Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-04086  

Betreff: Einhaltung Abwasserentsorgungsvertrag
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag (öffentlich)
Federführend:0100 Steuerungsdienst   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
14.03.2017 
Sitzung des Bauausschusses abgelehnt   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
21.03.2017    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
28.03.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS net Ratsinformation

Sachverhalt:
 

Am 17.11.2005, wurde mit den Stimmen von CDU, FDP und ehm. OB Dr. Hoffmann, die Privatisierung der Stadtentwässerung beschlossen. Der ehem. OB Hoffmann stellte seinerzeit folgende Vorteile dar: Gebührenstabilität über 30 Jahre, Besserstellung der betroffenen Mitarbeiter, Schuldenabbau, gesicherte Arbeitsplätze und Privatisierungserlös mit strategischen Gewinn von 20 Mio. Euro. Außerdem: „Mit der Privatisierung ist kein Verkauf des Kanalnetzes verbunden. Die Stadt überträgt aber das Nutzungsrecht daran. Betrieb, Erhaltung, Erneuerung, Erweiterung oder Investitionen verbleiben in der Verantwortung der Stadt.“

Dies vorweg geschickt zu den einzelnen Punkten:

 

Zu 1. Teil des Privatisierungsvertrages mit Veolia (Abwasserentsorgungsvertrag – AEV) ist die Festlegung, dass zum Ende der Privatisierung in 2035 die Anlagen mindestens in dem Zustand wie zu Beginn der Privatisierung sind. Dazu wurde festgelegt, dass die jährliche Sanierungsrate durchschnittlich 1,25% und mindestens 1,1% erreichen soll. Ein Gutachten, das überprüft hat, ob der Vertrag eingehalten wurde, kommt u.a. zu folgenden Ergebnissen:

 

Alter

Insgesamt kommt das Spartengutachten [2a] zu folgenden Aussagen:

1. Zunahme des Altersschwerpunktes: ca. + 9,2 %

2. Zunahme des nach Haltungslängen gewichteten Altersschwerpunktes: ca.+ 9,1 %

3. Veränderung des nach Anschaffungskosten gewichteten Altersschwerpunktes: ca. + 5,5 %

4. Abnahme des Nutzungsdauervorrates: ca. – 5,3 %

5. Abnahme des nach Haltungslängen gewichteten Nutzungsdauervorrates: ca. – 5,7 %

6. Veränderung des nach Anschaffungskosten gewichteten Nutzungsdauervorrates: ca.

+  0,7%

Bezüglich der genannten Kennzahlen werden die Forderungen des AEV, diese stetig zu verbessern, nicht eingehalten.

 

Sanierungsrate

Wie aus der Tabelle ersichtlich, wurden im Zeitraum 2006 bis 2012 insgesamt 79,8 km

Kanallänge saniert. Die im AEV vorgegebene Erneuerungsrate wurde nur 2011 erreicht. Im

Mittel betrug die Erneuerungsrate bezogen auf die Gesamtlänge des Kanalnetzes von 1275 km 0,89 % p.a. Dieser Wert liegt unterhalb der im AEV vorgegebenen Rate. Das Kriterium gem. AEV ist somit nicht erfüllt.

Um die Kennzahlen vom 1.1.2006 bis zum Ende der Vertragslaufzeit einzuhalten, müssten nach Abschätzung des Spartengutachtens [2a] in der Zeit von 2013 bis 2035 i. M. rund 22 km Kanalbestand pro Jahr saniert bzw. gegen Neubauten ausgetauscht werden. Das wäre eine Verdoppelung der von 2006 bis 2013 im Jahresdurchschnitt sanierten Kanallänge. Dies entspräche bei mittleren spezifischen Kosten von netto 920 €/m einem mittleren Investitionsvolumen von mindestens rund 20,1 Mio. € (netto) pro Jahr. Bezogen auf die von 2006 bis 2013 getätigten Investitionen von im Jahresmittel rund 10 Mio € wäre dazu eine Erhöhung des Budgets um über 10 Mio € pro Jahr erforderlich, also etwa eine Verdoppelung.

 

Mindestbudget

Das Spartengutachten [2a] kommt zu dem Ergebnis, dass in den Jahren 2007, 2010 und 2012 die tatsächlichen Investitionen oberhalb des jeweiligen Mindestbudgets Auftragnehmer lagen, in den Jahren 2006, 2008, 2009, 2011 und 2013 darunter. Die über den Gesamtzeit-raum getätigten Investitionen liegen um 7.159.919 € unterhalb des kumulierten Mindestbud-gets Auftragnehmer, so dass das Gutachten zu dem Ergebnis kommt: „In den Jahren 2006 bis 2013 wurden zur Erreichung der langfristigen Investitionsziele keine hinreichenden Investitionen getätigt. Daraus ist eine erforderliche Nachbesserung der Investitionstätigkeiten in den Folgejahren abzuleiten.“

 

Diese Problematik versucht die Verwaltung nun dadurch zu „heilen“, indem sie die Sanierungsrate einfach den getätigten Investitionsraten „anpasst“ und damit eine mögliche weitere Verschlechterung des Zustandes der Anlagen in Kauf nimmt. Dies wird abgelehnt.

