Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 17-03983-01
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Sachverhalt:
Der Stadtbezirksrat 224 Rüningen hat in seiner Sitzung am 9. März 2017 eine Ergänzung des o. g. Beschlussvorschlag um folgende Ziffern 4 und 5 beschlossen:
„4. Für eine Veränderung der Zügigkeit des GS-Zweigs der GHS Rüningen ist ein erneuter Beschluss erforderlich.
5. Eine kostenfreie Beförderung der Grundschüler von Schulgebäude zu Schulgebäude wird dauerhaft gewährt.“
Die Verwaltung hält an ihrem ursprünglichen Beschlussvorschlag aus folgenden Gründen fest:
In der Anlage zur Ds 17-03893 wird auf S. 10 darauf hingewiesen, dass die Festlegung der 1-Zügigkeit an der GHS Rüningen davon abhängig ist, wie sich die Schülerzahlen und das Wahlverhalten der Eltern und Erziehungsberechtigten in beiden Schulzweigen entwickeln. Sollten sich die Schülerzahlen im Hauptschulzweig künftig rückläufig entwickeln und weniger Klassen gebildet werden, könnten mehr GS-Klassen in Rüningen beschult werden. Dies hätte zur Folge, dass die in der zu ändernden Schulbezirkssatzung (Ds 17-03994) noch zu beschließenden Zügigkeiten zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben oder verändert werden könnten. Dann wären die Stadtbezirksräte ohnehin erneut anzuhören und ein Ratsbeschluss zur Änderung der Schulbezirkssatzung erforderlich. Somit ist Ziffer 4 des Beschlusses des Stadtbezirksrates entbehrlich.
Die Unfallkommission Braunschweig hat am 4. Juni 2014 festgestellt, dass der Schulweg von Rüningen zur Gartenstadt und zurück als Fußweg unsicher ist. Die Stadt Braunschweig als Träger der Schülerbeförderung ist daher in der Pflicht, die Schülerinnen und Schüler von Rüningen zur Gartenstadt und umgekehrt kostenfrei zu befördern, solange dieser Zustand andauert. Insofern kann auf Ziffer 5 des Beschlusses des Stadtbezirksrates ebenfalls verzichtet werden.
Beschluss:
1. Aus den beiden Grundschulbezirken Gartenstadt und Rüningen wird ab dem Schj. 2018/2019 ein gemeinsamer Schulbezirk gebildet. Die Eltern und Erziehungsberechtigten der dort wohnhaften Kinder haben im Rahmen der jeweiligen schulischen Kapazitäten die freie Wahl, an welcher der beiden Schulen sie ihr Kind anmelden.
2. Um ein ausreichendes Raumangebot für den HS-Zweig der GHS Rüningen vorzuhalten, wird eine 1-Zügigkeit des GS-Zweigs festgelegt. Gleichzeitig wird für die GS Gartenstadt auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Raumressourcen eine 2-Zügigkeit bestimmt.
3. Damit die Zusammenlegung der Grundschulbezirke Gartenstadt und Rüningen sowie die Bestimmung der Zügigkeiten zum Schj. 2018/2019 wirksam werden können, ist eine Änderung der Satzung über die Festlegung von Schulbezirken in der Stadt Braunschweig erforderlich die in einer gesonderten Beschlussvorlage vorzulegen ist.
Anlage/n:
keine
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