Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 17-04184
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Sachverhalt:
Ratsherr Henning Jenzen hat mit Schreiben vom 14. März 2017 erklärt, dass er sein Mandat als Ratsherr im Rat der Stadt Braunschweig zum 25.03.2017 niederlegt.
Durch den unwiderruflichen Mandatsverzicht endet die Mitgliedschaft im Rat der Stadt gemäß § 52 Abs. 1 Ziff. 1 NKomVG am 25.03.2017. Nach § 52 Abs. 2 NkomVG hat der Rat durch Beschluss festzustellen, ob die Voraussetzungen für die Beendigung der Mitgliedschaft vorliegen.
Der Verzicht ist jederzeit möglich. Die Mitgliedschaft von Ratsherrn Henning Jenzen im Rat der Stadt endet durch den feststellenden Beschluss des Rates nach § 52 Abs. 2 NkomVG am 25.03.2017.
Beschluss:
Die Mitgliedschaft von Ratsherrn Henning Jenzen im Rat der Stadt Braunschweig endet aufgrund seines Verzichtes am 25.03.2017.
Anlage/n: keine