Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-04261  

Betreff: Änderungsantrag zu 17-04196: Glyphosat auf Tennenplätzen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag (öffentlich)
  Bezüglich:
17-04196
Federführend:0100 Steuerungsdienst   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
28.03.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS net Ratsinformation

Sachverhalt:
 

In Antwort auf die BIBS-Anfrage „Herbizidfreies Braunschweig?“ vom 21.02.2017 teilte die Verwaltung mit,  man habe für das Jahr 2017 einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Ausbringen von glyphosathaltigen Herbiziden auf Tennenflächen der städtischen Sportanlagen bei dem zuständigen Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gestellt. Nun ist dieser Antrag wie in den Vorjahren auch abschlägig beschieden worden. In Antwort auf unsere Anfrage hatte die Verwaltung für diesen Fall sogar angekündigt, eventuell den Klageweg zu beschreiten. 

 

In der Stadt Wolfenbüttel wird die Unkrautbekämpfung mit dem „Heißwasserschaumverfahren“ als Hauptverfahren zusammen mit der mechanischen Unkrautbekämpfung durchgeführt. Insbesondere auch die Tennenplätze werden in unserer Nachbarkommune drei Mal im Jahr mit dem rein ökologischen Heißschaum behandelt. Künftig soll dieses in Wolfenbüttel erfolgreich praktizierte Verfahren auch auf den Braunschweiger Tennenplätzen angewendet werden.  


 


Der Rat möge beschließen:

„1. Die Verwaltung wird beauftragt, künftig keinen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Ausbringen von glyphosathaltigen Herbiziden auf Tennenflächen der städtischen Sportanlagen beim zuständigen Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen mehr zu stellen.

2. Gegen den von dem zuständigen Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen abgelehnten städtischen Antrag für 2017 auf  Ausbringung von glyphosathaltigen Herbiziden auf Tennenflächen der städtischen Sportanlagen wird keine Klage eingereicht.

3. In Zukunft wird auf Tennenflächen das Heißwasser-Schaum-Verfahren oder andere alternative Verfahren ohne Pflanzenschutzmittel zur Beseitigung von Spontanvegetation (Wildkräutern) angewendet.

 


Anlagen: keine
 

 

Stammbaum:
17-04196   Glyphosat auf Tennenplätzen   0100 Steuerungsdienst   Antrag (öffentlich)
17-04261   Änderungsantrag zu 17-04196: Glyphosat auf Tennenplätzen   0100 Steuerungsdienst   Antrag (öffentlich)

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