Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 17-04343
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Sachverhalt:
1. Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses
Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76
Abs. 2 Satz 1 NKomVG in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt, § 6 Nr. 4 lit. a.
Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Vorlage um einen Beschluss
über eine Straßenbaumaßnahme, die eine überbezirkliche Radverkehrsverbindung betrifft und für die daher der Planungs- und Umweltausschuss beschlusszuständig ist.
2. Anlass
Die Stadt hat in den letzten Jahren im Rahmen der Entwicklung zusätzlichen
innenstadtnahen Wohnraumes die Wohnbaugebiete im Nördlichen Ringgebiet
vorangetrieben. Bestandteil des Bebauungsplans HA 135 ist ein Mobilitätskonzept,
welches die Förderung umweltfreundlicher Mobilität zum Ziel hat.
In dem Zusammenhang ist eine Fuß- und Radwegverbindung vom Siegfriedviertel in die
Innenstadt auf der Trasse der ehemaligen Spargelstraße geplant.
Im Bereich des Übergangs vom Nordanger in den Luftschifferweg kreuzt die geplante
Fuß- und Radwegeverbindung die von der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig
mbH betriebene Anschlussbahn. Ein Bahnübergang existiert hier nicht. Die nächsten
Querungsmöglichkeiten befinden sich heute etwa 250 m weiter westlich am
Nordbahnhof und ca. 500 m weiter nordöstlich am Bienroder Weg. Im Interesse einer
geradlinigen und schnellen Verbindung im Sinne des Mobilitätskonzepts des Nördlichen
Ringgebietes soll hier ein Bahnübergang gebaut werden.
3. Planung
Auf den Gleisen der Anschlussbahn finden jährlich lediglich rund 140 Zugbewegungen
statt. Die dort verkehrenden Züge sind allerdings teilweise so lang, dass sie auf dem
zukünftigen Bahnübergang stehen, wenn die Lok umgesetzt werden muss. Dieses
Umsetzen der Lok kann bis zu 20 Minuten dauern, während derer der Bahnübergang
sicher gegen Betreten gesperrt bleiben muss. Selbstverständlich muss der
Bahnübergang auch dann gesperrt werden, wenn ein Zug durchfährt.
Der Bahnübergang soll mit Vollschranken gesichert werden. Diese Art der Sicherung ist
insbesondere bei auf dem Bahnübergang stehenden Zügen gegenüber einem
Z-Übergang deutlich sicherer.
Ein Z-Übergang ist ein Übergang, bei dem die Anordnung der Umlaufsperren eine
Z-Form erzeugt. Dadurch wird der Querende immer mit Blick auf die sich jeweils nähernde Bahn gelenkt.
Bei einem Z-Übergang werden Radfahrende, Kinderwagenschiebende und Rollstuhlfahrende durch die festen Umlaufsperren dauernd beeinträchtigt, was bei Schranken nicht der Fall ist.
In Verlängerung der Schrankenbäume sind Zäune vorgesehen, um ein Betreten der
Gleisanlagen neben den Schranken zu verhindern.
Die Anlage wird durch eine Blindenakustik und Bodenindikatoren für Blinde und
Sehbehinderte ergänzt, um allen Verkehrsteilnehmern eine sichere Nutzung zu
ermöglichen.
Bei einem Bau der Campusbahn muss der Bahnübergang angepasst werden. Da die
genaue Trassenlage der Campusbahn noch nicht bekannt ist, kann sie in den
Planungen derzeit nicht berücksichtigt werden.
4. Bürgerinformation
Die Bürgerinformationsveranstaltung findet am 23. November 2017 vor der Sitzung des Stadtbezirksrates statt.
5. Weiteres Vorgehen
Nach § 18 Allgemeinem Eisenbahngesetz ist für alle planerischen Maßnahmen im
Gleisbereich ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Im vorliegenden Fall stellt die
Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH in Abstimmung mit der Stadt den Antrag
für den Bahnübergang und strebt an, eine Plangenehmigung zu erwirken.
6. Finanzierung und Bau
Die Kosten für den Bahnübergang Nordanger/Luftschifferweg betragen ca. 200.000 €.
Die benötigten Haushaltsmittel stehen unter der Finanzposition 4S.610020 zur Verfügung. Der Bau ist für 2018 vorgesehen.
Beschluss:
„Der Planung und dem Bau des neuen Bahnübergangs im Verlauf Nordanger/
Luftschifferweg wird zugestimmt.“
Anlage:
Lageplan
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1 | Lageplan (293 KB) |