Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-04046  

Betreff: Feuerwehrbedarfsplan der Feuerwehr Braunschweig und Organisationsuntersuchung der Berufsfeuerwehr
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:37-012
Federführend:37 Fachbereich Feuerwehr   
Beratungsfolge:
Feuerwehrausschuss Vorberatung
13.03.2017 
Sitzung des Feuerwehrausschusses ungeändert beschlossen   
Finanz- und Personalausschuss Vorberatung
16.03.2017 
Sitzung des Finanz- und Personalausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
21.03.2017    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
28.03.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 Zusammenfassung des Feuerwehrbedarfsplans und der Organisationsuntersuchung
Anlage 2 zusammenfassende Stellungnahme des Stadtkommandos
Anlage 3 Umsetzungskonzept

- 1 -

 


Sachverhalt:

 

1Ausgangssituation

 

Nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz sind die Gemeinden verpflichtet, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Die Leistungsfähigkeit wird üblicherweise im Rahmen der Aufstellung eines Feuerwehrbedarfsplans überprüft und nachgewiesen.

 

Die Stadt Braunschweig hat am 15. Juli 2015 die forplan GmbH, die vergleichbare Feuerwehrbedarfspläne u.a. für die Städte Hamburg, Lübeck und Halle (Saale) erstellt hat, beauftragt, den derzeit geltenden Feuerwehrbedarfsplan, der im Jahr 2008 erstellt wurde, zu aktualisieren und fortzuschreiben.

 

Das Gutachten liegt nunmehr vor und besteht aus zwei Teilen. Im ersten Teil wird die taktische Aufstellung der Feuerwehr Braunschweig (Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr) betrachtet. Der zweite Teil ist das Ergebnis einer Organisationsuntersuchung des Fachbereichs 37. Eine Zusammenfassung ist als Anlage 1 beigefügt.

 

2Gutachten zur Aktualisierung und Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes der               Feuerwehr Braunschweig

 

2.1Erhebung Ist-Zustand

 

2.1.1Auswertung Einsatzdaten / Schutzzielerreichung

 

Für die Erhebung des Ist-Zustandes fand eine umfangreiche Analyse der Einsätze in den Jahren 2010 bis 2014 statt. Dazu wurden die Daten von rund 4.500 Einsätzen ausgewertet, die für das Schutzziel relevant sind. Bei diesen Einsätzen handelt es sich um Brände und Hilfeleistungen, zu denen mindestens ein Löschzug der Feuerwehr alarmiert wurde.

 

Referenz für die Bewertung des Ist-Zustandes ist das AGBF Schutzziel, das die Leistungsanforderungen an Feuerwehren in städtischen Bereichen beschreibt. Die AGBF ist die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren und eine sich selbst tragende Vereinigung im Deutschen Städtetag (DST). Das AGBF-Schutzziel fordert, dass in 90 % aller kritischen Brände (Wohnungsbrand im Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses) die Feuerwehr innerhalb von 9:30 min nach Notrufeingang mit 10 Einsatzkräften (Schutzzielstufe 1) und innerhalb von 14:30 min mit weiteren 6 Einsatzkräften (Schutzzielstufe 2) vor Ort ist. Das AGBF-Schutzziel wird von der Rechtsprechung als Kriterium für die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr zugrunde gelegt und gilt als anerkannte Regel der Technik.

 

Die Auswertung der Einsatzdaten hat ergeben, dass die Feuerwehr Braunschweig (Freiwillige Feuerwehr und Berufsfeuerwehr) im Zeitraum von 2010 bis 2014 die Schutzzielstufe 1 in 64,8 % und die Schutzzielstufe 2 in 84,0 % der entsprechenden Einsätze erreicht hat. Die bundesweit als Maßstab geltenden Vorgaben der AGBF werden somit noch nicht vollständig erreicht. Davon sind insbesondere die Stadtrandlagen im Norden und im Nordosten (u.a.  Wenden, Bienrode, Hondelage), aber auch im Westen (u. a. Timmerlah, Teile der Weststadt) betroffen.


 

2.1.2Einsatzkräfteverfügbarkeitsanalyse

 

Parallel zu der Auswertung der Einsatzdaten wurden alle Ortsfeuerwehren begangen und Gespräche mit den Ortsbrandmeistern geführt, um die Situation in den Ortsfeuerwehren aufzunehmen. Weitere Gespräche gab es mit dem Stadtkommando und den Führungskräften der Spezialeinheiten der Freiwilligen Feuerwehr (ABC-Zug und Fachzug Information und Kommunikation).

