Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-04257-01  

Betreff: Rot-grüne Absenkung der Fördermittel für den Krippenausbau - welche Folgen hätte das für Braunschweig?
Status:öffentlichVorlage-Art:Stellungnahme
Aktenzeichen:51.0Bezüglich:
17-04257
Federführend:51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis
06.04.2017 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses (offen)   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:


Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 24. März 2017 (17-04257) wird einleitend darauf hingewiesen, dass nach einer Presseinformation vom 05. April 2017 die Förderbeträge für Krippenplätze und Plätze in der Kindertagespflege auch zukünftig 12.000 € bzw. 4.000 € betragen werden.

 

Davon unabhängig wird zu den Fragen wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

 

Bei einem Vergleich der verfügbaren U3-Plätze im Dezember 2011 und 2016 ergibt sich ein Plus von 776 Betreuungsplätzen in Krippen und in der Kindertagespflege. Die U3-Versorgungsquote entwickelte sich im gleichen Zeitraum von 31% auf 40% (inkl. Kindertagespflege). Die vom Rat der Stadt Braunschweig beschlossene Zielquote von 40% wird bereits seit Dezember 2014 erreicht.

 

Während der U3-Ausbauphase der Jahre 2008 bis 2014 wurden verschiedene Förderprogramme mit unterschiedlichen Beträgen in der Pro-Platz-Förderung in Anspruch genommen. Während bei der RIK-Förderung (Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen im Bereich der Kinderbetreuung der unter Dreijährigen - Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung - RIK) noch Zuschüsse bis zu 14.500 € pro Krippenplatz gewährt wurden, lagen die Förderbeträge der unterschiedlichen RAT-Programme (Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren) zwischen 7.000 € und 12.000 € pro Krippenplatz. Entsprechende Schwankungen gab es bei den Förderbeträgen der Plätze in der Kindertagespflege.

 

Die Baukosten pro Krippengruppe lagen in der Vergangenheit bei bis zu 800.000 €. Bei max. 15 Krippenplätzen pro Krippengruppe betrug die Förderung max. 217.500 € (RIK-Förderung pro Platz max. 14.500 €).

 

 

Zu Frage 2:

 

Dem Land liegen aktuell ein Antrag für den Neubau Lammer Busch Ost II (30 Krippenplätze) sowie zwei Anträge für den Bereich der Tagespflege vor. Da die RAT IV-Fördermittel bereits bei Antragstellung ausgeschöpft waren, hätte eine Förderung im Programm nur bei Rückgabe von Mitteln aus nicht umgesetzten Maßnahmen in Niedersachsen erfolgen können.

 

 

 

 

Zu Frage 3:

 

Da der U3-Ausbau im Jahr 2014 zunächst abgeschlossen wurde, entstehen neue Plätze zurzeit nur im Hinblick auf Bevölkerungszuwächse, insbesondere in Neubaugebieten und im Rahmen der Stadtentwicklung. Der Antrag für den Neubau in Lamme wurde entsprechend gestellt. Weitere Neubauten werden durch Investoren umgesetzt (Nördliches Ringgebiet, HDL). Eine Beantragung von Fördermitteln ist auch für diese Neubauten möglich.

 

Ein städtischer Kita-Neubau ist voraussichtlich für das Baugebiet Stöckheim-Süd vorgesehen. Inwieweit die Fertigstellung im Förderzeitraum möglich ist und entsprechende RAT-Mittel beantragt werden können, kann aktuell noch nicht eingeschätzt werden.
 

 


Anlage/n:


keine
 

 

Stammbaum:
17-04257   Rot-grüne Absenkung der Fördermittel für den Krippenausbau - welche Folgen hätte das für Braunschweig?   0100 Steuerungsdienst   Anfrage (öffentlich)
17-04257-01   Rot-grüne Absenkung der Fördermittel für den Krippenausbau - welche Folgen hätte das für Braunschweig?   51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie   Stellungnahme

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