Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 17-04223
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Dieser Änderungsantrag bezieht sich auf folgende Vorlage: Kommunales Handlungskonzept für bezahlbares Wohnen
https://ratsinfo.braunschweig.de/ri/vo020.asp?VOLFDNR=1005055&noCache=1
Sachverhalt:
Bereits bei der Diskussion des Ratsantrages zur Erstellung des nun vorliegenden kommunalen Handlungskonzeptes für bezahlbares Wohnen (Drucksachen-Nummern 16-02891 und 16-03017) im vergangenen September wurde deutlich, dass die finanzielle Ausstattung von Wohnbauförderprogrammen die Aufgabe von Land und Bund ist. Die Kommune kann - aufgrund deutlich beschränkter finanzieller Mittel und der vorrangigen Verantwortung des Landes - nur übergangsweise eine kommunale Wohnbauförderung auflegen, also bis entsprechende Programme von Land und Bund eingerichtet sind.
Das Land Niedersachsen hat nun eine Änderung seiner bisherigen Förderpraxis dahingehend vorgesehen, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten zusätzlichen Mittel in Höhe von 46,6 Millionen Euro für zinslose Darlehen und Tilgungszuschüsse - allerdings erst nach Ablauf von 20 Jahren - verwendet werden sollen. Der Einsatz eigener finanzieller Mittel seitens des Landes Niedersachsen ist derzeit nicht geplant.
Die vorgesehene Ergänzung ist als Schritt in die richtige Richtung zu bewerten, kann aber nur ein Anfang sein. So wird beispielsweise Hans Junge vom Arbeitskreis Wohnen in der Presse dahingehend zitiert, dass ein Tilgungszuschuss nicht "ausreichend sein wird, den sozialen Wohnungsbau in dem Umfang anzukurbeln, der nötig wäre." (s. Braunschweiger Zeitung vom 7. März 2017 in der Anlage)
Zielführender wäre es, wenn das Land (idealerweise mit zusätzlichen finanziellen Mitteln, die vom Land Niedersachsen beigesteuert werden) seine Fördergrundsätze erneut überarbeitet und als weitere Möglichkeit die im Änderungsantrag genannten zu Beginn auszuzahlenden Direktzuschüsse vorsieht. Gerade kleinere Investoren - die immerhin einen Großteil des derzeitigen und auch des zukünftigen Wohnungsbaus stemmen - benötigen eine solche Art der Förderung, um wirtschaftlich bauen zu können. Dahingehend wird auch Martin Streppel, Geschäftsführer von Munte Immobilien in dem bereits genannten Artikel aus der Braunschweiger Zeitung zitiert.
Dass die Notwendigkeit für eine solche Änderung vorliegt, beschreiben auch SPD und Grüne mit ihrem Änderungsantrag (17-04218) zum derzeit vorgesehenen kommunalen Wohnbauförderprogramm. Die Kommune kann aber nur übergangsweise in diese Lücke treten und deshalb sollte der Rat der Stadt Braunschweig das Land Niedersachsen auffordern, ein entsprechendes Förderprogramm zeitnah aufzulegen.
1. - 3. unverändert
4. Das unter Punkt 5.5 des Handlungskonzeptes beschriebene kommunale Wohnraumförderprogramm wird zu dem Zeitpunkt ausgesetzt, sobald ein staatliches Förderprogramm mit zu Beginn auszuzahlenden Direktzuschüssen vorliegt.
5. Das Land Niedersachsen wird aufgefordert, zeitnah ein solches Förderprogramm aufzulegen.
Anlagen:
"Mehr Geld für den sozialen Wohnungsbau" - Artikel von Jörn Stachura aus der Braunschweiger Zeitung vom 7. März 2017 (Seite 14).
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 20170307 Artikel BZ - Mehr Geld für den sozialen Wohnungsbau.pdf (576 KB) |
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