Sämtliche Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr wurden mittels Fragebogen bezüglich ihrer Verfügbarkeit befragt (Einsatzkräfteverfügbarkeitsanalyse), die Rücklaufquote betrug über   90 %. Mit dieser Einsatzkräfteverfügbarkeitsanalyse wurden die Qualifikationen, der Wohn- und Arbeitsort, das Arbeitszeitmodell und die Abkömmlichkeit vom Arbeitsplatz der Einsatzkräfte abgefragt, um die Verfügbarkeit im Einsatzfall bewerten zu können. Diese Daten wurden mit den Eintragungen in die Einsatzberichte abgeglichen und plausibilisiert. Für jede Ortsfeuerwehr hat der Gutachter die Personalsituation hinsichtlich Quantität, Qualifikationen und zeitlicher Verfügbarkeit ausgewertet.

 

Die Auswertung der Einsatzkräfteverfügbarkeitsanalyse sowie die Auswertung der Einsatzberichte der Ortsfeuerwehren haben ergeben, dass tagsüber alle 30 Ortsfeuerwehren Probleme mit einer schnellen Verfügbarkeit des Einsatzpersonals haben. In den Abendstunden und am Wochenende ist die Personalverfügbarkeit deutlich besser.

Insgesamt sieht der Gutachter die personelle Leistungsfähigkeit der Ortsfeuerwehren insbesondere abends und an Wochenenden auf einem guten Niveau.

 

2.1.3Risikobewertung

 

Im Weiteren wurde eine Risikobewertung durchgeführt. Dazu wurde das Stadtgebiet in Planquadrate mit jeweils 1 km Kantenlänge eingeteilt und für jedes Quadrat das Risiko anhand von Einsatzanzahl, Einsatzdauer und Einsatzumfang im Zeitraum von 2010 bis 2014 bewertet. Das höchste Risiko besteht in den städtisch geprägten Bereichen (u.a. Innenstadt, Ringgebiete, Weststadt, Heidberg, Gewerbegebiet Hansestraße). In den Randbereichen des Stadtgebietes ist das Risiko deutlich niedriger.

 

2.2Gutachterbewertung Ist-Zustand

 

Der Gutachter sieht aufgrund des noch nicht vollständig erreichten AGBF-Schutzziel-erreichungsgrades Handlungsbedarf.

 

Die Ortsfeuerwehren leisten in den Stadtteilen einen wichtigen und unverzichtbaren Anteil zur Erreichung des Schutzziels, können allerdings tagsüber nicht schnell genug mit ausreichend Personal ausrücken. In den Ballungsräumen (u.a. Ringgebiete, Weststadt) gibt es keine Ortsfeuerwehr.

 

Der Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr ist bei größeren Schadenslagen (z.B. größere Brände), Unwettereinsätzen (z.B. nach Stürmen und Starkregen), Spezialaufgaben (z.B. ABC-Zug, Hytrans-Wasserfördersystem, Führungsunterstützung mit dem ELW 2), Bombenräumungen, Katstrophenschutz zwingend erforderlich, da nur über die ehrenamtlichen Einsatzkräfte die notwenige Personalmenge bzw. Spezialisten zur Verfügung stehen.

 

Der Gutachter hält die Ortsfeuerwehren in dem Gesamtsystem der Gefahrenabwehr für unentbehrlich.

 

2.3Gutachterempfehlungen zur nachhaltigen Verbesserung des Schutzzielerreichungsgrades

 

Der Gutachter spricht sich dafür aus, die Freiwillige Feuerwehr in ihrer derzeitigen Struktur (Anzahl der Ortsfeuerwehren, Stärke und Ausstattung) zu erhalten und in Teilbereichen weiter zu stärken.

 

Eine signifikante Steigerung der Schutzzielerreichung der Stufe 1 ist jedoch nach Meinung des Gutachters im Wesentlichen nur durch Personalverstärkungen und durch zusätzliche Standorte der Berufsfeuerwehr möglich. Bei der Ermittlung des notwendigen Personalaufwuchses wurden die verfügbaren Ressourcen der Freiwilligen Feuerwehr berücksichtigt.

