Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 17-04538
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Sachverhalt:
Der Parkplatz auf dem Gelände der Altentagesstätte in Rautheim, Braunschweiger Str., ist für Anlieger ausgewiesen.
Mitarbeiter und Gäste der Grundschule und alle Mieter der beiden Gebäude Braunschweiger Str. 4 nutzen den Platz zum Parken. Zeitweise findet man dort keinen freien Parkplatz und Dauermieter haben festgestellt, dass auch Fahrzeuge aus der Nachbarschaft geparkt werden.
1. Wer ist berechtigt den Parkplatz Braunschweiger Str. 4 zu nutzen?
2. Welche Beschwerden zur Parksituation sind der Verwaltung bekannt?
3. Wie kann sichergestellt werden, dass die Kurzzeit- oder Dauermieter hier vorrangig den Parkraum nutzen können?
gez.
Frank Täubert
Fraktionsvorsitzender
Anlagen:
keine
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