 

Zu 2. Weiter wird von der Verwaltung vorgeschlagen, dass die SE/BS die Nichteinhaltung von Kennzahlen zukünftig belastbar begründen soll. Dies bedeutet zum einen, dass die Verwaltung in der Vergangenheit keine belastbare Begründung eingefordert hat und zum anderen, dass auch zukünftig die Kennzahlen nicht eingehalten werden müssen. Vor dem Hintergrund der bereits vorhandenen Zustandsverschlechterung und der ohnehin sehr eingeschränkten Kontrolle durch den Rat muss dies unbedingt vermieden werden. 

 

Zu 3. Der Ablauf der Investitionsplanung stellt sich so dar, dass die Planung durch die SE/BS erfolgt, diese legt anschließend ihre Planung der Verwaltung vor und von der Verwaltung werden die Pläne dann genehmigt. Obwohl in den Jahren 2006 – 2013 die im AEV fixierten Ziele nicht erreicht wurden, kam es trotzdem zu einer Genehmigung durch die Verwaltung. Dies bedeutet u.a. auch, dass die Verwaltung gegen einen Ratsbeschluss gehandelt und der ehem. OB Hoffmann gegen seine eigenen Versprechen entschieden hat.

 

Zu 4. Zum Thema Phosphor wird nachfolgend wieder aus dem Gutachten zitiert:

Querschnittsgutachten, Seite 17/18, 6.1 Technische Kennzahlen zum Kläranlagenbetrieb

Als kritischer Parameter bei der behördlichen Überwachung wird in [1] der Phosphor Pges genannt. Das Diagramm bestätigt die schon im Eröffnungsgutachten [3] getroffene Feststellung, dass ein Überwachungswert für Pges von unter 1,5 mg/L nicht sicher einzuhalten wäre. Die Ergebnisse zeigen, dass der jetzt geltende ÜW von 1 mg/L häufig überschritten wurde, eine zuverlässige Einhaltung der behördlichen Erlaubniswerte somit gefährdet erscheint. Erkennbar ist, dass die Spitzen in den Ablaufwerten während der warmen Jahreszeiten gemessen wurden.

Seite 33, 8.2 Kläranlage

Die Problematik der zeitweise erhöhten Phosphorkonzentrationen hat im Betrachtungszeitraum keine Verletzung der zulässigen Grenzwerte zur Folge gehabt. Dennoch: Das Risiko, dass es zu einer – auch abgaberelevanten – Überschreitung der Grenzwerte kommt, wird übereinstimmend mit dem Spartengutachten [1] vom Unterzeichner als groß eingeschätzt. Hier besteht somit akuter Handlungsbedarf.

 

 

Zu 5. Zum Thema Rieselfelder wird nachfolgend wieder aus dem Gutachten zitiert:

Seite 20

Der einzige Punkt, an dem der Zustand mit ROT bewertet wird, sind die Rieselfelder. Als Begründung wird eine erhebliche Verschlammung genannt. Sie ist die Folge des inzwischen sehr langen Betriebes der Rieselfelder, während dessen sich Sedimente aus dem Abwasser akkumuliert haben.

Mitteilung 16-03465:

Seit dem Betrieb der Rieselfelder kommt es über die Jahre zu einer Verschlammung dieser. Die Sedimente stellen eine potentielle Quelle für Rücklösungen von Phosphor dar. Aufgrund dieser Rücklösung werden zukünftig Überschreitungen bei den Phosphorgrenzwerten erwartet. Zur Verringerung der Phosphorrücklösung durch die Rieselfelder wird eine explizite Erarbeitung eines Konzeptes empfohlen. (Anmerkung: Die Rieselfelder werden in 2017 entschlammt.)

 

Zu 6. Im Spartengutachten Kläranlage vom 06.02.2014 wird auf Seite 42 dargestellt, dass die Grenzwerte für die Schwermetallbelastung ab 2015 möglicherweise nicht mehr eingehalten werden können. Die Spitzen des Cadmium-Wertes lagen bei 2 mg/kg, der zulässige Grenzwert beträgt 1,5 mg/kg. Die Spitzen des Quecksilber-Grenzwertes lagen bei 1,5 mg/kg, der zulässige Grenzwert beträgt 1 mg/kg.

