Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 17-03641-01
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Sachverhalt:
Das Konzept zur Nutzung der Wohnstandorte für Flüchtlinge wurde wegen noch durchzuführender Abstimmungen und Vertragsverhandlungen, insbesondere aufgrund der vorgesehenen Nutzungsänderungen, im Rahmen einer Mitteilung zur Anhörung gem. § 94 Abs. 1 Satz 1 NKomVG (DS17-03640) den betroffenen Stadtbezirksräten 112 – Wabe-Schunter-Beberbach, 113 – Hondelage, 212 – Heidberg-Melverode, 321 – Lehndorf-Watenbüttel, 310 – Westliches Ringgebiet und 331 – Nordstadt vorgestellt und zur Kenntnis gegeben.
In den Fachausschüssen wurde die Beschlussvorlage (DS 17-03641) beraten und im Ausschuss für Soziales und Gesundheit einstimmig (9/0/0) und im Ausschuss für Integration mit einer Enthaltung (10/0/1) angenommen.
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Der Stadtbezirksrat 321 – Lehndorf-Watenbüttel fasste im Rahmen der Anhörung folgenden einstimmigen (14/0/0) Beschluss:
„Die Verwaltung wird gebeten, bei der vorgesehenen Nutzungsänderung der Flüchtlingsunterkünfte, soweit baurechtlich möglich, auch eine Mischnutzung von Flüchtlingen mit anderen im Nachnutzungskonzept 17-03640 vorgesehenen Gesellschaftsgruppen in Betracht zu ziehen.“
Stellungnahme der Verwaltung:
An vier der acht vorgesehenen Standorte zur Flüchtlingsunterbringung ist in anliegendem Konzept eine Nutzungsänderung vorgesehen.
Die Standorte Ölper und Nordstadt sollen dem Studentenwerk Ostniedersachsen zur Verfügung gestellt werden. In Ölper sollen Teilnehmerinnen und Teilnehmer des „Brückenkurs für Geflüchtete“ gemeinsam mit Studenten der TU Braunschweig wohnen. Der Standort in der Nordstadt soll für studentisches Wohnen genutzt werden. Hier können auch anerkannte Flüchtlinge, die in Braunschweig studieren wollen, eine Wohnung anmieten.
Die Standorte in Hondelage und Lamme sollen dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden. Die Bewirtschaftung soll durch die NiWo erfolgen. Auch hier kann eine Anmietung der Wohnungen durch anerkannte Flüchtlinge erfolgen.
Insofern ist an den o. g. Standorten eine Mischnutzung möglich. Die Standorte in Melverode, Bienrode, Gartenstadt und Gliesmarode werden wie im Standortkonzept (DS-15-01259) vorgesehen zur Unterbringung der noch nicht anerkannten Flüchtlinge genutzt.
Beschluss:
Dem anliegenden Konzept zur Nutzung der Flüchtlingsunterkünfte wird zugestimmt.
Anlage/n:
keine
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