Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17-04343  

Betreff: Bahnübergang im Zuge Nordanger/Luftschifferweg (früher Spargelstraße)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:66.2
Federführend:66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr   
Beratungsfolge:
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 331 Nordstadt Anhörung
23.11.2017 
Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 331 ungeändert beschlossen   
Planungs- und Umweltausschuss Entscheidung
06.12.2017 
Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Lageplan

Sachverhalt:

 

1.    Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses

 

Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76

Abs. 2 Satz 1 NKomVG in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt, § 6 Nr. 4 lit. a.

Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Vorlage um einen Beschluss

über eine Straßenbaumaßnahme, die eine überbezirkliche Radverkehrsverbindung betrifft und für die daher der Planungs- und Umweltausschuss beschlusszuständig ist.

 

2.    Anlass

 

Die Stadt hat in den letzten Jahren im Rahmen der Entwicklung zusätzlichen

innenstadtnahen Wohnraumes die Wohnbaugebiete im Nördlichen Ringgebiet

vorangetrieben. Bestandteil des Bebauungsplans HA 135 ist ein Mobilitätskonzept,

welches die Förderung umweltfreundlicher Mobilität zum Ziel hat.

In dem Zusammenhang ist eine Fuß- und Radwegverbindung vom Siegfriedviertel in die

Innenstadt auf der Trasse der ehemaligen Spargelstraße geplant.

Im Bereich des Übergangs vom Nordanger in den Luftschifferweg kreuzt die geplante

Fuß- und Radwegeverbindung die von der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig

mbH betriebene Anschlussbahn. Ein Bahnübergang existiert hier nicht. Die nächsten

Querungsmöglichkeiten befinden sich heute etwa 250 m weiter westlich am

Nordbahnhof und ca. 500 m weiter nordöstlich am Bienroder Weg. Im Interesse einer

geradlinigen und schnellen Verbindung im Sinne des Mobilitätskonzepts des Nördlichen

Ringgebietes soll hier ein Bahnübergang gebaut werden.

 

3.    Planung

 

Auf den Gleisen der Anschlussbahn finden jährlich lediglich rund 140 Zugbewegungen

statt. Die dort verkehrenden Züge sind allerdings teilweise so lang, dass sie auf dem

zukünftigen Bahnübergang stehen, wenn die Lok umgesetzt werden muss. Dieses

Umsetzen der Lok kann bis zu 20 Minuten dauern, während derer der Bahnübergang

 

sicher gegen Betreten gesperrt bleiben muss. Selbstverständlich muss der

Bahnübergang auch dann gesperrt werden, wenn ein Zug durchfährt.

Der Bahnübergang soll mit Vollschranken gesichert werden. Diese Art der Sicherung ist

insbesondere bei auf dem Bahnübergang stehenden Zügen gegenüber einem

Z-Übergang deutlich sicherer.

Ein Z-Übergang ist ein Übergang, bei dem die Anordnung der Umlaufsperren eine

Z-Form erzeugt. Dadurch wird der Querende immer mit Blick auf die sich jeweils nähernde Bahn gelenkt.

Bei einem Z-Übergang werden Radfahrende, Kinderwagenschiebende und Rollstuhlfahrende durch die festen Umlaufsperren dauernd beeinträchtigt, was bei Schranken nicht der Fall ist.

In Verlängerung der Schrankenbäume sind Zäune vorgesehen, um ein Betreten der

Gleisanlagen neben den Schranken zu verhindern.

Die Anlage wird durch eine Blindenakustik und Bodenindikatoren für Blinde und

Sehbehinderte ergänzt, um allen Verkehrsteilnehmern eine sichere Nutzung zu

ermöglichen.

Bei einem Bau der Campusbahn muss der Bahnübergang angepasst werden. Da die

genaue Trassenlage der Campusbahn noch nicht bekannt ist, kann sie in den

Planungen derzeit nicht berücksichtigt werden.

 

4.    Bürgerinformation

 

Die Bürgerinformationsveranstaltung findet am 23. November 2017 vor der Sitzung des Stadtbezirksrates statt.

 

5.    Weiteres Vorgehen

 

Nach § 18 Allgemeinem Eisenbahngesetz ist für alle planerischen Maßnahmen im

Gleisbereich ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Im vorliegenden Fall stellt die

Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH in Abstimmung mit der Stadt den Antrag

für den Bahnübergang und strebt an, eine Plangenehmigung zu erwirken.

 

6.    Finanzierung und Bau

 

Die Kosten für den Bahnübergang Nordanger/Luftschifferweg betragen ca. 200.000 €.

Die benötigten Haushaltsmittel stehen unter der Finanzposition 4S.610020 zur Verfügung. Der Bau ist für 2018 vorgesehen.

 

 


Beschluss:

 

Der Planung und dem Bau des neuen Bahnübergangs im Verlauf Nordanger/
Luftschifferweg wird zugestimmt.
 

 


Anlage:

Lageplan


 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan (293 KB)    

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