 

Der Gutachter empfiehlt ein Stufenkonzept zur Steigerung des Schutzzielerreichungsgrads:

 

1Ausweitung und Dynamisierung der Verkehrsbeeinflussung (Ampeln)+ 2 - 3 %

2Besetzung der Löschfahrzeuge der BF mit 6 Einsatzkräften+ 8 %

3Neubau einer Feuerwache im Südwesten+ 7 %

4Neubau einer Feuerwache im Norden+ 11 %

 

Stufe 1 – Dynamische Verkehrsbeeinflussung (Ampeln)

 

Momentan besteht eine statische Feuerwehrstraßenschaltung in den Nahbereichen der Südwache und der Hauptwache. Die größte Ausdehnung ist von der Hauptwache ausgehend in östlicher Richtung entlang der B1/B4. Bei der Einsatzauswertung wurde festgestellt, dass die Einsatzfahrzeuge dadurch in östliche Fahrtrichtung ca. 40 Sekunden schneller waren. Würde die Beeinflussung der Ampelanlagen ausgeweitet und auf ein dynamisches System umgestellt, sodass sich diese Maßnahme auch in andere Fahrtrichtungen (z.B. Richtung Norden und Südwesten) auswirkt, könnten erwartungsgemäß mehr Einsätze fristgerecht erreicht werden. Die Simulation zeigt, dass ein durchschnittlicher Zeitgewinn von 40 Sekunden dazu führt, dass rund 2 – 3 % der hilfsfristrelevanten Einsätze zusätzlich innerhalb der Hilfsfrist erreicht werden könnten. Der tatsächliche Erreichungsgrad würde sich dadurch dementsprechend verbessern.

 

Stufe 2 – Besetzung der Löschfahrzeuge der Berufsfeuerwehr mit sechs Einsatzkräften

 

Standardmäßig rücken die Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge (HLF) der Berufsfeuerwehr momentan mit einer Personalstärke von 5 Einsatzkräften aus. Dies reicht in Kombination mit dem Einsatzleitwagen (2 Einsatzkräfte) und der Drehleiter (2 Einsatzkräfte) nicht aus, um innerhalb der Schutzzielstufe 1 die notwendige Funktionsstärke (10 Einsatzkräfte) einzuhalten.

Im ersten Schritt sollten Unterbesetzungen der HLF durch ungeplante Personalbedarfe (u.a. Verstärkung Flughafenbrandschutz, Fahrschultätigkeit) soweit wie möglich reduziert werden. Mit Blick auf das AGBF-Schutzziel empfiehlt der Gutachter die Stärke der HLF von 5 auf 6 Einsatzkräfte (entspricht Staffelstärke) anzuheben. Nach Umsetzung dieser Maßnahme würde zur Erreichung der Funktionsstärke in der Hilfsfrist 1 neben Einsatzleitwagen und Drehleiter nur noch ein HLF benötigt. Paralleleinsätze würden die Einhaltung der Schutzziele in Zukunft nicht mehr beeinflussen.

 

Stufe 3 – Neubau einer Feuerwache im Südwesten

 

Um die Erreichbarkeit der Stadtrandlagen im Westen und Südwesten zu verbessern, wurde eine Verschiebung der Südwache in westliche Richtung geprüft. Dadurch würden sich allerdings zusätzliche Abdeckungsdefizite im Südosten ergeben. Somit sollte der vorhandene Südwachen-Standort beibehalten werden. Der Löschzug der Feuerwache Süd sollte jedoch aufgeteilt werden. 10 Einsatzkräfte mit Einsatzleitwagen, HLF und Drehleiter werden an einen neuen Standort im Bereich Westerbergstraße verlegt. 6 Einsatzkräfte und ein HLF verbleiben am jetzigen Standort.

 

Diese Aufteilung ist möglich, da zusammen mit den zuständigen Ortsfeuerwehren die 10 Einsatzkräfte für das AGBF-Schutzziel realisiert werden können. Dafür sind leistungsfähige Ortsfeuerwehren zwingend notwendig. Anderenfalls müsste die Wachstärke auf 10 Einsatzkräfte (der Berufsfeuerwehr) erhöht werden, um das AGBF-Schutzziel sicher zu erreichen.

