Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 17-04189
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Sachverhalt:
§ 65 Abs. 1 GO lautet bisher: „Die Sitzung läuft entsprechend der Regel in § 14 GO ab.“ Danach müssten sich die Stadtbezirksräte an denselben Ablauf wie bei Ratssitzungen halten und insbesondere die beschlossenen Änderungen für Anträge und Anfragen übernehmen: bis zu zwei Anträge einer Fraktion, Gruppe oder eines Ratsmitgliedes zu Beginn der Sitzung sowie Anfragen und die anderen Anträge am Ende der Sitzung.
Durch die Ergänzung um den o. g. Satz 2 könnte ein Stadtbezirksrat für die Dauer der Wahlperiode bzw. den Rest der Wahlperiode hiervon abweichen.
§ 65 Abs. 1 GO wird wie folgt gefasst:
„Die Sitzung läuft entsprechend der Regel in § 14 GO ab. Der Stadtbezirksrat kann mit der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder für die Dauer der Wahlperiode eine hiervon abweichende Reihenfolge beschließen.“
Anlagen: keine