Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 17-04209
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Begründung:
Bürgerbeteiligung ist ein hohes Gut, welches es zu bewahren und auszubauen gilt.
Daher sind Hürden, wie z. B. eine zu hohe Anzahl von Unterstützern oder der Ausschluss von "Offlinern" zu vermeiden. Es gibt Menschen, die nicht in der Lage sind einen öffentlich zugänglichen Computer aufzusuchen - aus den unterschiedlichsten Gründen, sei es Krankheit, finanzielle Mittel um dorthin zu gelangen etc.
Zur Erinnerung:
Braunschweig - Inklusiv: Leitlinie zur gleichberechtigten Teilhabe
http://www.braunschweig.de/leben/soziales/inklusion/Braunschweig_Inklusiv.pdf
"In einem inklusiven Gemeinwesen werden die Voraussetzungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Einzelnen an der Gemeinschaft geschaffen."
"Wir arbeiten daran, alle Bereiche des Lebens und der Gemeinschaft für jeden Menschen zugänglich zu machen und dabei Barrieren abzubauen – seien sie gedanklicher,sprachlicher, baulicher oder anderer Natur."
"Wir gestalten die Rahmenbedingungen so, dass jede und jeder die Unterstützung zu ihrer/seiner Teilhabe an der Gemeinschaft erhält, die sie/er dafür benötigt"
"Öffentliches und politisches Leben:
Es wird Mitbestimmung und Beteiligung an politischen Prozessen sowie der damit in Zusammenhang stehenden Förderung und ggf. erforderlichen Assistenzleistung gewährleistet"
Dafür soll dieser Antrag sorgen!
Der Beschlussvorschlag wird folgendermaßen ergänzt:
1. Zur Weiterverfolgung von finanzwirksamen Anträgen wird die nötige Anzahl an Unterstützern in der Erprobungsphase auf 100 festgesetzt.
2. Sämtliche Ideen, Beschwerden, Anregungen und andere fließen in das Portal ein und werden regelmäßig den Fachausschüssen sowie den Stadtbezirksräten und den Verfassern - inklusive einer Stellungnahme der Verwaltung - zur Kenntnis gegeben.
3. Eine Beteiligungsmöglichkeit für Menschen ohne Internetzugang bzw. ohne Möglichkeit dieses zu nutzen, wird angeboten.
4. Die Teilnehmenden sollen die Möglichkeit haben alle Einreichungen (Ideen, Beschwerden, Anregungen und andere) zu bewerten.
5. Die Verwaltung wird regelmäßig - z. B. durch Werbung - zur Teilnahme an der Bürgerbeteiligung aufrufen.
Anlagen:
keine
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