Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 17-04265
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Sachverhalt:
"Ziel bei der Entwicklung neuer Wohnquartiere ist es zweifelsfrei, dass sich unmittelbar und auch langfristig eine soziale Durchmischung ergibt. Nur so ist es gewährleistet, dass die Quartiere nachhaltig im Gleichgewicht bleiben. Es gilt zu vermeiden, dass Quartiere innerhalb weniger Jahre sozial absinken und sie über Programme wie die soziale Stadt intensiv betreut und aufgewertet werden müssen."
(S.31 im kommunalen Handlungskonzept der Stadt)
Die Stärkung und Förderung junger, kinderreicher Familien mit "kleinem Einkommen" sorgt durch die angestrebte Eigentumsbildung und -förderung für eine nachhaltige Balance in den Quartieren, da Eigentümer mit einer anderen Sorgfalt und Achtsamkeit auf ihr Wohnungs-Umfeld achten.
Die Stadt selbst weist auf eine Förderung (zumeist zinslose Darlehen) in Höhe von rund € 107.000,- pro Wohnung - S. 15 im Handlungskonzept - hin und auf die ohnehin geplante Veränderung / Ergänzung der Förderung mit Tilgungszuschüssen.
Mittel sind also vorhanden. Abzuwägen ist nun zwischen einem bürokratischen und einem familienfreundlichen und familienstärkenden Konzept.
Das unmäßige Anheben von Grundsteuer und Grunderwerbssteuer ist ebenfalls kostentreibend, für Bauherren investitionshemmend und schlägt auf die Wohnkosten für Mieter und Eigentümer gleichermaßen durch.
In Deutschland ist der private Anteil am Wohneigentum weit geringer als im Durchschnitt der europäischen Nationen. Wohneigentum muss vor allem für die Bezieher kleinerer Einkommen erschwinglicher werden.
Wohneigentum schafft Heimatbindung und fördert den Wunsch, das eigene Umfeld zu bewahren und zu erhalten. Wirtschaftlich berechenbare, stabile Eigentums- und Mietverhältnisse stärken auf Dauer das gesellschaftliche Wohlergehen und fördern den Zusammenhalt der Generationen.
Die Verwaltung der Stadt Braunschweig möge prüfen, inwieweit die vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bereitgestellten rund 800 Millionen € in Teilen auch zur direkten Förderung der Schaffung von Wohnraum für kinderreiche Familien im unteren Lohnbereich und damit im Rahmen der Eigentumsbildung / kommunalen Eigenheimförderung genutzt werden können, und nicht nur Investoren gefördert werden.
Anlagen: keine
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