Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 17-03994
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Sachverhalt:
Die Satzung über die Festlegung von Schulbezirken in der Stadt Braunschweig (Schulbezirkssatzung) vom 5. Juli 2004 in der zurzeit geltenden Fassung bedarf insbesondere aufgrund der Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks für die Grundschule Gartenstadt und den Grundschulzweig der Grund- und Hauptschule Rüningen der Änderung. Ferner soll der gemeinsame Schulbezirk zwischen den Grundschulen Broitzem und Gartenstadt aufgehoben werden, der das frühere Baugebiet „Donaustraße-Südost“ umfasst. Außerdem sollen die von den Stadtbezirksräten seit der letzten Änderung der Schulbezirkssatzung beschlossenen neuen Straßen den einzelnen Grundschulbezirken zugeordnet werden.
Die Zuständigkeit des Rates, über Satzungen zu entscheiden, ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Ziff. 5 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG).
Zu Art. I 1. und 3. a): Gemeinsamer Schulbezirk der Grundschulen Gartenstadt und des Grundschulzweigs der Grund- und Hauptschule Rüningen
Die Gründe für die Notwendigkeit der Einrichtung eines gemeinsamen Schulbezirks für die Grundschule Gartenstadt und den Grundschulzweig der Grund- und Hauptschule Rüningen ab dem Schuljahr 2018/2019 sowie die Festlegung von Zügigkeiten für die Grundschule Gartenstadt (Zweizügigkeit: acht Klassen) und für den Grundschulzweig der Grund- und Hauptschule Rüningen (Einzügigkeit: vier Klassen) sind in der Ds 17-03983 dargelegt. Bis auf die Sitzung des Stadtbezirksrates Broitzem am 14. März 2017 wird die vorgenannte Drucksache Gegenstand der Beratung in den in der Beratungsfolge für diese Vorlage vorgesehenen Gre-mien sein.
Zu Art. I 3. b)
Die Straßen Helene-Künne-Allee, Martha-Fuchs-Straße, Nellie-Friedrichs-Straße, Tilla-von-Praun-Straße, Viktoria-Luise-Straße und Wilhelmine-Reichardt-Weg im Stadtteil Broitzem sind bisher gemeinsam den Grundschulbezirken Broitzem und Gartenstadt zugeordnet. Die gemeinsame Zuordnung soll aufgehoben werden, da die Kinder aus den vorgenannten Straßen in der Vergangenheit weit überwiegend an der Grundschule Broitzem angemeldet worden sind. Die Straßen sollen zukünftig allein dem Grundschulbezirk Broitzem zugeordnet werden. Diese vorgeschlagene Veränderung ist mit beiden Schulleitungen abgestimmt worden.
Zu Art. I 3. c) bis f): Ergänzung der Zuordnung von Straßen
Es handelt sich um neue Straßen, deren Benennung die jeweils zuständigen Stadtbezirksräte seit der letzten Änderung der Schulbezirkssatzung im Jahre 2016 beschlossen haben und die – wie in der Anlage dargestellt – den Grundschulbezirken Bültenweg, Diesterwegstraße, Isoldestraße und Rheinring zugeordnet werden.
Beschluss:
Die als Anlage beigefügte Siebte Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung von Schulbezirken in der Stadt Braunschweig (Schulbezirkssatzung) wird beschlossen.
Anlage:
Siebte Satzung
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Siebte Satzung (11 KB) |
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