Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 17-04261
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Sachverhalt:
In Antwort auf die BIBS-Anfrage „Herbizidfreies Braunschweig?“ vom 21.02.2017 teilte die Verwaltung mit, man habe für das Jahr 2017 einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Ausbringen von glyphosathaltigen Herbiziden auf Tennenflächen der städtischen Sportanlagen bei dem zuständigen Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gestellt. Nun ist dieser Antrag wie in den Vorjahren auch abschlägig beschieden worden. In Antwort auf unsere Anfrage hatte die Verwaltung für diesen Fall sogar angekündigt, eventuell den Klageweg zu beschreiten.
In der Stadt Wolfenbüttel wird die Unkrautbekämpfung mit dem „Heißwasserschaumverfahren“ als Hauptverfahren zusammen mit der mechanischen Unkrautbekämpfung durchgeführt. Insbesondere auch die Tennenplätze werden in unserer Nachbarkommune drei Mal im Jahr mit dem rein ökologischen Heißschaum behandelt. Künftig soll dieses in Wolfenbüttel erfolgreich praktizierte Verfahren auch auf den Braunschweiger Tennenplätzen angewendet werden.
Der Rat möge beschließen:
„1. Die Verwaltung wird beauftragt, künftig keinen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Ausbringen von glyphosathaltigen Herbiziden auf Tennenflächen der städtischen Sportanlagen beim zuständigen Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen mehr zu stellen.
2. Gegen den von dem zuständigen Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen abgelehnten städtischen Antrag für 2017 auf Ausbringung von glyphosathaltigen Herbiziden auf Tennenflächen der städtischen Sportanlagen wird keine Klage eingereicht.
3. In Zukunft wird auf Tennenflächen das Heißwasser-Schaum-Verfahren oder andere alternative Verfahren ohne Pflanzenschutzmittel zur Beseitigung von Spontanvegetation (Wildkräutern) angewendet.
Anlagen: keine
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