Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 17-03839-01
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Sachverhalt:
Im kommunalen Handlungskonzept wird auf Seite 15, Punkt 4.5 auf die im Jahr 2016 gewährten Landesfördermittel im Umfang von 13.456.850 € für 125 Wohnungen hingewiesen. Dieses Fördervolumen wird aktualisiert um weitere gewährte Landesfördermittel für Modernisierungen in Fördergebieten mit einem Fördervolumen von insgesamt 1.995.500 € für 40 Wohnungen.
Beschluss:
„1. Das kommunale Handlungskonzept für bezahlbares Wohnen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die in dem Konzept zur Umsetzung einzelner Instrumente erforderlichen Richtlinien zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung zeitnah vorzulegen.
3. Das kommunale Handlungskonzept wird evaluiert. Ende 2019 wird dem Rat ein erstes Zwischenresultat vorgelegt.“
Anlage/n:
keine
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