Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-04196  

Betreff: Glyphosat auf Tennenplätzen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag (öffentlich)
Federführend:0100 Steuerungsdienst   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
21.03.2017    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
28.03.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig zurückgezogen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Das Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer hat den Antrag der Stadt Braunschweig auf Genehmigung des Einsatzes glyphosathaltiger Herbizide auf Tennenplätzen bereits für die Jahre 2013 bis 2016 abgelehnt. Nun wird auch der Antrag für 2017 abschlägig beschieden und der erste Stadtrat hat in seiner Stellungnahme auf eine Ratsanfrage in der Sitzung am 21.2.17 erklärt, dass die Verwaltung prüfen will, ob sie den Klageweg beschreitet. Tatsächlich ist die Stadt Braunschweig die einzige Großstadt in Niedersachsen, die immer noch die Verwendung glyphosathaltiger Herbizide außerhalb gärtnerisch genutzter Flächen anstrebt. Zur Begründung wird stets der wirtschaftliche Vorteil gegenüber alternativen Behandlungsmethoden angeführt. Allerdings scheint es in allen anderen Städten zu gelingen, auf den Einsatz von Glyphosat außerhalb von gärtnerisch genutzten Flächen vollständig zu verzichten ohne dass der Sportbetrieb auf den Tennenplätzen eingestellt werden müsste. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Stadt Braunschweig unverhältnismäßig mehr durch diesen Verzicht belastet würde als andere Städte. Vielmehr wäre es wünschenswert, dass auch Braunschweig so wie andere Städte und wie hier bis zum Jahr 2002 praktiziert, auf den Einsatz von Herbiziden verzichtet, um Böden und Gewässer vor dem Eintrag von Schadstoffen zu schützen. Offensichtlich ist dies auch die eigentliche Grundhaltung des Fachbereichs 67, dem allerdings die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden müssen. Angesichts der unbestrittenen Risiken, die mit dem Einsatz von Glyphosat verbunden sind, darf die Stadt Braunschweig sich nicht weiter gegen die Reduzierung dieses Pflanzengifts stellen, sondern muss in das vom Rat in der Sitzung am 21.2.17 in Auftrag gegebene "Konzept für die Pflege von Grünflächen" die herbizidfreie Pflege aller Flächen in der Stadt einarbeiten.

 


Gegen die Ablehnung des Antrags der Stadt Braunschweig auf Genehmigung des Einsatzes glyphosathaltiger Herbizide auf nicht gärtnerisch genutzten Flächen durch das Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen wird keine Klage eingereicht.

 


Anlagen: keine

 

Stammbaum:
17-04196   Glyphosat auf Tennenplätzen   0100 Steuerungsdienst   Antrag (öffentlich)
17-04261   Änderungsantrag zu 17-04196: Glyphosat auf Tennenplätzen   0100 Steuerungsdienst   Antrag (öffentlich)

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