 

Ein zusätzlicher Standort an der Westerbergstraße würde dazu führen, dass ca. 7 % der Einsätze zusätzlich innerhalb der Hilfsfrist durch die Berufsfeuerwehr erreicht werden könnten. Die Weststadt wäre damit innerhalb der Hilfsfrist erreichbar. Die Abdeckung in den südöstlichen Stadtgebieten bliebe durch den Erhalt der derzeitigen Südwache erhalten. Für die Umsetzung dieser Maßnahme ist kein weiteres Personal notwendig.

 

Stufe 4 – Neubau einer Feuerwache im Norden

 

Ein zweiter großer Bereich, in dem die Erreichbarkeit verbessert werden sollte, befindet sich nördlich der Bundesautobahn A 2. Auch hier kann nur ein zusätzlicher Standort dazu führen, dass die Eintreffzeiten der Berufsfeuerwehr bedeutend verringert und die Hilfsfrist zukünftig eingehalten wird. Ein Wachstandort nördlich der A 2 würde dazu führen, dass große Teile des Nordens innerhalb der Hilfsfrist 1 erreicht werden könnten. Ein denkbarer Standort wäre im Bereich Hermann-Blenk-Straße, sodass eine möglichst große Fläche der Stadtteile sowie die Gewerbe- und Industrieflächen innerhalb der Hilfsfrist 1 erreicht werden. Durch den gemeinsamen Einsatz der Berufsfeuerwehren und der zuständigen Ortsfeuerwehren reicht die Stationierung von sechs Einsatzkräften der BF mit einem HLF aus.

 

Die nach AGBF-Schutzziel geforderten 10 Einsatzkräfte werden gemeinsam durch die zuständige Ortsfeuerwehr und die Berufsfeuerwehr realisiert. Dafür sind leistungsfähige Ortsfeuerwehren zwingend notwendig. Anderenfalls müsste die Wachstärke auf 10 Einsatzkräfte (der Berufsfeuerwehr) erhöht werden, um das AGBF-Schutzziel sicher zu erreichen.

 

Ein zusätzlicher Standort an der Hermann-Blenk-Straße würde dazu führen, dass rund 11 % der Einsätze zusätzlich innerhalb der Hilfsfrist durch die Berufsfeuerwehr erreicht werden könnten.

 

2.4Stellungnahme der Freiwilligen Feuerwehr

 

Die Freiwillige Feuerwehr hat nach der Vorstellung des Gutachtens eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Diese Stellungnahme inkl. des Anhangs ist im Internet unter www.braunschweig.de/feuerwehrbedarfsplan veröffentlicht.

 

Das Stadtkommando der Freiwilligen Feuerwehr hat die Stellungnahmen zusammengefasst und gewichtet. Die Zusammenfassung ist dieser Beschlussvorlage als Anlage 2 beigefügt.

Das Stadtkommando nennt in seiner Stellungnahme 6 Punkte, die aus Sicht der Freiwilligen Feuerwehr vordringlich zu bearbeiten sind:

 

  1. Ausbau und Stärkung der bestehenden Alarmverbünde in jeweils beide Richtung unter Erweiterung der Alarmierungsstichworte
  2. Bildung von mehr Alarmverbünden unter den vorher genannten Voraussetzungen
  3. Ausbau und konsequente Umsetzung der Alarm- und Ausrückeordnung unter Hinzuziehung von Alarmfolgefunktionen (z.B. bei RD-Unterstützung, VU1, F1, BMA)
  4. Basis der Berechnung von Qualifikationen und Anwesenheit von Feuerwehrkameraden sollte in allen Berechnungen im Gutachten auf dem gleichen Datenstand beruhen.
  5. Probeeinführung „Voralarm“ ab F2 und VU3
  6. Breitere Ausbildung von Führungskräften und Spezialfunktionen

 

Des Weiteren unterstützt das Stadtkommando die Stellungnahme der Ortsfeuerwehr Broitzem abweichend vom Gutachten in der Broitzem ein höherwertiges Löschfahrzeug zu stationieren (LF 10 statt TSF-W).

 

In einem ersten Abstimmungsgespräch zwischen der Führungsspitze der Freiwillige Feuerwehr und der Verwaltung wurde zu den vorgenannten Punkten grundsätzliche Einigung erzielt. Diese Punkte sollen bei der Umsetzung des Feuerwehrbedarfplans Berücksichtigung finden (siehe Beschluss).

