Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 17-04199-01
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Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion BIBS vom 16.03.2017 (17-04199) wird wie folgt Stellung genommen:
Die Anfrage wurde der BLSK mit der Bitte um Stellungnahme zugeleitet. Aus dem Antwortschreiben der BLSK zitiere ich in Auszügen wie folgt.
Gemäß des Statuts der Braunschweigischen Landessparkasse ist diese eine öffentlich-rechtliche Sparkasse gemäß § 13 Abs. 2 des Staatsvertrages über die Norddeutsche Landesbank - Girozentrale - vom 22.08.2007. Sie hat die Aufgabe, auf der Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse für ihr Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise und insbesondere des Mittelstands mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen in der Fläche sicherzustellen.
Die kostenlose Dienstleistung der Annahme von großen Münzgeldmengen kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Annahme großer Hartgeldmengen stellt keine Basisdienstleistung dar. Privatkunden können den Anfall der Gebühr zudem größtenteils durch ihr eigenes Verhalten(z.B. Vermeidung der Sammlung von Hartgeld) selber steuern.
Aufgrund der in den letzten Jahren deutlich gestiegenen Kosten u.a. für die Münzgeld-beschaffung und -entsorgung, die Anschaffung und Wartung der Münzgeldautomaten, Prüfung und Zählung von eingereichten Münzrollen - wozu die BLSK durch die Bargeld-prüfungsverordnung der Europäischen Union verpflichtet ist - ist eine Bepreisung für die Einzahlung größerer Mengen Münzen notwendig geworden.
Die BLSK erhebt somit seit dem 23.01.2017 für Privatkunden eine Gebühr von 7 Euro für die Annahme von Hartgeld. Eine Einzahlung ist dabei entweder über SB-Münzeinzahler (soweit vorhanden) oder über ein sogenanntes Safebag-Verfahren in allen Filialen der Braun-schweigischen Landessparkasse möglich.
Für die Annahme eines sogenannten "sparkassentypischen Sparschweins“ (Stichwort: junge Sparer) fallen keine Gebühren an (im Regelfall bis zu 50 Münzen). Im Rahmen der Weltspartagswoche fallen auch bei größeren Hartgeldmengen keine Gebühren an. Mit gewerblichen Kunden werden aufgrund der höheren Münzeinzahlungsmengen individuelle Vereinbarungen getroffen. Die Gebühr von 7 Euro stellt hier eine Mindestgebühr dar.
Anlage/n:
keine
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