Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-04195  

Betreff: Stadttauben in Braunschweig
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage (öffentlich)
Federführend:0100 Steuerungsdienst   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Braunschweig zur Beantwortung
28.03.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Tierärztliche Hochschule Hannover hat durch genetische Analysen festgestellt, dass Stadttauben entflogene Haus- oder Rassetauben und ausgebliebene Brieftauben sowie deren Nachkommen sind, also keine Wildtiere, sondern domestizierte Haustiere, die auf eine menschliche Versorgung angewiesen sind.

 

Stadttauben sind standorttreu, haben einen maximalen Bewegungsradius von wenigen hundert Metern und kehren immer wieder an ihren Geburtsort zurück. Ein Abwandern oder Ausweichen in das Umland ist den Tieren aus ihrer genetischen Disposition heraus nicht möglich.

 

Tauben haben unter normalen Bedingungen eine Lebenserwartung von ca. 15 Jahren. Durch ihr Zuchterbe bedingt, brüten auch untergewichtige Stadttauben - unabhängig von den Umweltbedingungen - sechs bis sieben Mal im Jahr. Das Gelege besteht grundsätzlich aus zwei Eiern.

 

Es ist Aufgabe des Tierschutzes, für die Stadttauben art- und tierschutzgerechte Lebensbedingungen zu schaffen. Dazu gehört auch die Verminderung und tierschutzgerechte Stabilisierung ihrer Zahl, um die Verelendung der Tiere zu verhindern.

 

Nach Auskunft der Verwaltung vom 27.02.2017 existierten 2004 noch ca. 5.400 Stadttauben in Braunschweig. 2013 wurden bei einer Zählung nur noch 300 Tiere festgestellt. Zwar werde der Gesundheitszustand der Stadttauben in Braunschweig nicht routinemäßig überprüft, meldepflichtige Seuchen seien jedoch seit längerem nicht aufgetreten. Unter Berücksichtigung der Reproduktion und normalen Sterblichkeit wirft eine so drastische Verminderung der Zahl der Stadttauben Fragen auf.

 

Immer wieder werden in Braunschweig Stadttauben mit zum Teil schwersten Verletzungen (z. B. Abschnürungen bzw. vollständiger Verlust von Gliedmaßen) aufgefunden. Wird ein leidendes Tier gesichtet, muss nach dem Tierschutzgesetz grundsätzlich von Seiten der zuständigen Behörde eingegriffen werden, um das Leiden abzustellen.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Durch welche Ursachen ist die Reduktion von 5400 auf 300 adulte Stadttauben zuzüglich dem Verlust annähernd aller Jungtiere seit 2004 eingetreten, wenn von einer Lebenserwartung von ca. 15 Jahren auszugehen ist und selbst bei Futtermangel ein Abwandern in die Umgebung ausgeschlossen werden muss?
  2. Sind der Verwaltung auf dem Braunschweiger Stadtgebiet tierschutzwidrige Nachstellungen bei Stadttauben (z. B. Fänge, Abwehr durch sogenannte Taubenabwehrpasten mit „Anheftungseffekt“ oder Vergiftungen) bekannt geworden und wurden diese nach §17 TierSchG der zuständigen Staatsanwaltschaft zugeleitet?

Sieht die Verwaltung unter den Tierschutzgesichtspunkten der Abwendung von Schmerzen, Leiden, Schäden (TierSchG §1), die Pflicht, das Konzept zur Regulierung des Bestands wildlebender Stadttauben aus 2004 mit wirkungsvollen und gleichzeitig tiergerechten Maßnahmen zum Erhalt einer kleinen, gesunden Stadttaubenpopulation zu ergänzen? Wenn nein, warum nicht?
 

 

ALLRIS net Ratsinformation

Anlagen:
keine

Stammbaum:
17-04195   Stadttauben in Braunschweig   0100 Steuerungsdienst   Anfrage (öffentlich)
17-04195-01   Stadttauben in Braunschweig   32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit   Stellungnahme

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