 

In der Anlage der Stellungnahme der Freiwilligen Feuerwehr sind viele weitere Anregungen / Anmerkungen / Hinweise der einzelnen Ortsfeuerwehren in unterschiedlicher Qualität aufgeführt. Hierzu sind Gespräche mit den Einreichern und mit dem Stadtkommando geplant.

 

In der Zusammenfassung der Stellungnahmen schlägt das Stadtkommando vor, ein Referat innerhalb des Fachbereiches 37 einzurichten, in dem die Zusammenarbeit koordiniert wird. Dieser Hinweis wird im Rahmen der Umsetzung des Organisationsgutachtens für den FB 37 mit betrachtet werden. Ausdrückliches Ziel der Verwaltung ist es, unabhängig der Organisationstruktur eine enge Abstimmung zwischen der Freiwilligen Feuerwehr und der Verwaltung – wie bisher auch schon – zu erreichen.

 

2.5Einschätzung der Verwaltung

 

Die Empfehlungen des Gutachters decken sich in weiten Teilen mit der Auffassung der Verwaltung. Insbesondere die Wichtigkeit der Freiwilligen Feuerwehr als elementare Stütze der Gefahrenabwehr wird von der Verwaltung ebenso gesehen.

 

Aufbauend auf den Empfehlungen wird die Verwaltung Vorschläge zur Umsetzung entwickeln, um den Schutzzielerreichungsgrad zu verbessern. Es wird deutlich, dass eine durchgreifende Verbesserung des Schutzzielerreichungsgrades nur mit mehr Personal möglich sein wird. Diese zusätzlichen Feuerwehrbeamten müssen durch die Stadt selbst ausgebildet werden, da auf dem Arbeitsmarkt kaum ausgebildete Feuerwehrbeamte verfügbar sind. Die Ausbildung der zusätzlichen Mitarbeiter kann nur durch eine Erhöhung der jährlich startenden 24-monatigen Laufbahnausbildungslehrgänge erfolgen. So wird die Personalaufstockung ein mehrjähriger Prozess sein.

 

Die vom Gutachter empfohlenen optimalen Standorte für die zusätzlichen Wachen müssen zunächst auf ihre Realisierbarkeit geprüft werden. Dabei gilt es u.a. Eigentumsverhältnisse, Verkaufsbereitschaft, Baurecht zu klären. So kann auch die Realisierung der Neubauten erst mittelfristig erfolgen, nachdem die Standortfrage endgültig geklärt ist.

 

Die Umsetzung des Stufenkonzeptes erfordert gründliche Planungen, mit denen jetzt begonnen werden soll. Die Umsetzung wird wie bereits dargelegt mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Eine mögliche Abfolge der Teilprojekte ergibt sich aus der als Anlage 3 beigefügten ersten Planung.

 

Schon jetzt ist absehbar, dass die Umsetzung mit erheblichen Kosten verbunden sein wird, die genaue Höhe lässt sich zu dem aktuellen Zeitpunkt noch nicht beziffern.

 

Die Verwaltung wird in der zweiten Jahreshälfte 2017 den Ratsgremien berichten und Empfehlungen zur Umsetzung vorstellen, dann werden auch erste Aussagen bezüglich der zu erwartenden Kosten möglich sein. Die Realisierung der vom Gutachter empfohlenen Maßnahmen soll in den nächsten Jahren schrittweise im Rahmen der vom Rat beschlossenen Haushaltsmittel erfolgen.

 

Die ergriffenen Maßnahmen sollen dabei regelmäßig auf ihre Wirksamkeit evaluiert und der Schutzzielerreichungsgrad regelmäßig ausgewertet werden. In 5 Jahren soll der Feuerwehrbedarfsplan erneut fortgeschrieben werden, um die erforderlichen Maßnahmen ggf. anzupassen.

 

3 Gutachten über die Organisationsuntersuchung der Berufsfeuerwehr

 

3.1Empfehlungen des Gutachters

 

Losgelöst von dem Feuerwehrbedarfsplan hat der Gutachter den Auftrag erhalten, die organisatorische Struktur und die personelle Ausstattung des Fachbereiches 37 zu bewerten.

 

Die Benehmensherstellung zur Auftragsvergabe mit dem örtlichen Personalrat Feuerwehr ist erfolgt.

