschlussvorlage ist es, den Eltern der Kinder aus den Grundschulbezirken Gartenstadt und Rüningen Sicherheit hinsichtlich der zukünftigen Beschulung zu geben und frühzeitig über die erarbeitete Lösung und die daraus folgende Änderung der Schulbezirkssatzung zu informieren. Die Beschlussvorlage wird dem Rat der Stadt Braunschweig vorgelegt, da sie Teil des Schulentwicklungsplans für die allgemein bildenden Schulen (SEP) ist, für dessen Erstellung ein Ratsbeschluss am 12. November 2013 gefasst wurde (s. Ds 16390/13).

 

Im SEP werden zu bestimmten Problemlagen Szenarien entworfen, in denen unterschiedliche Lösungsansätze erörtert werden. Die einzelnen Varianten werden jeweils bewertet und daraus eine Handlungsempfehlung der Verwaltung entwickelt. Die Zukunft der GHS Rüningen ist Gegenstand eines Szenarios geworden, weil die Schule in den letzten Jahren unter Raumknappheit litt und sich die Situation mit Beginn der Sanierung des Schulgebäudes ab 2014 noch weiter verschärfte. Für die Zeitdauer der Sanierung wurden im Schj. 2014/2015 zwei Klassen und ab dem Schj. 2015/2016 alle vier Klassen des GS-Zweigs der GHS Rüningen in die GS Gartenstadt ausgelagert (s. Ds 17644/15).

 

Ab diesem Zeitpunkt wurden verschiedene Lösungen für die Zeit nach Abschluss der Schulsanierung der GHS Rüningen von der Verwaltung erarbeitet. Die insgesamt fünf Varianten mit ihren potenziellen Auswirkungen wurden dem Schulausschuss gemeinsam mit weiteren Szenarien am 18. Dezember 2015 vorgestellt (s. Ds 15-01170).

 

Der umfangreiche Beteiligungsprozess mit der Einbindung der Schulleitungen und Lehrerkollegien, der Nds. Landesschulbehörde, der Eltern beider Standorte und der Stadtbezirksräte Rüningen und Westliches Ringgebiet wurde fortgesetzt. Mit der „Variante 6“ und der daraus resultierenden Handlungsempfehlung, die die Basis für den vorliegenden Beschlussvorschlag ist, sieht die Verwaltung die verschiedenen Standpunkte aller beteiligten Akteure angemessen berücksichtigt. Vor allem ist dies eine Lösung zum Wohl der Kinder, die zukünftig eine der beiden Schulen besuchen werden.

 

Der Umzug der Rüninger Klassen, die derzeit in die GS Gartenstadt ausgelagert sind, zurück nach Rüningen erfolgt bereits im kommenden Schj. 2017/2018. Es ist geplant, dass die Schulsanierungsarbeiten (Fertigstellung des 3. Bauabschnitts, Außenanlagen folgen noch) in Rüningen bis zum Ende der Sommerferien in 2017 abgeschlossen sind. Allerdings ist der Umzug an den Standort Rüningen erst in den Herbstferien des Schj. 2017/2018 vorgesehen, um einen zeitlichen Puffer hinsichtlich zeitlicher Verzögerungen bei den Arbeiten bzw. den baulich-technischen Abnahmen zu haben.

 

Der Beschluss würde erst zum Schj. 2018/2019 für den 1. Schuljahrgang und die neu einzuschulenden Kinder in den nachfolgenden Schuljahren wirksam werden, da so den Eltern ausreichend zeitlicher Vorlauf gegeben ist, sich zu informieren und zu entscheiden. Ab dem Schj. 2018/2019 hätten somit alle Eltern der in Gartenstadt und Rüningen wohnhaften Kinder eines 1. Schuljahrgangs bei der Einschulung die Wahlmöglichkeit, ihr Kind entweder an der GS Gartenstadt oder an der GHS Rüningen anzumelden.

 

Da die Raumressourcen der GHS Rüningen mit 17 allgemeinen Unterrichtsräumen (AUR) auch bei zukünftig möglicherweise zurückgehenden Schülerzahlen im HS-Zweig weiterhin knapp bemessen sind, ist eine Begrenzung des GS-Zweigs seitens des Schulträgers auf eine 1-Zügigkeit erforderlich. Das zukünftige Elternwahlverhalten hinsichtlich des Beschulungsstandorts ist nicht vorhersehbar. Die Verwaltung geht aufgrund der Rückmeldungen der Rüninger Eltern, deren Kinder aktuell in der Gartenstadt beschult werden, davon aus, dass zukünftig mehr Rüninger Kinder die GS Gartenstadt als umgekehrt Kinder aus Gartenstadt die GHS Rüningen besuchen werden.

 

Wenn in einem kommenden Schuljahr mehr Anmeldungen an der GHS Rüningen als für eine 1. Klasse vorliegen, müsste ein Losverfahren über den Beschulungsort entscheiden, da die Schule ab dem Schj. 2018/2019 aus Mangel an Raumressourcen keine zweite 1. Klasse mehr unterbringen kann. In diesem Fall würde die GS Gartenstadt zusätzliche Kinder aus Rüningen aufnehmen. Dies würde jedoch nicht zu einem Überschreiten der 2-Zügigkeit in der GS Gartenstadt führen.

 

Für die aus Rüningen kommenden Schülerinnen und Schüler, die zukünftig die GS Gartenstadt besuchen möchten, wird die bereits während der Schulsanierung praktizierte Schülerbeförderung vom Schulgebäude Rüningen zum Schulgebäude Gartenstadt und zurück angeboten werden.

 

 

 

 

 


 

Beschluss:



1. Aus den beiden Grundschulbezirken Gartenstadt und Rüningen wird ab dem Schj. 2018/2019 ein gemeinsamer Schulbezirk gebildet. Die Eltern und Erziehungsberechtigten der dort wohnhaften Kinder haben im Rahmen der jeweiligen schulischen Kapazitäten die freie Wahl, an welcher der beiden Schulen sie ihr Kind anmelden.

 

2. Um ein ausreichendes Raumangebot für den HS-Zweig der GHS Rüningen vorzuhalten, wird eine 1-Zügigkeit des GS-Zweigs festgelegt. Gleichzeitig wird für die GS Gartenstadt auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Raumressourcen eine 2-Zügigkeit bestimmt.

 

3. Damit die Zusammenlegung der Grundschulbezirke Gartenstadt und Rüningen sowie die Bestimmung der Zügigkeiten zum Schj. 2018/2019 wirksam werden können, ist eine Änderung der Satzung über die Festlegung von Schulbezirken in der Stadt Braunschweig erforderlich die in einer gesonderten Beschlussvorlage vorzulegen ist.

 

 

 

 

 


 

Anlage/n: SEP-Szenario „Zukunft der GHS Rüningen“

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2017-03-01 FB 40_ Szenario_Rüningen (358 KB)    
Stammbaum:
17-03983   Zukunft der Grund- und Hauptschule Rüningen und der Grundschule Gartenstadt   40 Fachbereich Schule   Beschlussvorlage
17-03983-01   Zukunft der Grund- und Hauptschule Rüningen und der Grundschule Gartenstadt   40 Fachbereich Schule   Beschlussvorlage

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