 

Zu 7. Auch beim Thema Personal wird auf das Gutachten verwiesen:

c) Personaleinsatz

Unter Berücksichtigung des auf dem Klärwerk Steinhof gefahrenen Dreischicht-

Betriebs ergibt sich demnach rechnerisch ein Bedarf von 64,5 Stellen, dem in 2004 62

vorhandene Stellen gegenüberstanden. Der darin enthaltene rechnerische Bedarf für

Gasverwertung, Rieselfelder, Sickerwasserreinigung und Labor beträgt ca. 17 Stellen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass in den Personalbedarf viele Faktoren wie z.B. Zustand der Anlagenteile, Umfang der Vergabe von Leistungen an Dritte usw. einfließen, so dass der

Personalbestand in der genannten Größe für die Zukunft nicht festgeschrieben werden sollte.

Im Spartengutachten [1] wird, ebenfalls auf Basis des ATV-M 271, der Bedarf ermittelt.

Allerdings beschränkt sich die Betrachtung ausschließlich auf die Kläranlage. Auf dieser Basis wird ein Bedarf von 26 Stellen ermittelt. Dem steht für diese Bereiche ein Personalbestand von 24 Stellen gegenüber. Zusätzlich wird aufgeführt, dass 9 Mitarbeiter für den Bereich BD (Deponie/Sickerwasserkläranlage) und 13 Mitarbeiter für den Bereich BG (Betrieb Gewässer, Rieselbetrieb/Deponie und Gewässerunterhaltung) vorhanden sind. In Summe ist also Mitte 2013 ein Personalbestand von 46 Stellen vorhanden (Stand Mitte 2013), was gegenüber dem Stand 2004 eine Reduktion von ca. 16 Stellen entspricht.

Seite 23

c) Personaleinsatz

Zu den Ausführungen in [3] ist anzumerken, dass der Personalbestand für den Betrieb der Kläranlage (ohne die Bereiche BG und BD) an der unteren Grenze des nach dem Merkblatt ATV-M 271 ermittelten Bedarfes liegt.

 


Der Rat möge beschließen:

1. Die jährliche Sanierungsrate von durchschnittlich 1,25% und mindestens 1,1% wird beibehalten und nicht wie von der Verwaltung vorgeschlagen auf einen „Leitwert von 0,9 %“ abgesenkt.

2. Die Nichteinhaltung von Kennzahlen wird nicht akzeptiert.

3. Die jeweiligen Investitionsjahrespläne sind dem Rat vorab zur Beschlussfassung vorzulegen.

4. Die Verwaltung wird gebeten, dem Rat in 2017 darzustellen, ob es von 2013 – 2017 zu einer Überschreitung der Grenzwerte bei Phosphor gekommen ist und welche Maßnahmen erfolgt sind bzw. erfolgen sollen, um die Einhaltung des Grenzwertes zu erreichen.

5. Die Verwaltung wird gebeten, dem Rat in 2017 darzustellen, ob von 2013 – 2017 Maßnahmen gegen die erhebliche Verschlammung der Rieselfelder ergriffen wurden, welche Maßnahmen zukünftig geplant sind und ob die Rieselfelder ihre Funktion überhaupt noch erfüllen. Insbesondere ist darzustellen, ob die in 2017 geplante Entschlammung das Problem nachhaltig löst.

6. Die Verwaltung wird gebeten, dem Rat in 2017 darzustellen, ob es durch die Anpassung der Grenzwerte für Cadmium und Quecksilber seit 2015, zu einer Überschreitung der Schwermetallgrenzwerte im Klärschlamm gekommen ist. Falls diese Überschreitungen stattgefunden haben, sind sofort Maßnahmen zu einer Absenkung der Konzentrationen durchzuführen.

7. Die Verwaltung wird gebeten, von der SE/BS zu verlangen, dass der Personalbestand für den Betrieb der Kläranlage, der sich zum Ende des letzten Gutachtens (2012) an der unteren Grenze des nach dem Merkblatt ATV-M 271 ermittelten Bedarfes befand, auf einen Mittelwert angehoben wird.

 

ALLRIS net Ratsinformation

Anlagen:
 

Stammbaum:
17-04086   Einhaltung Abwasserentsorgungsvertrag   0100 Steuerungsdienst   Antrag (öffentlich)
17-04086-01   Einhaltung Abwasserentsorgungsvertrag   66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr   Mitteilung
17-04237   Änderungsantrag zur Vorlage 17-04086 - Einhaltung Abwasserentsorgungsvertrag   0100 Steuerungsdienst   Antrag (öffentlich)

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