 

Die derzeitige Struktur des FB 37, bestehend aus drei Abteilungen, weist nach Auffassung des Gutachters aufgrund der heterogen zusammengesetzten Aufgabenbereiche Defizite auf. Die Wahrnehmung der Leitungs- und Koordinierungsaufgaben durch die Abteilungsleiter ist aufgrund der Vielfalt der unterstellten Verantwortungs- und Überwachungsbereiche deutlich erschwert. Für die Abteilungsstruktur wird deshalb eine Neugliederung für notwendig gehalten. Der Gutachter empfiehlt eine breitere Aufbauorganisation mit insgesamt fünf Abteilungen, die thematisch zusammenhängende Aufgabenbereiche bündeln und Schnittstellen minimieren.

 

Ein Teil der Mitarbeiter im Sonderdienst (Alarmdienst- und Sachgebietstätigkeit, überwiegend Führungskräfte) ist nach Auffassung des Gutachters zu stark belastet. Dies trifft insbesondere auf Mitarbeiter zu, die eine Leitungsfunktion für den operativen Dienst (z.B. Wachabteilungsleiter und Lagedienstführer) und parallel dazu eine Sachgebietsaufgabe (z.B. im vorbeugenden Brandschutz) wahrnehmen. Um alle notwendigen Aufgaben im Alarmdienst und in der Sachgebietstätigkeit vollumfänglich abzudecken, ist es notwendig, die Leitungsaufgaben an einigen Stellen von Sachgebietsaufgaben zu trennen und auf mehrere Mitarbeiter aufzuteilen. Hierdurch entsteht ein Stellenmehrbedarf in den Laufbahngruppen (LG) 1 und 2.

 

In einigen Sachgebieten sowie in den Werkstätten wurde festgestellt, dass die zur Verfügung stehende Arbeitsleistung durch Mitarbeiter im Schichtdienst derzeit nicht vollständig ausreicht, um die anstehenden Arbeiten zu erledigen. Aufgaben werden notgedrungen in die Bereitschaftszeiten verschoben oder gehen zu Lasten von Aus- und Fortbildung sowie des Dienst-sports. So werden die gem. Feuerwehrdienstvorschrift 2 und aufgrund anderer Rechtsvorschriften erforderlichen Ausbildungsumfänge derzeit nicht erreicht.

 

Die Betrachtung der Werkstatttätigkeiten hat ergeben, dass die umfangreiche Einbindung von Personal der Wachabteilungen problematisch ist, da diese Mitarbeiter oft nicht planbar zur Verfügung stehen. Zudem werden die Aus- und Fortbildung sowie der Dienstsport durch den hohen Arbeitsaufwand in einigen Werkstätten unzulässig eingeschränkt. Der Gutachter empfiehlt daher die externe Vergabe von feuerwehrfremden Tätigkeiten (z.B. Grünflächenpflege und Reinigung der Wachgebäude am Wochenende).

 

Alle weiteren Werkstattbereiche, wie Gerätewerkstatt, Schlosserei und Magazin, Kfz-Werkstatt, Feuerwehrservicezentrum (Atemschutz-, Schlauch- und Messgerätewerkstatt), sind für einen aus-fallsicheren Betrieb der Feuerwehr Braunschweig zwingend in Eigenregie weiterzuführen. Um den Werkstattbetrieb stabil zu gewährleisten, sollten zusätzliche Stellen für technische Beschäftigte im Tagdienst eingerichtet werden.

 

Der Gutachter hält es ferner für erforderlich, den Bereich der laufenden Aus- und Fortbildung auszubauen und zu intensivieren. Der Gutachter sieht für jede Einsatzkraft einen Fortbildungsbedarf aufgrund rechtlicher Vorgaben von 150 Stunden / Mitarbeiter und Jahr als notwendig an. Dieser Ausbildungsaufwand ist erforderlich, damit die Einsatzkräfte ihr Fachwissen in den Bereichen Brandschutz, Technische Hilfeleistung, Gefahrgut und Rettungsdienst auf einem aktuellen Stand halten.

 

Für diese zusätzlichen Ausbildertätigkeiten werden zusätzliche Mitarbeiter in der LG 1 benötigt. Weitere Stellenbedarfe in der LG 1 ergeben sich aus Arbeitsumfängen in den Sachgebieten, die nicht mehr ausschließlich aus dem Alarmdienst geleistet werden können (u.a. Gruppenführer Flughafenwache).

 

In der Summe ergibt sich aus der Organisationsuntersuchung ein Stellenmehrbedarf:

 

Feuerwehrtechnische Führungskräfte (LG 2):10Stellen

Feuerwehrtechnische Beamte (LG 1):13Stellen

Verwaltungsbeamte /-angestellte:  2,5Stellen

Technische Beschäftigte:  6Stellen

Insgesamt:31,5Stellen

 

3.2Erste Einschätzung der Verwaltung

 

Die Feststellungen des Gutachters decken sich, soweit es den Ausbau der Führungsstruktur angeht, mit den Einschätzungen der Verwaltung. Bisher noch nicht im Blick der Verwaltung waren die Effizienzsteigerungen in den Werkstätten und der Ausbildung.

 

Die vom Gutachter vorgeschlagenen Organisationsänderungen wirken sich nur indirekt auf den Schutzzielerreichungsgrad aus, tragen aber insgesamt zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Braunschweig (u.a. Erhöhung des Ausbildungsstands der Einsatzkräfte) bei.

Die Gutachterempfehlungen zu den Organisationsänderungen sollen zunächst verwaltungsintern eingehend geprüft werden. Im Anschluss wird die Verwaltung in der zweiten Jahreshälfte 2017 den Ratsgremien berichten und Empfehlungen zur Umsetzung vorstellen.

Die Umsetzung der Empfehlungen kann auf Grund des Personalbedarfs und der notwendigen Ausbildung ebenfalls nur mittelfristig im Rahmen der vom Rat beschlossenen Haushaltsmittel erfolgen.

 

4Vergleich mit anderen Städten

 

Der Gutachter hat die Kennzahlen der Feuerwehr Braunschweig (vor und nach der theoretischen Umsetzung aller Maßnahmen) mit den aktuellen Ist-Kennzahlen (aus den Jahren 2014 - 2016) von 35 anderen Feuerwehren (u.a. Hannover, Magdeburg, Halle (Saale), Gelsenkirchen, Bielefeld) verglichen. Dabei zeigt sich, dass die Feuerwehr Braunschweig aktuell zu zentralisiert (großer Versorgungsbereich pro Feuerwache mit vielen Beamten pro Standort) aufgestellt ist. Das Personal pro 1.000 Einwohner entspricht in etwa dem Mittelwert der Vergleichsstädte.

 

Nach Umsetzung der vom Gutachter vorgeschlagenen Maßnahmen (Feuerwehrbedarfsplan und Organisationsuntersuchung) und der damit verbundenen Dezentralisierung der Feuerwachen und der deutlichen Steigerung des Schutzzielerreichungsgrades würden die Wachstruktur und der Personalzuschnitt pro Standort in etwa dem Durchschnitt der Vergleichsstädte entsprechen, das Personal pro 1.000 Einwohner aber über dem aktuellen Durchschnitt liegen. Bei dem Wert „feuerwehrtechnische Beamte / 1.000 EW“ ist jedoch zu berücksichtigen, dass noch nicht alle Städte die 48 h/Wo umgesetzt haben und teilweise die Beamten dort noch 54 bis 56 h/Wo arbeiten. Immer mehr Feuerwehren setzen allerdings die Vorgaben der Arbeitszeitverordnung Feuerwehr um und reduzieren die Arbeitszeit auf 48 h/Wo, so dass der Durchschnittswert in den nächsten Jahren deutlich steigen wird.

 

4.1Grundstruktur (Versorgungsbereichsgröße):

 

Braunschweig (Ist 2016)96 qkm Versorgungsbereich je Wache

Braunschweig (nach Umsetzung)48 qkm Versorgungsbereich je Wache

 

Median Städte <250.000 EW60 qkm Versorgungsbereich je Wache

Median Städte >250.000 EW40 qkm Versorgungsbereich je Wache

 

4.2Personalstruktur (Verhältnis feuerwehrtechnische Beamte zu Standorten, ohne Leitstelle):

 

Braunschweig (Ist 2016)138 feuerwehrtechnische Beamte je Standort

Braunschweig(nach Umsetzung)  90 feuerwehrtechnische Beamte je Standort

 

Median Städte <250.000 EW105 feuerwehrtechnische Beamte je Standort

Median Städte >250.000 EW 100 feuerwehrtechnische Beamte je Standort

 

4.3Personalstruktur (feuerwehrtechnische Beamte je 1.000 EW):

 

Braunschweig (Ist 2016)1,09 feuerwehrtechnische Beamte / 1.000 EW

Braunschweig(nach Umsetzung)1,42 feuerwehrtechnische Beamte / 1.000 EW

 

Berufsfeuerwehren (Mittelwert) 1,20 feuerwehrtechnische Beamte / 1.000 EW

 

4.4Personalstruktur (feuerwehrtechnische Beamte zu Gesamtmitarbeiterzahl im FB):

 

Braunschweig (Ist 2016)0,8 % hD (LG 2.2)

9 % gD (LG 2.1)

79,8 % mD (LG 1.2)

 

Braunschweig (nach Umsetzung)1,3 % hD (LG 2.2)

11 % gD (LG 2.1)

76 % mD (LG 1.2)

 

Berufsfeuerwehren (Mittelwert)1,3 % hD (LG 2.2)

12 % gD (LG 2.1)

77 % mD (LG 1.2)

 

Rest jeweils sonstige Beschäftigte

 

 


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Beschluss:
 

  1. Gutachten zur Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans der Feuerwehr Braunschweig

 

A. Das unter www.braunschweig.de/feuerwehrbedarfsplan  veröffentlichte „Gutachten zur Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans der Stadt Braunschweig“ sowie die als Anlage beigefügte Stellungnahme des Stadtkommandos der FF werden als zentrale Arbeitsgrundlagen zustimmend zur Kenntnis genommen.
 

B. Die im Gutachten genannten vier Empfehlungen zur Steigerung des Schutzzielerreichungsgrades dienen als konzeptioneller Orientierungs- und Entscheidungsrahmen für Rat und Verwaltung.
 

C. Die unter www.braunschweig.de/feuerwehrbedarfsplan veröffentlichten  „Ergebnisse der Organisationsuntersuchung des Fachbereichs 37“ werden zur Kenntnis genommen.

 

2.Weiteres Verfahren zur Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplanes

 

A. Die Umsetzung der Gutachterempfehlungen soll nach Konkretisierung der Vorschläge durch die Verwaltung schrittweise im Rahmen der vom Rat beschlossenen Haushaltsmittel erfolgen.

 

B. Die Verwaltung wird in der zweiten Jahreshälfte 2017 erste Vorschläge zur Erarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen unterbreiten, die geeignet sind, den Schutzzielerreichungsgrad zu verbessern.

 

C. Die ergriffenen Maßnahmen sollen dabei regelmäßig auf ihre Wirksamkeit evaluiert und der Schutzzielerreichungsgrad regelmäßig ausgewertet werden. In 5 Jahren soll der Feuerwehrbedarfsplan erneut fortgeschrieben werden, um die erforderlichen Maßnahmen ggf. anzupassen.

 

3.Gutachten über die Organisationsuntersuchung der Berufsfeuerwehr

 

Das Gutachten zur Organisationsuntersuchung der Berufsfeuerwehr wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung berichtet im 2. Halbjahr 2017 über die geplanten Maßnahmen zur Umsetzung der Gutachterempfehlungen. Die Realisierung notwendiger Maßnahmen im Organisations- und Personalbereich erfolgt im Rahmen der vom Rat beschlossenen Haushaltsmittel.

 

 


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Anlage/n:

Anlage 1: Zusammenfassung des Feuerwehrbedarfsplans und der Organisationsuntersuchung

Anlage 2: zusammenfassende Stellungnahme des Stadtkommandos

Anlage 3: Umsetzungskonzept

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Zusammenfassung des Feuerwehrbedarfsplans und der Organisationsuntersuchung (1095 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zusammenfassende Stellungnahme des Stadtkommandos (2233 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 Umsetzungskonzept (10 KB)    
Stammbaum:
17-04046   Feuerwehrbedarfsplan der Feuerwehr Braunschweig und Organisationsuntersuchung der Berufsfeuerwehr   37 Fachbereich Feuerwehr   Beschlussvorlage
17-04262   Änderungsantrag zu 17-04046: Feuerwehrbedarfsplan der Feuerwehr Braunschweig und Organisationsuntersuchung der Berufsfeuerwehr   0100 Steuerungsdienst   Antrag (öffentlich)
17-04268   Änderungsantrag zu VO 17-04046: bestehende personelle Ausstattung der BFW   0100 Steuerungsdienst   Antrag (öffentlich)

Erläuterungen und Hinweise